Liebe Helfer,
am 23.01.1905 wird Eberhard Johann als Kind einer unverehelichten Dienstmagd geboren.
Am 04.11.1905 wird Eberhard Johann laut Verfügung vom 23.09. und auf Antrag seines Vaters für ehelich erklärt.
Die Geb.-Urkunde mit Randbemerkung liegt vor.
Bei der Geburt hat Eberhard Johann den Namen seiner Mutter, ab dem 23.09. hat er den Namen seines Vaters. - Diese Ehelich-Erklärung besagt aber doch nicht, dass die Eltern jemals geheiratet haben, oder?
Wenn eine Vaterschaft anerkannt wird, behält das Kind dennoch den Namen der unehelichen Mutter, richtig?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Vaterschaftsanerkennung und einer für ehelich Erklärung? Einzig darin, dass das Kind den FN des Vaters bekommt? - Gibt es noch einen anderen "Sinn"?
Ich glaube, besagter Eberhard Johann ist der spätere Legionär
. Dumm nur, dass sein Vater nur als "Rangierer Eberhard" genannt ist, wobei man davon ausgehen muss, dass Eberhard nicht der einzige Vorname gewesen ist. Jetzt gilt es also, den (Eisenbahn-?) Rangierer zu finden, der einen Vornamen "mit Eberhard" trägt
.
DANK vorab!
am 23.01.1905 wird Eberhard Johann als Kind einer unverehelichten Dienstmagd geboren.
Am 04.11.1905 wird Eberhard Johann laut Verfügung vom 23.09. und auf Antrag seines Vaters für ehelich erklärt.
Die Geb.-Urkunde mit Randbemerkung liegt vor.
Bei der Geburt hat Eberhard Johann den Namen seiner Mutter, ab dem 23.09. hat er den Namen seines Vaters. - Diese Ehelich-Erklärung besagt aber doch nicht, dass die Eltern jemals geheiratet haben, oder?
Wenn eine Vaterschaft anerkannt wird, behält das Kind dennoch den Namen der unehelichen Mutter, richtig?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Vaterschaftsanerkennung und einer für ehelich Erklärung? Einzig darin, dass das Kind den FN des Vaters bekommt? - Gibt es noch einen anderen "Sinn"?
Ich glaube, besagter Eberhard Johann ist der spätere Legionär


DANK vorab!
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