"Landwirtschaftsgesetz" nach 1933

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • assi.d
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2008
    • 2776

    "Landwirtschaftsgesetz" nach 1933

    Hallo,

    in meiner Familie gibt es ein Gerücht, dem ich gerne auf den Grund gehen würde. Zuerst die Fakten:

    Mein Opa Robert wurde 1920 in eine ärmliche aber äußerst kinderreiche Familie geboren. Mit etwa 10-13 Jahren wurde er von einem kinderlosen Ehepaar im Ort aufgezogen, hat dort auch fleissig am Bauernhof der beiden angepackt und sollte später mal den Hof erben. Adoptiert wurde er nicht.

    Jetzt das Gerücht: nach 1933 soll es ein "Landwirtschaftliches" Gesetz gegeben haben, nachdem Höfe nicht nichtverwandt Personen vererbt werden durfte.
    Somit zog mein Opa erst in den Krieg und wurde dann Gemeindearbeiter.

    Könnt ihr mir mit Infos weiterhelfen, ob das so stimmen kann?

    Herzlichen Dank im Voraus
    Astrid
    Zuletzt geändert von assi.d; 20.04.2020, 12:31.
  • sonki
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2018
    • 5755

    #2
    ich vermute mal das hier:


    Aus Wikipedia:

    Im Herbst 1933 wurde das Reichserbhofgesetz erlassen, das nicht nur das Ziel hatte die Landwirtschaft möglichst zu optimieren, sondern auch die nationalsozialistische Ideologie im deutschen Recht verankern sollte. Richard Walther Darré verkündete dazu:

    Die Bauernhöfe sollen vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang geschützt werden, damit sie dauernd als Erbe der Sippe in der Hand freier Bauern verbleiben. Es soll auf eine gesunde Verteilung der landwirtschaftlichen Besitzgrößen hingewirkt werden, da eine große Anzahl lebensfähiger kleiner und mittlerer Bauernhöfe, möglichst gleichmäßig über das ganze Land verteilt, die beste Gewähr für die Gesunderhaltung von Volk und Staat bildet.

    Zuletzt geändert von sonki; 20.04.2020, 12:39.
    ¯\_(ツ)_/¯

    Kommentar

    Lädt...
    X