Hallo zusammen,
ich bin an ein Konvolut an Unterlagen bzgl. des Ariernachweises geerbt. Darin enthalten sind viele Abschriften früherer Urkunden, welche in den 1930er Jahren gefertigt wurden.
Ich bin nun dadurch um einiges weiter gekommen. Habe aber auch gleichzeitig ein totes Ende erreicht.
Ich habe folgende "Bescheinigung" gefunden:
Über den- am 18. Januar 1865 in Brackwede i. Brock
geborenen Karl Heinrich August Jüncke,
Sohn- der Sophia Jüncke,
ist hier eine Vormundschaft - unter Nr. 72
des Registers geführt.
Die Akten sind im Jahre 1892 vernichtet.
Über den Vater ist- nichts zu ermitteln.
Bielefeld, den 14. Mai 1937
Geschäftsstelle 2 des Amtsgerichts
Amtsgericht Bielefeld
72/1865
Es ist im Taufregister kein Vater angegeben. Die Mutter (*1829 in Minden) war Dienstmagd in Brackwede und hatte ihren Wohnort laut Urkunde in Minden.
Das Kind wurde geboren in Brackwede i. Brock bei No 18.
Taufpaten am 22.01.1865 waren:
- Heuerling Joh. Friedrich Kobusch (Brackwede in Brock b. Nr. 18),
- Heuerling Peter Heinrich Kleindwedel (Brackwede b. Nr. 117)
Ergeben die Umstände für euch irgendeinen Sinn? Hat jemand schon einmal ähnliche Dinge selber recherchiert? Was waren Gründe für die Einrichtung einer Vormundschaft - weil Frauen ohne Mann an der Seite damals kaum Rechte gehabt haben?
Es scheint aussichtslos den Vater zu ermitteln, oder?
Die Geburtsangaben (St. Simeonis) der Mutter scheinen auch falsch zu sein. Die Register in Minden verzeichnen in den Jahrgängen 1828-1830 keine solche Person.
"Ihr Schreiben vom 16.8.38 haben wir am 26.8.38
an das reform. Pfarramt in Minden
weitergereicht, da die gewünschten Angaben in den evang.-
luth. Kirchenbüchern nicht zu finden sind.
Durchgesehen sind die Jahrgänge 1828 bis 1830
Taufregister St. Marien- St. Martini- und St. Simeonis.
Evangel. Gemeindeamt"
Habt ihr da eine Idee zu?
ich bin an ein Konvolut an Unterlagen bzgl. des Ariernachweises geerbt. Darin enthalten sind viele Abschriften früherer Urkunden, welche in den 1930er Jahren gefertigt wurden.
Ich bin nun dadurch um einiges weiter gekommen. Habe aber auch gleichzeitig ein totes Ende erreicht.
Ich habe folgende "Bescheinigung" gefunden:
Über den- am 18. Januar 1865 in Brackwede i. Brock
geborenen Karl Heinrich August Jüncke,
Sohn- der Sophia Jüncke,
ist hier eine Vormundschaft - unter Nr. 72
des Registers geführt.
Die Akten sind im Jahre 1892 vernichtet.
Über den Vater ist- nichts zu ermitteln.
Bielefeld, den 14. Mai 1937
Geschäftsstelle 2 des Amtsgerichts
Amtsgericht Bielefeld
72/1865
Es ist im Taufregister kein Vater angegeben. Die Mutter (*1829 in Minden) war Dienstmagd in Brackwede und hatte ihren Wohnort laut Urkunde in Minden.
Das Kind wurde geboren in Brackwede i. Brock bei No 18.
Taufpaten am 22.01.1865 waren:
- Heuerling Joh. Friedrich Kobusch (Brackwede in Brock b. Nr. 18),
- Heuerling Peter Heinrich Kleindwedel (Brackwede b. Nr. 117)
Ergeben die Umstände für euch irgendeinen Sinn? Hat jemand schon einmal ähnliche Dinge selber recherchiert? Was waren Gründe für die Einrichtung einer Vormundschaft - weil Frauen ohne Mann an der Seite damals kaum Rechte gehabt haben?
Es scheint aussichtslos den Vater zu ermitteln, oder?
Die Geburtsangaben (St. Simeonis) der Mutter scheinen auch falsch zu sein. Die Register in Minden verzeichnen in den Jahrgängen 1828-1830 keine solche Person.
"Ihr Schreiben vom 16.8.38 haben wir am 26.8.38
an das reform. Pfarramt in Minden
weitergereicht, da die gewünschten Angaben in den evang.-
luth. Kirchenbüchern nicht zu finden sind.
Durchgesehen sind die Jahrgänge 1828 bis 1830
Taufregister St. Marien- St. Martini- und St. Simeonis.
Evangel. Gemeindeamt"
Habt ihr da eine Idee zu?
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