Guten Abend zusammen
Ich habe eine einfache Frage in Bezug auf den Inhalt einer Sterbeurkunde:
.................................................. .............
Nr. 1708.
Danzig, am 6. Oktober 1932
Der Verwaltungsdirektor des städtischen Kranken-
hauses in Danzig, hat schriftlich angezeigt,
dass der Schuhmacher Anton Mosa,
32 Jahre alt, evangelischer Religion,
wohnhaft in Danzig Langfuhr, Heiligenbrunnerweg 21,
geboren zu Danzig-Schidlitz, ledig,
Sohn des Michael Mosa und dessen
Ehefrau Antonie geborenen Cichusch,
beide verstorben, Stand und letzter Wohn-
ort nicht bekannt,
zu Danzig, im Städtischen Krankenhause,
am sechsten Oktober des Jahres
tausend neunhundertzweiunddreissig
um sechs Uhr
verstorben sei.
Vorstehend 18 Druckworte gestrichen.
.................................................. ..................
Anton starb im Krankenhaus, aber es gibt Gerüchte, dass er im Gefängnis sass und sich dort umbrachte. Vermutung, er könnte deshalb schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht worden und dort verstorben sein.
Aber dann passt die fett markierte Stelle nicht in die Urkunde? Oder doch? Wurde dort auch die zuletzt gemeldete Adresse niedergeschrieben, auch wenn jemand im Gefängnis war?
Oder kann das als Beweis gelten, dass er nicht im Gefängnis war, als er im Spital verstorben ist?
Über eure Meinungen wäre ich interessiert.
Lieber Gruss und gute Nacht
Ilja
Ich habe eine einfache Frage in Bezug auf den Inhalt einer Sterbeurkunde:
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Nr. 1708.
Danzig, am 6. Oktober 1932
Der Verwaltungsdirektor des städtischen Kranken-
hauses in Danzig, hat schriftlich angezeigt,
dass der Schuhmacher Anton Mosa,
32 Jahre alt, evangelischer Religion,
wohnhaft in Danzig Langfuhr, Heiligenbrunnerweg 21,
geboren zu Danzig-Schidlitz, ledig,
Sohn des Michael Mosa und dessen
Ehefrau Antonie geborenen Cichusch,
beide verstorben, Stand und letzter Wohn-
ort nicht bekannt,
zu Danzig, im Städtischen Krankenhause,
am sechsten Oktober des Jahres
tausend neunhundertzweiunddreissig
um sechs Uhr
verstorben sei.
Vorstehend 18 Druckworte gestrichen.
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Anton starb im Krankenhaus, aber es gibt Gerüchte, dass er im Gefängnis sass und sich dort umbrachte. Vermutung, er könnte deshalb schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht worden und dort verstorben sein.
Aber dann passt die fett markierte Stelle nicht in die Urkunde? Oder doch? Wurde dort auch die zuletzt gemeldete Adresse niedergeschrieben, auch wenn jemand im Gefängnis war?
Oder kann das als Beweis gelten, dass er nicht im Gefängnis war, als er im Spital verstorben ist?
Über eure Meinungen wäre ich interessiert.
Lieber Gruss und gute Nacht
Ilja
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