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  • Opti
    Benutzer
    • 25.11.2019
    • 8

    #16
    Hallo,


    vielen Dank für die Hinweise. Zum Hintergrund kann ich noch folgendes ergänzen: Der Vertrag ist ziemlich lang. Es geht auch nicht um ein Bauernhaus, sondern um ein Wohnhaus. Der Austrägler (im Original Auszüger genannt) bekam im Vertrag auch das Wohnrecht für sich und seine Frau im Haus zugesprochen. Von Beruf (Stand) waren der "Verkäufer" und der "Käufer" Teichmeister in herrschaftlicher Anstellung. Ob man da viel verdient hat, weiss ich nicht. Aber zu viel wird es nicht gewesen sein. Reichtum war in der Gegend wohl nur bei der "gnädigen Obrigkeit" angesiedelt, ansonsten liest man nur von Bauern und Taglöhnern. Zu dem Haus gehörte ein Gärtl mit 8 Klafter und ein Acker mit 2 Strich. Und eine Kuh wird erwähnt. Die muss dann für das "Seidl warme Milch wie sie die Kuh gibt" sorgen. Generell kann man sagen, dass solche Verträge sehr interessante Quellen sind, da sie über das Leben zur damaligen Zeit sehr viel Information geben. Man muss sich nur durch die teilweise sehr umständlich formulierten Texte durchbeissen.

    In einem anderen früheren Vertrag aus dem Nachbarort, der eventuell auch meine Vorfahren betrifft, konnte ich ersehen, dass die Finanzierung im 18. und frühen 19. Jahrhundert wohl nicht so ablief, wie man sich das heute denkt. Da wurde der Kaufpreis über sehr lange Zeiträume aus dem Ertrag der Landwirtschaft bezahlt. Mitunter waren dann die Gläubiger schon verstorben und die Zahlungen gingen an die Erben.

    Viele Grüße, Thomas

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    • wimper
      Erfahrener Benutzer
      • 28.05.2010
      • 138

      #17
      Zitat von Opti Beitrag anzeigen
      In einem anderen früheren Vertrag aus dem Nachbarort, der eventuell auch meine Vorfahren betrifft, konnte ich ersehen, dass die Finanzierung im 18. und frühen 19. Jahrhundert wohl nicht so ablief, wie man sich das heute denkt. Da wurde der Kaufpreis über sehr lange Zeiträume aus dem Ertrag der Landwirtschaft bezahlt. Mitunter waren dann die Gläubiger schon verstorben und die Zahlungen gingen an die Erben.
      Zumindest die langen Zeiträume sind heute auch nicht anders. Der Unterschied ist nur, dass der Käufer heutzutage regelmäßig Darlehen aufnimmt und das Geld gleich an den Verkäufer geht. Der Käufer zahlt dann statt an den Verkäufer eben an die Bank jahrzehntelang das Darlehen ab.
      FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
      FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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