Moin Forscherfreunde,
ich habe gestern Unterlagen erhalten, die ich mir noch nicht richtig erklären kann. Ich hatte beim Bundesarchiv in Berlin zu meinem Urgroßvater Werner angefragt. Er war höherer Reichsbankbeamter und ich suche seine Personalunterlagen. Das BA fand eine Akte in der Sammlung "NS-Archiv des MfS". Da die Unterlagen dieses Archivs aus unterschiedlichen Quellen stammten, hoffte ich also auf Personalunterlagen der Reichsbank.
Stattdessen kamen nun Unterlagen aus der Reichsstelle für Sippenforschung aus dem Jahr 1938. Es geht um einen Antrag mit Fragebogen zur Bestätigung eines Ausweises durch einen Sichtvermerk. Dazu gehören ein Passbild, ein Strafregisterauszug und zwei Ahnentafeln.
Antrag Seite 1, Antrag Seite 2
In dem Fragebogen macht mein Urgroßvater neben Personenangaben zu seiner Ehefrau und sich selbst auch noch Angaben über seine Mitgliedschaften bei der Deutschen Ahnengemeinschaft e.V. und beim Verein Roland, beide in Dresden, und über sein Forschungsgebiet Sachsen und Thüringen.
Ich denke, der Ausweis, der durch Sichtvermerk bestätigt werden soll, ist der Mitgliedsausweis des "Roland", da dieser mit Nr. auf dem Fragebogen unten links eingetragen wurde. Anscheinend ergeben sich aus der Bestätigung verschiedene Pflichten und Bestimmungen. Aber welchen Vorteil hatte dieser Antrag? Oder war man als Mitglied eines Ahnenforschervereins dazu verpflichtet, weil die Reichsstelle alle Ahnenforscher erfassen und kontrollieren wollte?
Interessant finde ich die Bitte meines Urgroßvaters, da er die benötigten Ahnentafeln nicht beifügen könne, in der Kartei der D. A. Einsicht zu nehmen. Die Kartei liege vor (der Reichsstelle) und enthielte seine jüngsten Forschungsergebnisse. (s. unten rechts, über der Unterschrift) Ob damit die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes gemeint ist, die sich 1938 tatsächlich bei der Reichsstelle für Sippenforschung befand?
Hat schon mal jemand so ein Antragsformular gesehen und kann mir den Zweck bzw. Hintergrund erklären?
Viele Grüße
Basil
ich habe gestern Unterlagen erhalten, die ich mir noch nicht richtig erklären kann. Ich hatte beim Bundesarchiv in Berlin zu meinem Urgroßvater Werner angefragt. Er war höherer Reichsbankbeamter und ich suche seine Personalunterlagen. Das BA fand eine Akte in der Sammlung "NS-Archiv des MfS". Da die Unterlagen dieses Archivs aus unterschiedlichen Quellen stammten, hoffte ich also auf Personalunterlagen der Reichsbank.
Stattdessen kamen nun Unterlagen aus der Reichsstelle für Sippenforschung aus dem Jahr 1938. Es geht um einen Antrag mit Fragebogen zur Bestätigung eines Ausweises durch einen Sichtvermerk. Dazu gehören ein Passbild, ein Strafregisterauszug und zwei Ahnentafeln.
Antrag Seite 1, Antrag Seite 2
In dem Fragebogen macht mein Urgroßvater neben Personenangaben zu seiner Ehefrau und sich selbst auch noch Angaben über seine Mitgliedschaften bei der Deutschen Ahnengemeinschaft e.V. und beim Verein Roland, beide in Dresden, und über sein Forschungsgebiet Sachsen und Thüringen.
Ich denke, der Ausweis, der durch Sichtvermerk bestätigt werden soll, ist der Mitgliedsausweis des "Roland", da dieser mit Nr. auf dem Fragebogen unten links eingetragen wurde. Anscheinend ergeben sich aus der Bestätigung verschiedene Pflichten und Bestimmungen. Aber welchen Vorteil hatte dieser Antrag? Oder war man als Mitglied eines Ahnenforschervereins dazu verpflichtet, weil die Reichsstelle alle Ahnenforscher erfassen und kontrollieren wollte?
Interessant finde ich die Bitte meines Urgroßvaters, da er die benötigten Ahnentafeln nicht beifügen könne, in der Kartei der D. A. Einsicht zu nehmen. Die Kartei liege vor (der Reichsstelle) und enthielte seine jüngsten Forschungsergebnisse. (s. unten rechts, über der Unterschrift) Ob damit die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes gemeint ist, die sich 1938 tatsächlich bei der Reichsstelle für Sippenforschung befand?
Hat schon mal jemand so ein Antragsformular gesehen und kann mir den Zweck bzw. Hintergrund erklären?
Viele Grüße
Basil
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