Hallo,
bei der Durchsicht der Sterberegister des Standesamtes Bork ist mir folgender Sachverhalt aufgefallen:
Am 25.02.1891 ist in Bork der 17jährige Sohn des Kötters Dresken in Bork, Bauerschaft Übbenhagen verstorben. Es wird im Standesamt der Eintrag Nr. 23 angelegt und der Sachverhalt dokumentiert: Standesamt Bork Sterberegister Nr. 23/1891
Allerdings ist diese Urkunde am 16.06.1905 (also mehr als 14 Jahre später!) für ungültig erklärt worden. Als Randbemerkung wird notiert:
"Bork, 16. Juni 1905 - Die nebenstehende Eintragung gelangte nicht zum Abschlusse; der gesamte Tex[t] und Vordruck ist gestrichen. Die Beurkundung des nebenbezeichneten Sterbefalles ist in dem Sterberegister des Standesamts Bork unter Nr. 64 des Jahrgangs 1905 erfolgt. Der Standesbeamte Busch [...]"
In dem Eintrag des Jahres 1905 ist nahezu derselbe Text mit unwesentlichen Änderungen gegenüber dem Originaleintrag von 1891 enthalten:
Standesamt Bork Sterberegister Nr. 64/1905
Kann mir jemand erklären, worin der Sinn bestand, 14 Jahre später die originale Sterbeurkunde für ungültig zu erklaren, und eine nahezu gleichlautende auszustellen? Weder am Sterbedatum, den Umständen oder anderes wurde ja etwas geändert. Oder übersehe ich etwas?
Viele Grüße
Thomas Dickel
bei der Durchsicht der Sterberegister des Standesamtes Bork ist mir folgender Sachverhalt aufgefallen:
Am 25.02.1891 ist in Bork der 17jährige Sohn des Kötters Dresken in Bork, Bauerschaft Übbenhagen verstorben. Es wird im Standesamt der Eintrag Nr. 23 angelegt und der Sachverhalt dokumentiert: Standesamt Bork Sterberegister Nr. 23/1891
Allerdings ist diese Urkunde am 16.06.1905 (also mehr als 14 Jahre später!) für ungültig erklärt worden. Als Randbemerkung wird notiert:
"Bork, 16. Juni 1905 - Die nebenstehende Eintragung gelangte nicht zum Abschlusse; der gesamte Tex[t] und Vordruck ist gestrichen. Die Beurkundung des nebenbezeichneten Sterbefalles ist in dem Sterberegister des Standesamts Bork unter Nr. 64 des Jahrgangs 1905 erfolgt. Der Standesbeamte Busch [...]"
In dem Eintrag des Jahres 1905 ist nahezu derselbe Text mit unwesentlichen Änderungen gegenüber dem Originaleintrag von 1891 enthalten:
Standesamt Bork Sterberegister Nr. 64/1905
Kann mir jemand erklären, worin der Sinn bestand, 14 Jahre später die originale Sterbeurkunde für ungültig zu erklaren, und eine nahezu gleichlautende auszustellen? Weder am Sterbedatum, den Umständen oder anderes wurde ja etwas geändert. Oder übersehe ich etwas?
Viele Grüße
Thomas Dickel
Kommentar