Hallo! 
Ich habe mal eine allgemeine Frage zu den Auskünften aus Personenstandsregistern.
Laut dem Personenstandsgesetz unterliegen die Urkunden folgende Schutzfristen:
Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) - 80 Jahre
Geburtenregister - 110 Jahre
Sterberegister - 30 Jahre
Wenn ich nun eine (z. B.) Geburtsurkunde von einer Person haben möchte, die 1900 geboren ist, muss ich dann dem Standesamt genauere Gründe meines Interesses und eine Kopie meines Ausweises zukommen lassen oder kann ich mich auf die "Verjährung" berufen?
Vielen Dank im Voraus!

Ich habe mal eine allgemeine Frage zu den Auskünften aus Personenstandsregistern.
Laut dem Personenstandsgesetz unterliegen die Urkunden folgende Schutzfristen:
Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) - 80 Jahre
Geburtenregister - 110 Jahre
Sterberegister - 30 Jahre
Wenn ich nun eine (z. B.) Geburtsurkunde von einer Person haben möchte, die 1900 geboren ist, muss ich dann dem Standesamt genauere Gründe meines Interesses und eine Kopie meines Ausweises zukommen lassen oder kann ich mich auf die "Verjährung" berufen?
Vielen Dank im Voraus!

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