Geburtsurkunde Nachtrag

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  • marsen81
    Erfahrener Benutzer
    • 07.02.2018
    • 162

    Geburtsurkunde Nachtrag

    Hallo,

    mal eine allgemeine Frage zu Geburtsurkunden um 1900.
    Auf der Geburtsurkunde meines Großvaters ist beim austellen der Urkunde kein
    Vater eingetragen. Erst 5 Jahre später wurde ein Randvermerk hinzugefügt.
    Auf diesem steht dann der Vermerk dass das Kind den Namen des Vaters erhält.
    Nun meine Frage, war es üblich Vaterschaften auch von nicht eigenen Kindern anzuerkennen? Möglicherweise war der Vater ja auch nicht anwesend bei der Geburt, evtl. wegen Arbeit oder wegen Armeedienst.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht in seinem Satmmbaum.
    Nippert - Schlesien
    Reibeholz - Schlesien
    Böhm - Sudetenland
    Kreutgen - Rheinland
    Bittlinsky - Rheinland
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4544

    #2
    Hallo,

    dass ein Vater in einer Geb.-Urkunde nicht genannt ist, hat ganz sicher nichts damit zu tun, ob der gerade "vor Ort" war oder nicht.

    Ist der Vater nicht genannt, kann das verschiedene Gründe haben, wobei man zunächst mal an eine uneheliche Geburt denken muss. Auch dabei ist dann nicht auf den ersten Blick klar, ob der "spätere" Vater nicht dennoch auch der biologische Vater ist. Man kann also nicht sagen, ob es sich um ein "nicht eigenes" Kind handelt.

    Eine Vaterschaft kann man immer anerkennen, eben auch noch 5 Jahre nach der Geburt; dazu ist allerdings auch eine notarielle Urkunde erforderlich.

    Ob es sich um eine Adoption gehandelt hat oder nicht, findest Du heraus, wenn Du den Namen der angegebenen Mutter mit dem Deiner Ur-Großmutter vergleichst.
    Ein weiteres Indiz wäre, wenn die Geb.-Urkunde aus einem Jahr stammt, in dem Deine Ur-Großeltern schon verheiratet waren.

    Ansonsten guck mal in die Heirats-Urkunde Deiner Ur-Großeltern, oftmals wird ein uneheliches Kind (vorausgesetzt der Bräutigam ist der Vater) bei der Heirat "in einem Rutsch" legitimiert. Dazu sollte dann auf der Heirats-Urkunde auch ein Randvermerk stehen.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

    Kommentar

    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4408

      #3
      Hallo,


      Ich habe einen Fall, da wurde das Kind erst nach mehr als 10 Jahren ligitimiert. Ob der Vater erst ganz sicher sein wollte ob jenes Kind tatsächlich seines war, keine Ahnung. Anderenfalls gab es auch in Traueinträgen den Vermerkt, dass der Bräutigam nicht der leibliche Vater ist.


      Im allgemeinem wurden in Zivilregistern zur damaligen Zeit bei unehelichen Kindern nie der Vater eingetragen.


      LG Silke
      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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