Totgeburt 1953

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sera
    Benutzer
    • 12.06.2012
    • 63

    Totgeburt 1953

    Hallo zusammen,


    ich bin auf der Suche nach den Daten meiner Schwester. Alles, was ich von ihr weiß, ist, dass sie 1953 als Totgeburt zur Welt kam - ev. in Ravensburg im Krankenhaus - und Annelore heißen sollte. Weder im Personenstandregister noch im kirchlichen Archiv habe ich eine Spur von ihr gefunden.



    Deshalb meine Fragen an euch:


    - Kann es sein, dass eine Totgeburt nirgendwo registriert wurde?

    - Oder habe ich nur an den falschen Stellen gesucht?


    Danke für eure Hilfe!


    Sera
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5187

    #2
    Hallo,

    ganz generell muss man leider zwischen einer Totgeburt und einer Fehlgeburt unterscheiden:
    Eine Totgeburt liegt vor, wenn nach der Geburt eines Kindes kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen ist und gewisse Mindestmaße (meist 500–1000 g Körpergewicht, 25–35 cm Körperlänge, 21–28 Wochen Schwangerschaftsdauer) erfüllt sind, andernfalls spricht man von einer Fehlgeburt. (Wikipedia)

    Bist Du ganz sicher, dass es eine Totgeburt war? - Wenn ja, muss es für dieses tot geborene Kind eine Beerdigung gegeben haben, und somit wäre der "einfachste" Weg vielleicht eine Anfrage beim zuständigen Friedhofsamt.

    Selbstverständlich müssen Totgeburt und Fehlgeburt im Krankenhaus protokolliert und archiviert werden, zu diesen Unterlagen wirst Du aber keinen Zugriff haben (falls es sie nach mehr als 50 Jahren überhaupt noch gibt).

    Als Schwester bist Du in direkter Linie verwandt, musst Dich also um die Datenschutzfristen nicht kümmern.
    Für eine Totgeburt muss es eine Geburts-/Sterbe-Urkunde geben, die sich im zuständigen StAmt finden lassen müsste.
    Wenn sich da nichts finden lässt, gehe ich davon aus, dass es sich um eine Fehlgeburt gehandelt hat, wenn auch in einem der letzten Schwangerschaftsmonate.

    Gibt es keine weiteren Verwandten, die zu diesem Thema (Tot- oder Frühgeburt) etwas sagen könnten?
    Zuletzt geändert von scheuck; 25.01.2019, 15:10.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

    Kommentar

    • Basil
      Erfahrener Benutzer
      • 16.06.2015
      • 2603

      #3
      Hallo Sera,

      gibt es ein Familienstammbuch? Wenn es eine Beurkundung von Geburt und Tod gab, wurde beides vielleicht auch im FSB eingetragen.
      Meine Großmutter hatte 1946 ein Kind, dass nur einen Tag alt wurde. Geburt und Tod dieses Kindes sind im FSB beurkundet.

      Gruß
      Basil
      Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
      Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
      Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
      Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


      Kommentar

      • Sera
        Benutzer
        • 12.06.2012
        • 63

        #4
        Hallo und danke für eure Hilfe.


        Leider gibt es keine Verwandten mehr, die zur Aufklärung beitragen könnten. Aber für mich wird das Bild langsam klarer. Vermutlich hat es sich wirklich um eine Frühgeburt gehandelt. Von meiner Mutter weiß ich, dass sie eine sog. Schwangerschaftsvergiftung hatte, plötzlich keine Kindsbewegungen mehr spürte und dass eine "normale" Geburt erfolgte. Sie sprach in diesem Zusammenhang von einer Totgeburt - was ich emotional nachvollziehen kann.



        Doch vielleicht wäre "Frühgeburt" treffender gewesen.



        Unter diesem Umstand kann ich damit abschließen.


        Herzliche Grüße


        Sera

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 5187

          #5
          Hallo, Sera!

          Ja, leider passt das alles zusammen ...
          Deine Mutter hat dieses Kind "normal" zur Welt bringen müssen, das Kind war nach der Geburt tot (was es sicherlich auch vor der Geburt schon war), also war das eine Totgeburt. - Das kann man absolut emotional nachvollziehen ...

          Ich bin mir allerdings nicht so ganz sicher, ab wann man medizinisch-sachlich zwischen Totgeburt und Frühgeburt so "klar" unterschieden hat; wahrscheinlich 1953 noch nicht.
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • Maschenka
            Erfahrener Benutzer
            • 01.06.2008
            • 108

            #6
            Ich habe mal meine Tante zu diesem Thema befragt, die in den 60ern anfing, als Ärztin in der Geburtshilfe zu arbeiten. Sie erinnert sich nicht mehr genau an die Zahl, aber sie meint, es hätte eine Gewichtsgrenze von ungefähr 2700 Gramm gegeben, unter der eine Totgeburt nicht standesamtlich erfaßt wurde.

            Im Personenstandsgesetz von 1957 steht folgendes:
            §29
            (1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

            (2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, ist die Leibesfrucht jedoch mindestens 35 cm lang, so gilt sie im Sinne des §24 des Gesetzes als ein totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind.

            (3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt und ist die Leibesfrucht weniger als 35 cm lang, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet.
            Davor gibt es das Personenstandsgesetz von 1937, da habe ich aber keine Definition einer Totgeburt gefunden.

            Und jetzt habe ich noch ein wenig nachgeschaut, babycenter.de schreibt für die 24. Schwangerschaftswoche "Vom Scheitel bis zur Sohle ist Ihr Winzling nun etwa 29 Zentimeter groß." und für die 27. Schwangerschaftswoche "Ihr Baby könnte jetzt mit ausgestreckten Beinen schon etwa 37 Zentimeter lang sein."

            Ich könnte mir vorstellen, daß 1953 die Babys etwas kleiner und leichter als heutzutage waren, aber das gibt dir vielleicht einen Anhaltspunkt für den Fortschritt der Schwangerschaft.Lungenreifung ist ein weiterer Aspekt, damals gab es meines Wissens noch keine Spritzen, um die Lungenreifung bei drohender Frühgeburt voranzutreiben.
            Kirchliche Handlungen in Strehlen 1834-1846 durchsuchen: http://www.gunde.de/genealogie/texte...en-zeitung.php

            Kommentar

            Lädt...
            X