Guten Tag,
im Heiratsregister des Standesamtes Frankenstein in Schlesien fand ich folgenden Randvermerk:
"Durch rechtskräftiges Urtheil der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glatz vom 21. April 1892 ist die Ehe zwischen dem Joseph August Simon Beck und der Anna Maria Beck geborenen Schuster aufgelöst worden.
Eingetragen auf Mittheilung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Glatz vom 14. Juni 1892."
Meine Fragen dazu: War es üblich, dass nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft dem Standesamt Mitteilungen über Scheidungen machte?
Eine Scheidung ist doch etwas Zivilrechtliches, das Urteil war ja auch von der "Civilkammer". Was hatte die Staatsanwaltschaft damit zu tun?
Hat jemand von euch einen ähnlichen Randvermerk gefunden?
Gruß
Jo
im Heiratsregister des Standesamtes Frankenstein in Schlesien fand ich folgenden Randvermerk:
"Durch rechtskräftiges Urtheil der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glatz vom 21. April 1892 ist die Ehe zwischen dem Joseph August Simon Beck und der Anna Maria Beck geborenen Schuster aufgelöst worden.
Eingetragen auf Mittheilung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Glatz vom 14. Juni 1892."
Meine Fragen dazu: War es üblich, dass nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft dem Standesamt Mitteilungen über Scheidungen machte?
Eine Scheidung ist doch etwas Zivilrechtliches, das Urteil war ja auch von der "Civilkammer". Was hatte die Staatsanwaltschaft damit zu tun?
Hat jemand von euch einen ähnlichen Randvermerk gefunden?
Gruß
Jo
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