Hallo!
Zu dem Vater meines Großvaters hatte das Standesamt bei der Eheschließung von letzterem seinerzeit dokumentiert, dieser sei "nicht festgestellt".
Heute bekam ich folgende Zeilen an die Hand, die das Amtsgericht meiner Urgroßmutter geschrieben hat:
"Auf Ihre an das Amtsgericht Pirna gerichtete Anfrage vom 23.5.39 wird Ihnen mitgeteilt, daß der Vormund Emil P. (Anm.: ihr Vater) in Friedrichswalde bei seiner Verpflichtung am 6.11.1914 erklärt hat, daß er gegen den außerehelichen Vater Otto S., s. Zt. Soldat des IR. 102 im Felde, Anträge nicht zu stellen habe. Eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung seitens S.´s ist in den Vormundschaftsakten nicht erfolgt."
Liest sich für mich ein wenig nach:
Wie kommen Sie darauf, dass hier eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt?
Nun aber die wichtigen Fragen:
Ist Otto S. der außereheliche Vater oder ist er nicht festgestellt? Kann man damit weiterarbeiten? Reicht das aus, um ihn als Vater in die Ahnentafel aufzunehmen?
Die vielleicht schwierigere Frage:
Was mag der Vater sich dabei gedacht haben, als er erklärte, er habe keine Anträge zu stellen? Nach meiner Kenntnis war der Vormund doch eigentlich da, um die Rechte durchzusetzen.
Für ein paar Meinungen und Tipps wäre ich sehr dankbar.
VG
Philipp
Zu dem Vater meines Großvaters hatte das Standesamt bei der Eheschließung von letzterem seinerzeit dokumentiert, dieser sei "nicht festgestellt".
Heute bekam ich folgende Zeilen an die Hand, die das Amtsgericht meiner Urgroßmutter geschrieben hat:
"Auf Ihre an das Amtsgericht Pirna gerichtete Anfrage vom 23.5.39 wird Ihnen mitgeteilt, daß der Vormund Emil P. (Anm.: ihr Vater) in Friedrichswalde bei seiner Verpflichtung am 6.11.1914 erklärt hat, daß er gegen den außerehelichen Vater Otto S., s. Zt. Soldat des IR. 102 im Felde, Anträge nicht zu stellen habe. Eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung seitens S.´s ist in den Vormundschaftsakten nicht erfolgt."
Liest sich für mich ein wenig nach:
Wie kommen Sie darauf, dass hier eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt?
Nun aber die wichtigen Fragen:
Ist Otto S. der außereheliche Vater oder ist er nicht festgestellt? Kann man damit weiterarbeiten? Reicht das aus, um ihn als Vater in die Ahnentafel aufzunehmen?
Die vielleicht schwierigere Frage:
Was mag der Vater sich dabei gedacht haben, als er erklärte, er habe keine Anträge zu stellen? Nach meiner Kenntnis war der Vormund doch eigentlich da, um die Rechte durchzusetzen.
Für ein paar Meinungen und Tipps wäre ich sehr dankbar.
VG
Philipp
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