Ihr Lieben,
ohne Hilfe komme ich offenbar nicht weiter ; vielleicht brauche ich aber auch nur jemanden, der mir das Brett vorm Kopf zur Seite schiebt?
Es geht um "Bruder Fritz", dessen nächste Verwandschaft ich mit Eurer Hilfe klären konnte. Aber, jetzt habe ich noch das Problem mit dem Vormund =
„Nichte Frau Wintrich und Tochter“.
Bruder Fritz = Johann Friedrich Haasters ist am 28.10.1859 in Köln geboren; sein Vater ist gestorben, als er gerade mal ein halbes Jahr alt war. Wann seine Mutter = Maria Franciska Westermeyer gestorben ist, weiß ich nicht; wahrscheinlich aber auch früh, denn Johann Friedrich ist in einem Waisenhaus aufgewachsen.
Am 21.07.1886 ist er ins Kloster eingetreten, da war er also 27 Jahre alt! Wozu gibt es in den „Kloster-Unterlagen“ einen Hinweis auf Vormundschaft, wenn jemand bereits 27 Jahre alt ist? - Diese Unterlagen können nur nach seinem Eintritt ins Kloster entstanden sein, also nach 1886.
Eine Nichte ist ja nun mal zweifelsfrei die Tochter der Schwester bzw. des Bruders bzw. des jeweiligen Ehe-Gesponses.
Johann Friedrich hat nachweislich nur eine Schwester, die 9 Jahre älter ist als er. Diese Schwester war eine verheiratete Holz und ist definitiv vor 1887 gestorben.
Jene Frau Wintrich muss deutlich älter sein als Johann Friedrich, ansonsten kommt sie als Vormund nicht in Frage. Also scheiden die Töchter seiner Schwester alle aus ...
Weiß jemand Rat bzw. hat eine Idee? - Ich bin dankbar für jeden Tipp!
ohne Hilfe komme ich offenbar nicht weiter ; vielleicht brauche ich aber auch nur jemanden, der mir das Brett vorm Kopf zur Seite schiebt?
Es geht um "Bruder Fritz", dessen nächste Verwandschaft ich mit Eurer Hilfe klären konnte. Aber, jetzt habe ich noch das Problem mit dem Vormund =
„Nichte Frau Wintrich und Tochter“.
Bruder Fritz = Johann Friedrich Haasters ist am 28.10.1859 in Köln geboren; sein Vater ist gestorben, als er gerade mal ein halbes Jahr alt war. Wann seine Mutter = Maria Franciska Westermeyer gestorben ist, weiß ich nicht; wahrscheinlich aber auch früh, denn Johann Friedrich ist in einem Waisenhaus aufgewachsen.
Am 21.07.1886 ist er ins Kloster eingetreten, da war er also 27 Jahre alt! Wozu gibt es in den „Kloster-Unterlagen“ einen Hinweis auf Vormundschaft, wenn jemand bereits 27 Jahre alt ist? - Diese Unterlagen können nur nach seinem Eintritt ins Kloster entstanden sein, also nach 1886.
Eine Nichte ist ja nun mal zweifelsfrei die Tochter der Schwester bzw. des Bruders bzw. des jeweiligen Ehe-Gesponses.
Johann Friedrich hat nachweislich nur eine Schwester, die 9 Jahre älter ist als er. Diese Schwester war eine verheiratete Holz und ist definitiv vor 1887 gestorben.
Jene Frau Wintrich muss deutlich älter sein als Johann Friedrich, ansonsten kommt sie als Vormund nicht in Frage. Also scheiden die Töchter seiner Schwester alle aus ...
Weiß jemand Rat bzw. hat eine Idee? - Ich bin dankbar für jeden Tipp!
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