Ich stelle hier mal einen Beitrag aus der Mailingliste Sachsen / Hamburg ein die uns alle interessieren dürfte:
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Am 16.03.2017 ist die Neuerung des Bundesarchivgesetzes in Kraft getreten und damit sind nunmehr auch in Deutschland die Schutzfristen für personenbezogene Daten verkürzt worden. Die Schutzfrist für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten beträgt statt bisher 30 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person künftig nur noch zehn Jahre.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-neurege
lung-bundesarchivgesetz.html
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2017/01/201
7-01-18-bkm-bundesarchiv.html
So auch nachzulesen im Bundesgesetzblatt Nr. 12/2017 vom 15.03.2017 Seite
410."
Gruß
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Am 16.03.2017 ist die Neuerung des Bundesarchivgesetzes in Kraft getreten und damit sind nunmehr auch in Deutschland die Schutzfristen für personenbezogene Daten verkürzt worden. Die Schutzfrist für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten beträgt statt bisher 30 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person künftig nur noch zehn Jahre.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-neurege
lung-bundesarchivgesetz.html
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2017/01/201
7-01-18-bkm-bundesarchiv.html
So auch nachzulesen im Bundesgesetzblatt Nr. 12/2017 vom 15.03.2017 Seite
410."
Gruß
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