NEUE Schutzfrist Bundesarchiv - nur noch 10 Jahre statt 30 Jahre nach Tod

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  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    NEUE Schutzfrist Bundesarchiv - nur noch 10 Jahre statt 30 Jahre nach Tod

    Ich stelle hier mal einen Beitrag aus der Mailingliste Sachsen / Hamburg ein die uns alle interessieren dürfte:

    "
    Am 16.03.2017 ist die Neuerung des Bundesarchivgesetzes in Kraft getreten und damit sind nunmehr auch in Deutschland die Schutzfristen für personenbezogene Daten verkürzt worden. Die Schutzfrist für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten beträgt statt bisher 30 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person künftig nur noch zehn Jahre.

    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-neurege
    lung-bundesarchivgesetz.html


    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2017/01/201
    7-01-18-bkm-bundesarchiv.html


    So auch nachzulesen im Bundesgesetzblatt Nr. 12/2017 vom 15.03.2017 Seite
    410."

    Zugriff auf das komplette Online-Archiv 1949 - 2022 des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II sowie auf die Fundstellennachweise A (FNA) und Fundstellennachweise B (FNB)


    Gruß
    Zuletzt geändert von OliverS; 24.03.2017, 14:11.
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck
  • Julchen53
    Erfahrener Benutzer
    • 30.09.2015
    • 447

    #2
    Das ist jetzt vielleicht eine arg dumme Frage....aber was beinhaltet das 'Archivgut des Bundes'?
    Ich vermute mal, das hat nichts mit Personenstandsdaten zu tun?


    LG
    Julchen
    -----------------------------------------------
    Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

    Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

    Kommentar

    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4400

      #3
      Hallo Julchen,

      Doch das hat es.

      Aber es ist schon mal ein großer Schritt.

      LG Silke
      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

      Kommentar

      • alphabet
        Erfahrener Benutzer
        • 12.05.2012
        • 371

        #4
        Das heisst, es dürfte in naher Zukunft kein Problem mehr sein, an Daten aus den Personenstandsregistern zu kommen, die bisher von dieser Frist geschützt worden sind?

        Kommentar

        • OliverS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2014
          • 2938

          #5
          Wenn das Personenstandsgesetzt nachzieht, aber hier erst Mal nur das Bundesarchiv.
          Hier gilt übrigens auch 100 Jahre nach Geburt und nicht 110 wie im Standesamt wenn man sich den verlinkten Beitrav ansieht.
          Dauersuchen:

          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
          3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

          Kommentar

          • Acanthurus
            Erfahrener Benutzer
            • 06.06.2013
            • 1657

            #6
            Hallo,

            das Bundesarchivgesetz betrifft nur das Bundesarchiv.

            Zitat von alphabet Beitrag anzeigen
            Das heisst, es dürfte in naher Zukunft kein Problem mehr sein, an Daten aus den Personenstandsregistern zu kommen, die bisher von dieser Frist geschützt worden sind?
            Nein. Das hat damit überhaupt nichts zu tun, da es sich bei Personenstandsregistern nicht um Archivalien des Bundes handelt. Diese sind vom Personenstandsgesetz abgedeckt, was erst vor wenigen Jahren reformiert wurde (https://de.wikipedia.org/wiki/Person...tsreformgesetz). Da wird so schnell nichts neues kommen.

            Was sich verbessert, ist der Zugriff auf Archivalien im Bundesarchiv, wobei es da kaum genealogische Anwendungsszenarien geben sollte, bei denen der Unterschied zwischen 30 und 10 Jahren stark ins Gewicht fällt.

            A.

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