Hallo zusammen,
ein Ururgroßvater von mir wurde 1908 geboren. Das zugehörige Standesamt und Nummer des Geburtenregistereintrages sind mir bereits bekannt. Da eine Nachfrage zum Geburtenregistereintrag innerhalb der Schutzfrist (vor 2019) liegt, müsste ich mich dem Standesamt wohl als direkter Nachfahre ausweisen.
Was ist dafür Eurer Erfahrung nach notwendig? Mein Nachname ist ja anders, mein Personalausweis würde nicht wirklich beweisen, dass ich ein direkter Nachfahre bin. Wie geht Ihr in solchen Fällen vor.
Vielen Dank und Beste Grüße.
ein Ururgroßvater von mir wurde 1908 geboren. Das zugehörige Standesamt und Nummer des Geburtenregistereintrages sind mir bereits bekannt. Da eine Nachfrage zum Geburtenregistereintrag innerhalb der Schutzfrist (vor 2019) liegt, müsste ich mich dem Standesamt wohl als direkter Nachfahre ausweisen.
Was ist dafür Eurer Erfahrung nach notwendig? Mein Nachname ist ja anders, mein Personalausweis würde nicht wirklich beweisen, dass ich ein direkter Nachfahre bin. Wie geht Ihr in solchen Fällen vor.
Vielen Dank und Beste Grüße.
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