Bürgerannahme

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  • Shauck
    Benutzer
    • 12.07.2014
    • 19

    Bürgerannahme

    Liebe Mitforscher,
    mich würde interessieren, ob es einem Mindestalter bedurfte um Bürger zu werden oder ob es abhängig war, wie lange man an diesem Ort lebte.
    Es würde mich ganz allgemein der Ablauf einer Bürgerannahme mal interessieren. Kennt sich da jemand aus?
    vielen Dank
  • Artsch
    Erfahrener Benutzer
    • 14.07.2013
    • 1933

    #2
    Hallo Shauck,

    das war von Ort zu Ort verschieden und der Zeit unterworfen.
    Es wurden immer mal wieder Änderungen vorgenommen.
    Zum Teil spielte die Konfession eine Rolle.
    Sicher aber der Besitz und ob man sich und seine Familien ernähren konnte.
    Ob man Wehrdienst abgeleistet hatte.
    Man brauchte Geld, um im Ort sich einzukaufen.
    usw.
    Für Bürgersöhne galten abgeänderte Normen.
    In einer Stadt, die aus allen Nähten platzte, konnte man warten bis zum Sankt Nimmerleinstag.
    Nach Zeiten von Krieg oder Seuchen wurden die Auflagen manchmal gelockert.
    Gewisse "unehrliche" Berufe waren ausgeschlossen.
    Aber auch der Pfarrer wurde kein Bürger. (oder?)

    Allgemein gilt, der Stadt sollten keine Kosten entstehen.

    Beste Grüße
    Artsch

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    • didirich
      Erfahrener Benutzer
      • 02.12.2011
      • 1372

      #3
      Hallo
      Ortsansässige und auch Zugezogene konnten bei Gründung einer Familie die Bürgerannahme beantragen. Dadurch bekamen sie auch mehr Rechte (zB: Wahlrecht im Ort usw.) Allerdings wurde dann auch ein Bürgergeld fällig (Ähnlich der heutigen Steuer)
      Über die Annahme entschied der Bürgermeister und Gemeinderäte !
      Gruß didirich

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      • Shauck
        Benutzer
        • 12.07.2014
        • 19

        #4
        Danke erstmal für die Info. Es lassen sich also aus dem Jahr der Bürgerannahme keine Rückschlusse auf das Geburtsjahr ziehen?
        Gruss SHauck
        Zuletzt geändert von Shauck; 21.02.2017, 18:56.

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        • holsteinforscher
          Erfahrener Benutzer
          • 05.04.2013
          • 2532

          #5
          Moinsen SHauck,
          es ist eigentlich kaum, wenn nicht sogar unmöglich, Rückschlüsse
          auf das Alter zu nehmen. Aus dem Kieler Bürgerbuch kann ich aller-
          dings berichten, dass die meisten Bürger eher schon ein gesetzteres
          Alter aufweisen. Man dar nicht vergessen, die Neubürger mussten nicht
          nur das Bürgergeld entrichten, sondern auch die Bürgertaler für die
          Stadtkasse. Somit musste man schon über ein regelmäßiges Einkommen
          verfügen, wenn man Bürgersöhne nicht berücksichtigt.

          Für die Antragstellung war es nötig, i.d.R. mind. zwei Leumünder beizubrigen,
          die eine entsprechende, positive Fürsprache hielten, insbesondere wenn man
          sich als Gewerbetreibender in einer Stadt niederlassen wollte.

          Eine irrige Annahme: Bürgersöhne waren nicht auch automatisch Bürger.
          Grüsse von der kieler-Förde
          Roland
          Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
          Roland...


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          • Lanzarote Fan
            Erfahrener Benutzer
            • 11.08.2016
            • 672

            #6
            Ich habe mal irgendwo einen Artikel über das Mindestalter für werdene Bürger in Hamburg gesehen (lag so um 25 J.).
            Kleines Bürgerrecht kostete 40, ein großes 120 oder 150. Söhne Hamburger Bürger zahlten 20 für beides.
            Viele Grüße
            Silke

            ****
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