Ausländer in Deutschland während dem 1. Weltkrieg

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  • Simone99
    Erfahrener Benutzer
    • 15.08.2015
    • 859

    Ausländer in Deutschland während dem 1. Weltkrieg

    Guten Abend

    Mein Grossvater war Schweizer und reiste 1902 als 15 jähriger in Deutschland ein. Mich würde interessieren was denn während dem 1. Weltkrieg mit den Ausländern geschah? Wurden diese interniert? Konnten sie unter Umständen einer Internierung entgehen wenn sie sich freiwillig als Soldat meldeten? Ich frage dies, weil eine schwache Erinnerung meiner Kindheit ist, dass es ein Foto von meinem Grossvater in Soldatenuniform gab und die Geschichte "herumgeisterte" er sei als Legionär in Algerien gewesen. Jahrelang meinte ich mein Grossvater sei wenn schon von der Schweiz aus nach Algerien gereist. Aber im Rahmen meiner Ahnenforschung habe ich herausgefunden dass er 1902 in Deutschland einreiste und erst nach dem 2. Weltkrieg mit seiner Frau und den Töchtern von den Russen ausgewiesen wurde. ( Weil er ein Ausländer war). In der Zwischenzeit frage ich mich auch, ob die Geschichte von Algerien wirklich stimmt. Ich habe mir alte Fotos von Legionären angeguckt, die Uniformen stimmen so nicht. Ich erinnere mich an eine hohe Kopfbedeckung. Ich meine diese sei aus Fell gewesen, kann mich aber in der Erinnerung täuschen. Wäre es möglich dass er irgendwo in einer deutschen Kolonie als Soldat gewesen ist? Oder sogar in Deutschland selber Soldat war?
    Vielen Dank jetzt schon für eure Ueberlegungen und Hinweise.

    Simone
    Zuletzt geändert von Simone99; 13.01.2017, 23:22.
  • Svenja
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2007
    • 5117

    #2
    Hallo Simone

    Es wäre hilfreich, wenn du uns seinen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie den oder die Wohnorte in Deutschland angeben würdest.

    Falls er in einer der deutschen Armeen diente, könntest du mal in den Verlustlisten nachschauen (dort findet man auch Verwundete, Vermisste und Kriegsgefangene).


    und die Listen der Kriegsgefangenen und Zivil-Internierten (aus diversen Lagern und Lazaretten) findest du im Online-Archiv des IKRK:
    Archives 1914-1918: during the First World War, 10 million people, servicemen and civilians, were captured and sent to prisoner-of-war and Internment camps. The Belligerent Countries sent lists of prisoners of various nationalities to the ICRC. The ICRC set up alphabetical indexes. You can use them to search for a person.


    Sollte er tatsächlich in Algerien gewesen sein, findest du ihn vielleicht in den dortigen Zeitungen, die man hier einsehen kann. http://gallica.bnf.fr/?lang=DE Neben Fremdenlegionären gab es auch Zivilpersonen die dort lebten, vor allem Franzosen, aber ich bin in den Zeitungen auch schon auf Schweizer gestossen.

    Könnte es auch sein, dass er auf dem Foto eine Uniform der Schweizer Armee trug? Die hatten zum Zeitpunkt des 1. Weltkrieges eine relativ hohe Kopfbedeckung aber ohne Fell. War das Foto schwarz-weiss oder koloriert (welche Farben) und kannst du dich noch an andere Details auf dem Foto erinnern? Am besten wäre natürlich wenn das Foto noch irgendwo existiert und du es wieder finden und uns mal zeigen könntest.

    Gruss
    Svenja
    Zuletzt geändert von Svenja; 14.01.2017, 01:37.
    Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
    https://iten-genealogie.jimdofree.com/

    Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

    Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

    Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

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    • Simone99
      Erfahrener Benutzer
      • 15.08.2015
      • 859

      #3
      Hallo Svenja

      Vielen Dank für deine Antwort und deine Angaben. Der Name ist Johann(es) oder Hans Ros(s)er, aus Reichenbach im Kanton Bern. Geboren am 07.03.1887. Eingereist in Deutschland ist er 1902. Diese Information habe ich aus dem Landesarchiv Sachsen - Anhalt. Im Jahre 1914 finde ich seine Spur in Bergisdorf bei Lobstädt, Sachsen. Ich vermute dass er dort auf einem Rittergut oder bei einem Grossbauern gearbeitet hat, wie meist in seinem Leben.
      Ab 21.07.1922 finde ich ihn wieder beim Bauern Hörtzsch in Kuhndorf bei Zeitz. Dann führt seine Spur ziemlich lückenlos weiter nach Knauthain, Knautnaundorf, Eythra. Nach Eythra war die nächste Station 1946 wieder die Schweiz. Johannes Rosser war definitiv nicht Soldat in der Schweiz. Die Uniformen der Schweizer im ersten Weltkrieg habe ich mir angeschaut. Die Kopfbedeckung auf besagtem Foto war höher und anders. Ich finde bisher keine Spur von ihm zwischen den Jahren von ca.1915 und 1922. Das Foto gibts nicht mehr. Die Frage die sich mir stellt ist die, ob Johannes während diesen Jahren Soldat im 1. Weltkrieg war. Kenne mich da nicht aus, wäre dies überhaupt möglich gewesen da er ja Schweizer war? Ich weiss von einem Grossonkel in Amerika, auch Schweizer, welcher im 2. Weltkrieg, Soldat war und zwar noch als Schweizerbürger und nicht als Amerikaner. Das US- Bürgerrecht erhielt er erst nach dem 2. Weltkrieg.

      Danke und beste Grüsse
      Simone

      Kommentar

      • Svenja
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2007
        • 5117

        #4
        Hallo Simone

        Die Situation für Schweizer in Amerika während der beiden Weltkriege kannst du nicht mit der Situation in Deutschland zur selben Zeit vergleichen. Viele Schweizer, die in die USA ausgewandert waren, tauchen in den dortigen World War I Draft Cards und in den World War II Draft Cards auf. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Männer dann tatsächlich in die Armee oder gar in den Krieg eingezogen worden sind. In den World War II Draft Cards findet man nur die älteren Männer, die schon im 1. Weltkrieg in Betracht kamen, und die waren dann meistens nicht aktiv im 2. Weltkrieg im Einsatz. Du den aktiven Soldaten findet man jedoch Enlistment records und zu den Kriegsgefangenen findet man manchmal auch etwas.

        Ob dein Vorfahre in der deutschen Armee war oder nicht, kannst du ohne Foto nur herausfinden, wenn du das ausprobierst, was ich dir bereits vorgeschlagen habe. Wenn er z. B. in den Verlustlisten auftaucht ist klar, dass er in der deutschen Armee war. Wenn er dort nicht auftaucht, kann man jedoch nicht sicher sagen, dass er nicht Teil dieser Armee war. Zu Soldaten in der sächsischen Armee kann man evtl. noch etwas finden im sächsischen Staatsarchiv, aber ich glaube da müsstest du wissen, in welcher Einheit (Regiment, Kompanie) er diente.

        Einige meiner Schweizer Vorfahren waren auch als Melker auf einem herrschaftlichen Grossbauernhof tätig, jedoch in Unterfranken. Keiner von denen, die zum Zeitpunkt des ersten Weltkrieges noch in Unterfranken lebten, war als Soldat in die bayerische Armee eingezogen worden. Es behielten wohl auch alle das Schweizer Bürgerrecht, die einen kamen schon vor dem Jahr 1900 wieder in die Schweiz zurück, die anderen kamen meines Wissens auch erst kurz nach dem 2. Weltkrieg zurück, aber mehr weiss ich dazu leider auch nicht.

        Gruss
        Svenja
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        • Garfield
          Erfahrener Benutzer
          • 18.12.2006
          • 2216

          #5
          Hallo Simone

          Hast du weitere Infos zu Ausländern, die aus Deutschland ausgewiesen wurden? Ich habe einige Verwandte, auf die das auch hätte zutreffen können.

          Und weiss vielleicht jemand, ob man zu der Zeit (Ende 19. Jhd. bis 1. Weltkrieg) Doppelbürger sein konnte? Meine Verwandten wurden in Deutschland geboren und hatten auf jeden Fall ab Geburt das Schweizer Bürgerrecht. Ihr Vater war Schweizer, ihre Mutter Deutsche. Ich habe aber keine weiteren Hinweise, ob sie auch das Deutsche Bürgerrecht erhielten.
          In den Datenbanken von Svenja konnte ich niemanden von dieser Familie finden.

          Ich habe ein Foto von einem von diesen Verwandten, der eine deutsche Uniform trägt, vom Alter her würde ca 1914-1915 hinkommen.
          Viele Grüsse von Garfield

          Kommentar

          • Svenja
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2007
            • 5117

            #6
            Hallo Garfield

            Zum Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in Bayern habe ich auf meiner Website mal einige Informationen zusammengestellt.


            Diese und weitere Informationen habe ich im folgenden Buch gefunden:


            Ob die Gesetze in Sachsen oder andernorts gleich waren, entzieht sich meiner Kenntnis.


            Betreffend Württemberg findet man im Aktenbestand der Kreisregierung Ludwigsburg interessante Fälle bezüglich dem Bürgerrecht von Schweizern, die sich in Württemberg niederlassen wollten sowie von Württembergern, die sich in der Schweiz niedergelassen und dort geheiratet hatten. Allerdings geht es hier um Fälle aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, also 100 Jahre früher, als es uns hier interessiert.



            Falls der obige Link nicht funktioniert, einfach hier "Schweiz" ins Suchfeld eingeben.


            Gruss
            Svenja
            Zuletzt geändert von Svenja; 15.01.2017, 21:19.
            Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
            https://iten-genealogie.jimdofree.com/

            Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

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            • Garfield
              Erfahrener Benutzer
              • 18.12.2006
              • 2216

              #7
              Hallo Svenja

              Danke für die Links. Was du im ersten Link schreibst, kannte ich von der Schweiz auch so .
              Ich konnte konkret nicht viel weiteres herausfinden, da es zu dem Zeitpunkt noch kein geeintes Deutschland gab. Mag sein, dass die Gesetze ähnlich waren, vielleicht waren sies aber im Detail auch nicht.

              Wikipedia hilft aber auch hier ein wenig weiter:
              Eheliche Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1914 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater. Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären. Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit bereits durch einen der beiden Elternteile.
              Es existierte lange Zeit kein deutscher Nationalstaat und somit auch keine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit. Die einzelnen deutschen Territorialstaaten begannen im 19. Jahrhundert nach französischem Vorbild,[52] Regelungen der Staatsangehörigkeit in ihren Verfassungen zu treffen. Die ersten Regelungen waren die des Königreichs Bayern (1818),[53] Königreichs Württemberg (1819)[54] und des Großherzogtums Hessen (1820).[55] Die Paulskirchenverfassung von 1848 sah vor, dass eine Reichsstaatsangehörigkeit eingeführt werden sollte und ein Reichsgesetz die Bedingungen von Erwerb und Verlust dieser Staatsangehörigkeit bestimmen sollte.[56] Zu einer Anwendung dieser Regelung kam es aber nicht.

              Im Norddeutschen Bund, der 1867 in gesamtstaatlichem Sinne zu einem Bundesstaat umgewandelt, der 1870 territorial erweitert und 1871 in Deutsches Reich umbenannt wurde, gab es keine deutsche Staatsangehörigkeit. Vielmehr bestanden die Staatsangehörigkeiten der jeweiligen Gliedstaaten, z. B. die von Preußen, Bayern, Württemberg etc., fort. Mit Gesetz vom 1. Juni 1870 wurde im Norddeutschen Bund eine Bundeszugehörigkeit eingeführt, die über die Staatsangehörigkeit in einem der Teilstaaten des Norddeutschen Bundes vermittelt wurde. Diese Bestimmungen stellten überdies sicher, dass die Regelung der Staatsangehörigkeit in allen Gliedstaaten nach den gleichen Prinzipien (kraft Abstammung oder Naturalisation) erfolgte.[57] Das Gesetz ging auf das Deutsche Reich über und blieb bis Ende 1913 in Kraft.

              Das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913[58] knüpfte an die gliedstaatliche Staatsangehörigkeit an und galt auch in der Weimarer Republik unverändert weiter.
              Bis zum 31. Dezember 1999 enthielt § 25 StAG a.F. eine sogenannte Inlandsklausel (auch Inlandsprivileg genannt), nach der ein Deutscher mit Wohnsitz im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlor, wenn er eine andere Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwarb. Diese Regelung, die sich bereits in der Urfassung des Gesetzes von 1913 fand, ging davon aus, dass von Deutschen, die von einem fremden Staat eingebürgert wurden, obwohl sie sich in Deutschland aufhielten, im Allgemeinen nicht angenommen werden konnte, die Reichsangehörigkeit aufgeben zu wollen.
              Ausserdem:
              Die Schweiz akzeptiert die doppelte Staatsangehörigkeit seit langem. Weil Deutschland aber bisher prinzipiell doppelte Staatsangehörigkeiten vermeiden wollte, musste ein Schweizer bereit sein, auf sein Schweizerbürgerrecht zu verzichten, wollte er Deutscher werden. Auch umgekehrt schob das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mit einer Art Guillotineklausel einen Riegel vor: Wer als Deutscher die schweizerische Staatsangehörigkeit erwarb, verlor seit dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit.
              Quelle

              Ich gehe also davon aus, dass meine Verwandten bei Geburt in Deutschland nur das Schweizer Bürgerrecht erhielten, da ihr Vater Schweizer war. Ansonsten müsste es so verlaufen sein, wie im ersten Link von Svenja geschrieben. Das passt auch mit den Informationen im Bürgerrödel überein. Bei den Männern und ihren Ehefrauen ist der Tod in der Schweiz verzeichnet, bei den Frauen und ihren Ehemännern nicht (woraus ich schlussfolgere, dass sie bei der Heirat die Deutsche Staatsbürgerschaft annahmen und auf die schweizerische verzichteten). Einzig eine Frau behielt nach der Heirat ausdrücklich das Schweizer Bürgerrecht, das ist im Bürgerrödel auch so notiert.

              Ich gehe also weiterhin davon aus, dass der erwähnte Verwandte nur das Schweizer Bürgerrecht hatte und trotzdem in Deutschland im 1. Weltkrieg aufgeboten wurde.
              Möglicherweise aber auch nur deshalb, weil er von Alter her "genau richtig" passte Anfang 1. Weltkrieg. Er wurde 1895 geboren. Ältere Ausländer waren dann vielleicht zweitrangig?


              Achja, und von genau jenem Verwandten, der mit deutscher Uniform abgelichtet wurde, habe ich noch ein Dokument von 1946 gefunden, in dem ihm das korrekte Vorgehen betreffend Pass/Niederlassungsausweis usw. in der Schweiz mitgeteilt wird. Und da steht am Ende des Briefes:
              Die Bescheinigung, ausgestellt vom Bezirksamt Wedding-Berlin und die Bescheinigung des schweiz. Delegierten für die Rückführung von Schweizer Bürgern in Berlin lassen wir Ihnen in der Beilage wieder zugehen.
              Zwei Brüder von ihm und ihr Vater blieben allerdings bis zu ihrem Tod in Deutschland. Eine Schwester kehrte bereits in der Zwischenkriegszeit in die Schweiz zurück und eine weitere, unverheiratete Schwester im Juli 1945.
              Zuletzt geändert von Garfield; 16.01.2017, 20:16.
              Viele Grüsse von Garfield

              Kommentar

              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 5087

                #8
                Hallo,

                vielleicht hat er sich freiwillig gemeldet? Ich denke nicht, daß er gegen seinen Willen eingezogen worden wäre, wenn er denn tatsächlich "nur" Schweizer war.
                Gruß
                gki

                Kommentar

                • Garfield
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.12.2006
                  • 2216

                  #9
                  Hallo gki

                  Das wäre natürlich möglich.
                  Übrigens war es für Schweizer erst ab 1927 verboten, in einer fremden Armee zu dienen, siehe hier.
                  Viele Grüsse von Garfield

                  Kommentar

                  • Matthias Möser
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.08.2011
                    • 2269

                    #10
                    Das ist schon ein interessantes Thema....

                    Gruß
                    Matthias
                    Suche nach:
                    Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
                    und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
                    Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
                    Benke in Reichenbach, Dreissighuben, Breslau (Schlesien)
                    Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
                    Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
                    Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

                    Kommentar

                    • Simone99
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.08.2015
                      • 859

                      #11
                      Hallo euch allen die ihr auf meine Frage geantwortet habt.
                      Ich könnte mir gut vorstellen dass sich Johannes Rosser freiwillig zum Dienst gemeldet hat.
                      Garfield, du hast eine Foto mit einer Uniform vom 1. Weltkrieg? Könnte ich diese nicht mal angucken? Vielleicht erinnere ich mich dann besser an das Bild meiner Kindheit.
                      Wegen dem Bürgerrecht ist es so dass Johannes Rosser Schweizer geblieben ist, seine Frau durch Heirat Schweizerin wurde.
                      Swenja, dir danke ich auch für deine immer interessanten Links und Hinweise. Ebenso auch allen fürs mitdenken und mitüberlegen. Muss mir das alles morgen noch in Ruhe durchlesen, heute ziemlich "platt" vom Leben.....

                      Gute Nacht
                      Simone

                      Kommentar

                      • Artsch
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.07.2013
                        • 1933

                        #12
                        Hallo Simone,

                        Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz Ru StAG 1913

                        (u. a.)
                        § 12
                        Ein Ausländer, der mindestens ein Jahr wie ein Deutscher im Heere oder in der Marine aktiv gedient hat, muss auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht und die Einbürgerung nicht das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde. Die Vorschriften des § 8 Abs. 2 und § 9 finden Anwendung.

                        § 17
                        Die (deutsche) Staatsangehörigkeit geht verloren
                        5. für ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehörigen eines anderen Bundesstaates oder von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation,
                        6. für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder einem Ausländer.
                        (Rechtskräftig für das gesamte Kaiser-Reich am 1. Jan. 1914)

                        (Ebenfalls 1914 kam eine Verfügung zur Meldepflicht aller Ausländer.)

                        Beste Grüße
                        Artsch

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                        • Garfield
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.12.2006
                          • 2216

                          #13
                          Hallo Simone

                          Ich hänge mal zwei der Fotos an, die ich von Verwandten habe.

                          Das erste Foto ist von einer schweizer Uniform (genannt "Ordonnanz 1898"), die von 1898 bis 1914 getragen wurde. 1914 wurde die Uniform dann grau, der Hut blieb noch eine Weile gleich und änderte dann auf ein graues, flacheres Modell.

                          Das zweite Foto ist von einer deutschen Uniform, ich würde als Aufnahmejahr auf 1914 oder 1915 tippen.
                          Angehängte Dateien
                          Viele Grüsse von Garfield

                          Kommentar

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