Einreise DDR->Visum? Einladungsschreiben usw.... -> Infos dazu in einem Archiv?

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  • IchVersuchsMal
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2016
    • 748

    Einreise DDR->Visum? Einladungsschreiben usw.... -> Infos dazu in einem Archiv?

    Hallo,

    mein Problem: Ein Teil meiner Vorfahren wohnte nach dem Krieg in der heutigen DDR. Genauer Ort nicht mehr bekannt. Soll aber in Sachsen-Anhalt gewesen sein.

    Allerdings weis ich, das in den 60er oder 70ern eine Verwandtschaft diese in der DDR besuchte.

    Meines Wissens wurde dafür ein Visum und eine Einladung der Verwandtschaft benötigt.

    Besteht da die Möglichkeit, das Informationen zur Visumerteilung und/ oder zur beantragten Einreiseerlaubnis noch in irgendeinem ostdeutschen Archiv liegen könnten?

    Evtl. könnte ich so den Wohnort der Verwandtschaft etwas eingrenzen...

    Danke,
    Jürgen
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2532

    #2
    Moinsen Jürgen,
    die Verwandten mussten beim "Rat des Kreises" eine Besuchserlaubnis
    beantragen. Nach Bewilligung wurde diese dann durch die Verwandten in
    der DDR den Verwandten in der Bundesrepublik zugeschickt.
    Hier wurde der genaue Reiseverlauf, Reisedauer usw. festgeschrieben.
    Ob es jetzt hierzu ein Archiv gibt....????
    Beste Grüsse aus Kiel
    Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 17252

      #3
      Hallo Jürgen,
      "Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen."

      Da Du keine Todesdaten bzw. Geburtsdaten kennst, kannst Du auch keine frühzeitige Einsichtnahme in Akten der 1960er/1970er Jahre erhoffen.
      Viele Grüsse
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Brunoni
        Erfahrener Benutzer
        • 07.04.2012
        • 2243

        #4
        Zitat von IchVersuchsMal Beitrag anzeigen

        Genauer Ort nicht mehr bekannt.

        Hallo Jürgen,

        das ist schlecht.

        Die Verwandten mußten sich nach der Einreise innerhalb von 24 Stunden
        bei der nächsten Polizeidienststelle melden.
        Diese Akten, so sie erhalten sind, könnten auch irgendwo lagern.
        Außerdem wurde ein Zwangsumtausch bei der Einreise fällig.

        Viele Grüße
        Brunoni

        Kommentar

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