Staatsangehörigkeit 1878

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  • Haddenbrockshäuschen
    Neuer Benutzer
    • 23.10.2016
    • 3

    Staatsangehörigkeit 1878

    Bei meiner Großmutter väterlicherseits habe ich alte Personalausweise von Vorfahren aus Sachsen. Ich weiß also, dass diese Ahnenlinie die Staatsangehörigkeit in Sachsen besaß.

    Von meinem Urgroßvater habe ich leider keinen Nachweis über seine Staatsangehörigkeit. In seiner Geburtsurkunde steht nur der Geburtsort in Preußen. Ich habe aber keinen Nachweis über seine Staatsangehörigkeit bzw. die seines Vaters. Er war ein eheliches Kind - hätte dadurch also die Staatsangehörigkeit vom Vater durch Geburt erworben. Ich weiß aber nicht, ob sein Vater vielleicht Engländer, Russe oder sonst was war.

    Was ich als weitere Recherche-Idee habe ist, dass mein Urgroßvater sich in Chemnitz niedergelassen und dort eine Firma gegründet hatte. Im Adressbuch von 1908 habe ich einen entsprechenden Eintrag gefunden. Die Adresse ist identisch mit dem Geburtsort seines Kindes - also meines Großvaters. Im Adressverzeichnis steht eine vierstellige T-Nummer. Eventuell ist das die damalige Telefonnummer. Weiß ich aber nicht sicher.

    Wie gehe ich bei der weiteren Recherche vor? Gibt es ähnlich der Personenstandsurkunden für Personen auch bspw. Gründungsurkunden für Firmen? Wurde früher in den Firmenanmeldungen die Staatsangehörigkeit vom Gründer vermerkt?

    Ich freue mich über alle Hinweise.
  • Hekla
    Erfahrener Benutzer
    • 04.06.2008
    • 222

    #2
    Staatsangehörigkeit 1878

    Hallo,

    rufe doch mal im Stadtarchiv an, dort gibt es manchmal Einwohnerregister oder Zuzugsregister. Dann könntest Du herausfinden, von wo er herkam als er nach Cottbus gezogen ist. Gibt es eine Heiratsurkunde Deiner Urgroßeltern ? Dort müsste sein Geburtsort angegeben sein.

    Gruß Hekla

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    • Haddenbrockshäuschen
      Neuer Benutzer
      • 23.10.2016
      • 3

      #3
      Ich habe alle Personenstandsurkunden bis zu dem Vorfahre, wo ich in die Kirchen müsste. Auf den PSt.-urkunden steht zwar der Geburtsort, Heiratsort oder Sterbeort. Niemals ist aber die Staatsangehörigkeit angegeben. Eheliche Kinder erhalten automatisch die Staatsangehörigkeit vom Vater. Aber welche Staatsangehörigkeit hat denn nun der Vater? Ich weiß, also das mein Urgroßvater in Preußen geboren und später nach Chemnitz gezogen ist, aber nicht, dass er durch Geburt auch die Staatsangehörigkeit in Preußen bekommen hat. Der UrUrgroßvater könnte sonst was für eine Staatsangehörigkeit gehabt haben. Beispielsweise die aus Bayern oder England. Selbst wenn ich jetzt die Geburtsurkunde vom UrUrgroßvater aus irgendein Kirchenarchiv heraushole (mache ich später sicher noch) - auch dort wird zwar der Geburtsort enthalten sein, die Religion, aber nicht die Staatsangehörigkeit. Und so geht es dann immer weiter mit diesen PSt-Urkunden. Der Beweis bleibt aus.

      Ich versuche es mal mit dem Stadtarchiv und dem Einwohner- oder Zuzugsregister von Chemnitz. Da könnte die Staatsangehörigkeit wahrscheinlich eingetragen sein.

      Ich habe noch den Führerschein meines Großvaters. Dort steht eine "Liste Nr". Kann es sein, dass dort (Führerscheinregister) die Staatsangehörigkeit der registrierten Person vermerkt wurde oder ist das eher ausgeschlossen?

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      • Kuschi
        Erfahrener Benutzer
        • 15.06.2011
        • 161

        #4
        Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber warum ist die Staatsangehörigkeit so wichtig für dich?

        In meinen Urkunden wird auch nie die Staatsangehörigkeit angegeben.
        Ostpreussen

        Kreise: Lötzen, Angerburg, Johannisburg
        Familienname: Kuschmierz, Byczek, Polixa, Saffranski, Brzezinski, Seroka, Hein, Rams, Jenko, Badzio

        Pommern

        Kreise: Neustettin,Kolberg-Körlin,Buetow,Lauenburg
        Familienname: Perlick, Freiberg, Kaufmann, Malschitzky, Kormann

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        • Haddenbrockshäuschen
          Neuer Benutzer
          • 23.10.2016
          • 3

          #5
          Wichtig ist die Staatsangehörigkeit, wie alle anderen Punkte auch bei meiner Ahnenforschung. Nur stehe ich jetzt genau bei dieser Frage und bspw. nicht bei der Klärung von Grundstücks- und Erbfragen.

          Wir könnten uns ja auch gleich alle miteinander Fragen, warum wir überhaupt irgendwelche Familienforschung betreiben und uns nicht lieber den Lebenden zuwenden.

          Also in diesem Sinne stehe ich gerade bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit.
          Zuletzt geändert von Haddenbrockshäuschen; 24.10.2016, 23:40.

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