Hallo liebe Forscher,
ich wollte die Sterbeurkunde meiner Schwester, die 2002 verstarb, anfordern und da wurde mir gesagt, dass ich nicht berechtig wäre. Da meine Schwester aber ledig war, würde man eine Ausnahme machen und mir doch die Urkunde ausstellen (muß Personalausweis und meine Geburtsurkunde vorlegen). Ich war doch sehr erstaunt über die Auskunft. Ich dachte, dass ich ein Anrecht habe auf Auskunft, da sie ja meine leibliche Schwester war.
Nun bekomme ich ja die Urkunde, aber mich würde interessieren, welche Erfahrungen Ihr gemacht habt.
Liebe Grüße aus dem Rheinland sendet Adina
ich wollte die Sterbeurkunde meiner Schwester, die 2002 verstarb, anfordern und da wurde mir gesagt, dass ich nicht berechtig wäre. Da meine Schwester aber ledig war, würde man eine Ausnahme machen und mir doch die Urkunde ausstellen (muß Personalausweis und meine Geburtsurkunde vorlegen). Ich war doch sehr erstaunt über die Auskunft. Ich dachte, dass ich ein Anrecht habe auf Auskunft, da sie ja meine leibliche Schwester war.
Nun bekomme ich ja die Urkunde, aber mich würde interessieren, welche Erfahrungen Ihr gemacht habt.
Liebe Grüße aus dem Rheinland sendet Adina
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