Sterbeurkunde meiner Schwester

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Adina
    Erfahrener Benutzer
    • 25.07.2008
    • 157

    Sterbeurkunde meiner Schwester

    Hallo liebe Forscher,
    ich wollte die Sterbeurkunde meiner Schwester, die 2002 verstarb, anfordern und da wurde mir gesagt, dass ich nicht berechtig wäre. Da meine Schwester aber ledig war, würde man eine Ausnahme machen und mir doch die Urkunde ausstellen (muß Personalausweis und meine Geburtsurkunde vorlegen). Ich war doch sehr erstaunt über die Auskunft. Ich dachte, dass ich ein Anrecht habe auf Auskunft, da sie ja meine leibliche Schwester war.
    Nun bekomme ich ja die Urkunde, aber mich würde interessieren, welche Erfahrungen Ihr gemacht habt.
    Liebe Grüße aus dem Rheinland sendet Adina
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 30158

    #2
    Hallo Adina,

    Auszug aus dem Personenstandsgesetz:
    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    Lädt...
    X