Namen/Anzahl der Kinder herausbekommen?

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  • Kayserstuhl
    Benutzer
    • 24.08.2016
    • 6

    Namen/Anzahl der Kinder herausbekommen?

    Hallo, ich bin w 27 und habe erst mit Ahnenforschung angefangen.

    Meine Frage ist, wie ich herausbekommen kann, wie viele Kinder jemand hat? Steht das auf der Personenstandsurkunde einer Person dabei?

    Bei meinem Ur-Urgroßvater väterlicher Seite ist das sehr verworren, weil die Person insgesamt 3x verheiratet war meines Wissens, und mit 2 der 3 Frauen jeweils mehrere Kinder bestehen sollen.

    Die Namen der Frauen des Ur-Urgroßvaters habe ich, aber ich weiß nicht wie ich herausbekommen soll, mit welcher Frau es wie viele Kinder gibt. Ich will nicht nur von Eltern zu deren Eltern usw. zurück gehen, sondern auch die Geschwister, Cousins, usw. dadurch herausbekommen.

    Ich habe bisher noch keine Personenstandsurkunde beantragt, daher weiß ich das nicht.

    Lg Kayserstuhl.
  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 3017

    #2
    Es steht nur mit Glück drauf. Welche Jahreszahl wäre das denn?
    Du bist 27, ich schätze mal dass dein Ur-Urgroßvater mind. 85 Jahre zurück wäre, also sind wir bei etwa 1930.
    Geburten bekommst du erst ab 110 Jahren
    Hochzeiten nach 80 Jahren
    Todesfälle nach 30 Jahren.

    Wenn es deine Vorfahren sind dann auch früher, oder wenn alle auf der Urkunde stehenden nachweislich mehr als 30 Jahre tot sind. Und nur direkte Linie, also wenn dein Opa 3x verheiratet war bekommst du nur Info innerhalb der oben genannten Fristen, wenn es auch deine Oma betraf. Die neuen Hochzeiten bekommst du nicht bzw. erst nach Ablauf der Fristen.

    Das wird also nicht einfach werden Kinder ausfindig zu machen. Wenn du weißt wo sie gewohnt haben wäre es möglicherweise ein Versuch dann über die Meldekartei zu gehen. Aber auch da stellen die sich meist an wenn man Infos zu anderen (Kindern) haben möchte.

    Gruß
    Oliver
    Zuletzt geändert von OliverS; 24.08.2016, 17:34.
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29605

      #3
      Hallo Kayserstuhl,

      meine Berechnung weicht von Olivers etwas ab
      Meine Kinder sind 24 und deren Ur-Urgroßeltern wurden alle in den 1880er Jahren geboren.

      Ich würde mir als erstes mal vom Archiv die Heiratseinträge (Kopie incl. aller Randvermerke ) besorgen, wenn Du Glück hast, stehen dort auch die Kinder mit drauf.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • Kayserstuhl
        Benutzer
        • 24.08.2016
        • 6

        #4
        Danke euch beiden!

        Habe ich Pech, kann ich immer nur von Eltern zu deren Eltern usw. weiterkommen?

        Dass es bei den Ur-Urgroßeltern mehrere Kinder gab, muss totz mehrfach Heirat nicht zwingend sein. Es ist nur eine Option die ich abklären möchte. Bei nachfolgenden Generationen habe ich soweit ich weiß alle Kinder/Geschwister erfasst.

        Weshalb so eine lange Wartezeit? Man hat doch als Vorfahre oder Abkömmling ein Recht auf Einsicht oder Auskunft aus den Unterlagen.

        Hätte z.B eine der Frauen ein Kind mit in die Ehe gebracht, würde ich da gar nicht weiter suchen. Ein Onkel hatte sich scheiden lassen, neu geheiratet und die neue Frau bereits ein Kind gehabt, aber das hat dann ja mit meiner Ahnentafel nichts zu tun.

        Meint ihr da kann man tricksen, dass man beim Beantragen der Urkunden schreibt "Eheurkunde von X und Y, sowie all deren Kinden"? Es müsste ja zu jedem Kind eine Geburtsurkunde im Familienbuch vorliegen.

        Lg Kayserstuhl.
        Zuletzt geändert von Kayserstuhl; 25.08.2016, 06:47.

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        • OliverS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2014
          • 3017

          #5
          Zitat von Kayserstuhl Beitrag anzeigen
          Weshalb so eine lange Wartezeit? Man hat doch als Vorfahre oder Abkömmling ein Recht auf Einsicht oder Auskunft aus den Unterlagen.
          Meint ihr da kann man tricksen, dass man beim Beantragen der Urkunden schreibt "Eheurkunde von X und Y, sowie all deren Kinden"? Es müsste ja zu jedem Kind eine Geburtsurkunde im Familienbuch vorliegen.

          Lg Kayserstuhl.
          Wie ich schrieb, Wartezeit nur, wenn nicht die direkte Linie betroffen ist.

          Die Ämter fragen meist nach Nachweisen, damit sie die direkte Linie "beweisen" können. Kann auch gut dein das mal nicht gefragt wird, also einfach mal versuchen hilft manchmal.

          Aber ich warne vor dieser Frage nach Ehe und Geburtsurkunde aller Kinder, wenn du keine Daten der Kinder hast.
          Es ist nicht gesagt das Kinder immer auf den Urkunden nachgetragen wurden und schlimmstenfalls setzt sich der Beamte hin und blättert für dich die Bücher durch, was natürlich enorm kostet. Du muß da schon genaue Daten mitliefern.

          Um welche Zeit reden wie den jetzt? Ich hab gerechnet das alle mit etwa 20j. Kinder bekommen haben, ist natürlich nur eine Annahme. Wenn wir über Kirchenbücher vor etwa 1874 reden, wird es eh noch schlechter mit den Einträgen der Kinder da dort das meist nicht nachgetragen wurde. Und nicht überall gibt es Namenslisten , also einen Index.

          Ansonsten wie Christine schon sagte, die Eheunterlage als Kopie mit allen Randbemerkung bestellen, und hoffen das nichts abgedeckt wurde. Bei meiner zweiten Hochzeit der Oma wurden die Kinder abgedeckt weil die ja noch in der Sperrzeit liegen. Manche Beamte nehmen es sehr genau, andere senden freiwillig Sachen mit die sie gerade gefunden haben.
          Zuletzt geändert von OliverS; 25.08.2016, 07:13.
          Dauersuchen:

          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
          3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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          • Kayserstuhl
            Benutzer
            • 24.08.2016
            • 6

            #6
            Entschuldige ich musste es erst heraussuchen.

            Laut Unterlagen war er Witwer, geb. 1872, die Frau die er heiratete geb. 1897 und die Heirat war im November 1920. Das müsste aber die 3. Ehe gewesen sein, da dieselbe Frau später 1979 als Witwe dieses Mannes genannt wird.

            Lg Kayserstuhl.
            Zuletzt geändert von Kayserstuhl; 25.08.2016, 09:01.

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            • Hampusch
              Erfahrener Benutzer
              • 30.09.2014
              • 910

              #7
              Hallo,

              je nach Region könnten Volkszählungen weiterhelfen.

              Alle Ehen sollten zumindest in Deutschland mit wenig Aufwand zu finden sein, da es sich nicht um gesperrte Daten handelt!

              Solange der Wohnort des Mannes bekannt ist, wäre ein Blick in die Taufbücher, wenn vorhanden, lohnend. In Kirchenarchiven hat man glaube ich bis 1925 Einblick. Im zuständigen Kirchenbüro vor Ort durfte ich auch schon weiter als 1925 blättern.

              Mitunter gibt es Im Standesamt Geburtenregister, welche aber auch dem Datenschutz unterliegen. In machen Gemeinden oder Archiven sieht man es nicht so streng. Hier konnte ich selbst schon bis fast 1930 Personen ermitteln. Funktioniert aber wohl nur bei kleineren Orten sowie bei nicht so häufigen Namen.

              Viel Erfolg!
              Dirk
              Gruß Dirk

              Immer auf der Suche nach FN:
              Hampusch, Herrgoß, Jedro, Bogott, Kunja, Litta, Merting, Bräschan, Jähnichen;
              Lüb(c)ke, Griem, Husfeld, Schmahl, Buchholz, Schlichting, Finze, Witte, Bohm, Sohst, Freitag, Bartelt, Zucker

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              • OliverS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2014
                • 3017

                #8
                Zitat von Kayserstuhl Beitrag anzeigen
                die Heirat war im November 1920
                Da würde ich ansetzen. Das entsprechende Archiv raussuchen und um unbeglaubigte Ablichtung inkl. aller Nebeneinträge bitten.

                Dann siehst du ob was drauf ist und du weitere Anhaltspunkte bekommen hast.

                Wünsche dir viel Erfolg!
                Gruß
                Oliver
                Dauersuchen:

                1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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                • Löwenherz 1965
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.10.2007
                  • 178

                  #9
                  Hallo Kayserstuhl ,

                  vielleicht hast du auch Glück, einige Urkunden aus den Städte/Orte deiner Ahnen bei Ancestry zufrieden, wenn du dort angemeldet bist. Wenn ja, kannst du vielleicht einige Namen der Kinder dort heraus bekommen.

                  Bei den Standesämter bekommst du nur beglaubigte Urkunden von den direkten Ahnen (so war es wenigstens bei mir), und die gehen ganz schön ins Geld rein. Mindestens 10 € oder mit mehr musst du schon mit rechnen.
                  Ach ja, nicht vergessen, du musst bei grosse Städte schon wissen, wo deine Ahnen geboren, geheirat und gestorben sind und dann das passende Standesamt anschreiben, sonst bekommst du ein schreiben, das dieses Ereignis nicht bei ihnen verzeichnet wurde. Zb: wurde dein Urgroßvater in Hamburg-Blankenese geboren oder hat er dort geheiratet bzw. ist er dort gestorben, musst du das Standesamt Hamburg-Altona anschreiben. Also immer erst herausfinden, welches Standesamt für welches Stadtteil zuständig War oder ist. Dies gilt auch bei den Kirchen. Teilweise musst du sogar bei den Bistümer der rk-Kirchen vorbei schauen, um in den Kirchenbücher reinschauen zu dürfen. Bei den evangelischen Kirchen gilt dies fast genauso.

                  Wenn du bei dem Standesämter Beweise vorlegen musst, ob du mit der gesuchten Person auch verwandt bist, gebe ihnen am besten die Standesamtsurkundennummer, den Jahrgang und den Ort der Geburt von dir bis zu den Vorfahren an. So sollen die doch die Beweise selber heraus suchen. So habe ich es in Hamburg gemacht, da die so stur waren.
                  Nicht vergessen, wenn du verheiratet bist, bitte auch den Mädchenname mit angeben, wenn du die Standesamtnummer von dir mit angeben willst. Bei mir hatten sie nämlich geschrieben gehabt, dass ich nicht verwandt wäre, da ich nicht meine Mädchenname mit angegeben hatte.

                  Da mein Vater uneheliche geboren wurde, (ich wusste trotzdem wer mein Großvater war, er ist einige Monate vor der Geburt meines Vaters gestorben, meine Großmutter durfte ihn leider nicht auf dem Sterbebett heiraten) wurde den Namen meines Großvaters nicht in seine Geburtsurkunde eingetragen. Da ich keine Beweise hatte, dass er mein Großvater war, habe ich somit auch keine Urkunden von ihn und seine Eltern erhalten vom Standesamt erhalten. So siehst du, wie schwer es ist, Urkunden zu bekommen, auch wenn man weiß, wer die Ahnen sind. Ich hatte nur Glück gehabt, dass mein Vater einige Geschwister und Anverwandte kannte, die mir einige Daten gaben. Auch hatte mir die passende Kirche mir in diesen Fall etwas weiter geholfen.

                  Nach vielen Jahren konnte mir auch noch Ancestry weiter helfen, in dem ich die passenden Urkunden aus Hamburg mir kopieren konnte, nach dem ich mich dort für kurze Zeit angemeldet hatte.

                  Du siehst, Ahnenforschung/Familienforschung braucht Geduld, Zeit und Geld.

                  Also gib nicht auf, wenn du nicht sofort weiter kommst. Nimm einfach erstmal eine andere Seite deine Ahnen auf und mach dort weiter. Irgendwann kommst du dann auch an den Daten ran, die du suchst.

                  Viele Grüße aus Dortmund.

                  Maike
                  Zuletzt geändert von Löwenherz 1965; 25.08.2016, 13:28.
                  Liebe Grüße aus Dortmund
                  Löwenherz

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                  • Kayserstuhl
                    Benutzer
                    • 24.08.2016
                    • 6

                    #10
                    Danke! @Oliver.

                    Seit wann geht das denn unbeglaubigt? Bei jeglicher Anfrage wurde mir stets nur die Option für einen beglaubigten Auszug, natürlich gegen Gebührt, zur Wahl gelassen.

                    Selbst den Auszug über mich selbst für private Zwecke hatte ich damals nur als beglaubigten Auszug bekommen.

                    (Entschuldige Maike, ich hab deinen Beitrag erst nach Absenden von meinem gesehen. Werde es mir noch durchlesen und dann auch noch darauf antworten)

                    Lg Kayserstuhl.

                    Kommentar

                    • Kayserstuhl
                      Benutzer
                      • 24.08.2016
                      • 6

                      #11
                      Oha das liest sich echt unnötig sturköpfig wie sich die Behörden teilweise verhalten. Bloß keine zusätzliche Arbeit bekommen. Und es den suchenden bloß nicht möglichst einfach machen...so kommt es ein Bisschen rüber.

                      Hat es in deinem Fall mit dem Vater nichts gebracht, wenn z.B. jemand der nachweislich mit dem Großvater verwandt war, dir eine beglaubigte Vollmacht darüber ausstellt dass die Person dein Großvater war? Oder dass jemand anderes für dich den Auszug beantragt der ihn bekommen kann?
                      Bin da echt gerade etwas fassungslos von deiner Erzählung...

                      Ancestry scheint gut zu sein, da werde ich es paralell auch mal versuchen.

                      Hampusch, total überlesen sorry.
                      Ja Taufbuch, eine gute Idee! Ich vermute zu der Zeit wird es standard gewesen sein, Kinder taufen zu lassen (Im Vergleich zur heutigen Zeit, wo das vereinzelt nicht mehr gemacht wird)

                      Lg Kayserstuhl.

                      Kommentar

                      • Mats
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2009
                        • 3419

                        #12
                        Hallo Kayserstuhl,

                        das hat in meinen Augen nichts mit sturköpfig zu tun. Es gibt nunmal Gesetze und Regeln an die sich die Beamten zu halten haben.

                        Wenn Du hier im Forum mal nach dem Begriff Sperrfristen suchst, findest Du entsprechende Beiträge, in denen die Fristen für Geburten, Trauungen und Sterberegister genannt sind. Liegt ein Ereignis in dieser Sperrfrist bekommst Du nur Auskunft, wenn es Deine direkte Linie betrifft oder wenn Du eine Vollmacht eines direkten Abkömmlings vorlegen kannst.

                        Die Geschwister deiner Großeltern haben mit Deiner "Ahnentafel" genau so wenig zu tun wie Geschwister Deiner Eltern oder Deine Cousins. In einer "Ahnentafel" werden nur Vorfahren also nur die direkte Linie eines Probanden dargestellt. Genau genommen müsste man es eigentlich "Vorfahrentafel" nennen denn ein Ahn ist nur ein verstorbener Vorfahr. Mit den Geschwistern Deiner Vorfahren und deren Abkömmlingen bist Du zwar verwandt, sie sind aber keine Vorfahren von Dir.

                        Grüße aus OWL
                        Anja
                        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                        also ist heute der richtige Tag
                        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                        Dalai Lama

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