Guten Morgen zusammen
bei meiner Suche nach der Heirats- und Sterbeurkunde eines Bruders und dessen Ehefrau, meines Ur-Opas bin ich an einem Punkt wo ich Schwierigkeiten mit dem Standesamt erwarte.
Ich möchte mich an ein Standesamt wenden, wo ich davon ausgehe, dass sich dort die gesuchten Urkunden befinden. Da ich aber kein direkter Nachfahre bin werde ich wohl kaum eine Auskunft erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich keine Vollmacht von deren Nachfahren für Recherchen erhalten kann, da dieses Ehepaar meines Wissens keine Kinder hatten. Beweisen kann ich das nicht, nur kann sich keiner an Kinder von diesen beiden erinnern. Und auch in Adressbücher der Stadt, wo die beiden gelebt haben, lassen sich keine möglichen Kinder finden.
Gibt es da Ausnahmen vom Standesamt mir die Urkunden doch auszuhändigen oder können die sich mit Recht auf den Datenschutz beziehen und sich weigern mir weiterzuhelfen.
Gruß
Peter
bei meiner Suche nach der Heirats- und Sterbeurkunde eines Bruders und dessen Ehefrau, meines Ur-Opas bin ich an einem Punkt wo ich Schwierigkeiten mit dem Standesamt erwarte.
Ich möchte mich an ein Standesamt wenden, wo ich davon ausgehe, dass sich dort die gesuchten Urkunden befinden. Da ich aber kein direkter Nachfahre bin werde ich wohl kaum eine Auskunft erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich keine Vollmacht von deren Nachfahren für Recherchen erhalten kann, da dieses Ehepaar meines Wissens keine Kinder hatten. Beweisen kann ich das nicht, nur kann sich keiner an Kinder von diesen beiden erinnern. Und auch in Adressbücher der Stadt, wo die beiden gelebt haben, lassen sich keine möglichen Kinder finden.
Gibt es da Ausnahmen vom Standesamt mir die Urkunden doch auszuhändigen oder können die sich mit Recht auf den Datenschutz beziehen und sich weigern mir weiterzuhelfen.
Gruß
Peter
Kommentar