Todesursache: Niemand ist zuständig :-(

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  • Sepp1926
    Neuer Benutzer
    • 29.07.2016
    • 1

    Todesursache: Niemand ist zuständig :-(

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne die Todesursache meines Urgroßvaters, welcher 1926 gestorben ist, erfahren. Diese ist für mich aus verschiedenen Gründen, die ich hier aus Anonymitätsgründen leider nicht näher schildern kann, sehr wichtig.
    Ich habe mich an verschiedene Stellen gewandt, die mich wiederum weiterverwiesen haben (Pfarramt --> Erzbischöfliches Ordinariat --> Standesamt --> Gesundheitsamt). Jede Stelle war angeblich nicht zuständig und wusste auch nicht, wer mir dann weiterhelfen kann, sondern äußerte lediglich eine Vermutung. Vom Gesundheitsamt kam nun folgende Antwort:

    "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass bei uns hierzu keine Unterlagen vorliegen. Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Todesursache bzw. Todesart könnten wir auch keine Auskunft erteilen, da wir an die ärztliche Schweigepflicht gebunden wären. Wir bedauern, Ihnen in Ihrer Angelegenheit nicht weiter helfen zu können."

    Hat jemand von euch eine Idee, wohin ich mich noch wenden könnte? Irgendwo muss die Todesursache (oder zumindest die Todesart, also natürlich / unnatürlich) doch noch zu finden sein. Wo wurden die Unterlagen damals aufbewahrt und an welche Stelle wurden sie dann später zur Archivierung übergeben? Stimmt es, dass mir aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht keine Auskunft erteilt werden darf?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielleicht befinden sich die Unterlagen ja doch auf einem der Ämter, mit denen ich mich schon in Verbindung gesetzt habe, und der jeweilige Sachbearbeiter wusste nur nicht Bescheid.

    Danke und liebe Grüße.
  • Bendis
    Erfahrener Benutzer
    • 28.08.2012
    • 798

    #2
    Hallo Sepp,

    hast du bereits die standesamtliche Sterbeurkunde deines Urgroßvaters vorliegen?
    Falls nicht, dann bestelle dir eine unbeglaubigte Kopie des originalen Sterbeeintrags
    beim zuständigen Standesamt bzw. im zuständigen Archiv. Gleichzeitig bestelle auch
    Kopien von den Dokumenten aus der dazugehörigen Sammelakte - dort könnte zur
    Todesursache etwas stehen.
    VG
    Bendis

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    • Claqueur
      Erfahrener Benutzer
      • 03.12.2010
      • 526

      #3
      Hallo Sepp,

      hm, schwierig. Mein universeller Tip in solchen Fällen: Friedhofsamt, wenn Du weißt wo Dein Urgroßvater beigesetzt wurde.

      Ich habe durch die Friedhofsunterlagen herausgefunden, in welchem Krankenhaus die Schwester meines Großvaters 1946 verstorben war und dann an den Friedhof sozusagen 'überstellt' wurde.

      Dann war es nur ein kurzer Brief und ich erhielt eine sehr emotionale Antwort des jetzigen Krankenhauschefs - mit Diagnose, Verlegungen innerhalb der verschiedenen Krankenhäuser der Region bis schlussendlich der Todesursache. In unserem Fall nix überraschendes und geheimnisvolles, war halt nur wissenswert, um die Familiengeschichten zu untermauern und einem traurigen Aspekt Gewissheit zu geben.

      Ich wünsche Dir viel Glück bei Deiner Suche.
      Viele Grüße
      Martina

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      • Acanthurus
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2013
        • 1658

        #4
        Hallo,

        Zitat von Sepp1926 Beitrag anzeigen
        Hat jemand von euch eine Idee, wohin ich mich noch wenden könnte? Irgendwo muss die Todesursache (oder zumindest die Todesart, also natürlich / unnatürlich) doch noch zu finden sein. Wo wurden die Unterlagen damals aufbewahrt und an welche Stelle wurden sie dann später zur Archivierung übergeben? Stimmt es, dass mir aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht keine Auskunft erteilt werden darf?
        du solltest uns erstmal mitteilen, in welchem Bundesland du suchst.

        Ansonsten ist zu erwähnen, dass die bis in die 1920er meines Wissens flächendeckend verwendeten Sterberegistervordrucke keinen Punkt "Todesursache" kennen, gelegentlich Standesbeamte aber irgendwo "Freitext" ergänzten. Eine Kopie dieses Sterberegistereintrags liegt beim Standesamt bzw. wurde mittlerweile ans zuständige Archiv (meist Stadt- oder Kreisarchiv) übergeben. Als Kopie solltest du das besorgen.

        Einen separaten vorgedruckten Punkt "Todesursache" finde ich in meinem Fundus nur auf Sterberegistereinträgen aus der Nachkriegszeit bis Ende der 1950er Jahre (habe aber nur DDR-Beispiele), wobei im Verlauf der 1950er Jahre das Feld häufig nicht ausgefüllt worden scheint. Eventuelle rechtliche Grundlagen sind mir unbekannt.

        Dass entsprechende Unterlagen aus den 1920er Jahren in einer Behörde wie dem Gesundheitsamt vorliegen, erscheint mir zweifelhaft.

        Heute steht im nicht-vertraulichen Teil des Totenscheins (für Standesamt) übrigens keine Todesursache, die ist dem vertraulichen Teil vorbehalten. Das Gesundheitsamt wahrt die Scheine nach statistischer Erfassung m.W. 30 Jahre auf, näheres ist in den Bestattungsrechten der Länder festgelegt. Für die Auskunft ist mindestens ein berechtigtes Interesse notwendig (etwa Thüringen), auch das ist im Bestattungsgesetz und Landesdatenschutzgesetz geregelt. Als Ansprechpartner für Genealogen sehe ich das Gesundheitsamt nicht.

        A.

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 5152

          #5
          Todesursache ...

          Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
          Hallo,

          .... Als Ansprechpartner für Genealogen sehe ich das Gesundheitsamt nicht.

          A.
          Hallo,

          alles, was Acanthurus sagt, ist richtig!

          Das Gesundheitsamt schaltet sich lediglich insofern ein, als es einen Amtsarzt im Fall einer geplanten Einäscherung ins Krematorium schickt, um eine erneute Leichenschau vorzunehmen und um den bereits vorliegenden Totenschein zu überprüfen. Erst eine durch einen Amtsarzt "freigegebene" Leiche kann eingeäschert werden.

          Leidet ein Mensch an einer meldepflichtigen Krankheit, ist das vom behandelnden Arzt dem Gesundheitsamt mitzuteilen; stirbt der Mensch an jener Krankheit, ist das ebenfalls mitzuteilen. Andere "Interessen" hat das Gesundheitsamt am Tode eines Menschen nicht (abgesehen von der Statistik).

          Im Totenschein ist anzukreuzen, ob es sich um einen "natürlichen" Tod handelt oder nicht; es gibt auch noch ein "Kästchen" für eine ungeklärte Todesursache. - Im Fall eines "unnatürlichen" Todes und im Fall der ungeklärten Todesursache schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein.

          Sepps Beitrag könnte man entnehmen, dass er an einen eher "unnatürlichen" Tod denkt, und das gerne genauer wissen möchte. Sollte das so gewesen sein, wird es 1926 entsprechende Unterlagen gegeben haben, die aber ganz sicher heute nicht mehr existieren.

          Die Schweigepflicht nach §203 StGB verjährt nie; sie erlischt allenfalls mit dem Tod desjenigen, der etwas gewusst hat, es aber wegen seiner Verschwiegenheitspflicht nicht sagen durfte. Sobald es sich um schriftlich niedergelegte "Geheimnisse" handelt, sieht die Sache sicherlich anders aus.

          Ob man allerdings z.B. aus der Todesursache eines Menschen, der bereits 1926 verstorben ist, heute noch ein "Geheimnis" machen kann, steht für mich persönlich auf einem ganz anderen Blatt. - Das Problem dabei ist allerdings, dieses "Blatt" nach 90 Jahren noch zu finden Dennoch, viel Glück, Sepp!
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 16898

            #6
            Hallo,
            wenn er unter ungewöhnlichen Bedingungen starb, dann könnte vielleicht im entsprechenden Kirchenbucheintrag etwas dazu stehen? Gruss
            Viele Grüße

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 5152

              #7
              Todesursache ...

              Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
              Hallo,
              wenn er unter ungewöhnlichen Bedingungen starb, dann könnte vielleicht im entsprechenden Kirchenbucheintrag etwas dazu stehen? Gruss
              Hm, sieht ja so aus, als hätte Sepp das bereits "durch", oder?

              "Ich habe mich an verschiedene Stellen gewandt, die mich wiederum weiterverwiesen haben (Pfarramt --> Erzbischöfliches Ordinariat --> Standesamt --> Gesundheitsamt). Jede Stelle war angeblich nicht zuständig und wusste auch nicht, wer mir dann weiterhelfen kann, sondern äußerte lediglich eine Vermutung."

              Übrigens, Sepp, welche Vermutungen haben die denn jeweils von sich gegeben?
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • tuedelluet
                Erfahrener Benutzer
                • 30.01.2015
                • 578

                #8
                Ich habe da auch wenig Hoffnung

                Moin zusammen.

                Ich möchte Sepp auch nicht die letzte Hoffnung nehmen, aber ich denke, wie meine Vorschreibenden, ebenfalls nicht, dass Standesamt, Gesundheitsamt ect. da noch Unterlagen haben.
                In den kirchlichen ist in meinen Sterbefällen ab 1900 auch nicht weiteres notiert worden, sondern lediglich sachlich der Eintrag der Amtshandlung per se.
                Krankenhäuser, Ärzte und Co. werden ihre Unterlagen auch irgendwann in die Vernichtung geben. Zwar kenne ich da die Aufbewahrungsfristen nicht, aber ich denke nach 50 Jahren wird es weg sein. Mal ganz von der oben genannten Schweigepflicht abgesehen. Derer zufolge darf der Arzt den entfernten Angehörigen ja auch nichts erzählen.

                Eie kleine Idee hätte ich noch: Vielleicht gibt es ja auch in einem Regionalteil einer Zeitung noch einen kleinen Bericht?
                Gruß aus Bremen

                tuedelluet

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                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 5152

                  #9
                  Todesursache ...

                  Zitat von tuedelluet Beitrag anzeigen

                  Eine kleine Idee hätte ich noch: Vielleicht gibt es ja auch in einem Regionalteil einer Zeitung noch einen kleinen Bericht?
                  Hallo, zusammen

                  JA, falls es sich um eine "nicht ganz natürliche" Angelegenheit gehandelt haben sollte, könnte das durchaus sein! Eine andere Möglichkeit sehe ich leider für Sepp auch nicht

                  Ich selbst habe in Zeitungen um/ab 1920 schon so manch interessanten Hinweis gefunden ... Wenn Sepp uns einen Namen und einen Ort verraten würde/könnte/möchte, hätte man vielleicht mehr Möglichkeiten, ihm zu helfen?

                  @ Sepp, hast Du schon mal in den online-Datenbanken nachgesehen? Vielleicht gibt es dort bereits jemanden, der einen STB eingestellt hat und vielleicht schon nähere Informationen hat, die Du suchst?
                  Zuletzt geändert von scheuck; 30.07.2016, 11:42.
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

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