Datumsaenderung auf Geburtsurkunde

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  • ilandara
    Erfahrener Benutzer
    • 09.02.2015
    • 277

    Datumsaenderung auf Geburtsurkunde

    Hallo,
    ich schreibe Euch heute mal im Namen meiner Mutter.
    Wir fanden auf ihrer Geburtsurkunde eine seltsame Datumsaenderung
    und ich wollte mal fragen ob Ihr eine Idee habt was der Grund gewesen
    sein koennte?

    Das Geburtsdatum ist der 05.07.1956,
    der Eintrag stammte vom 07.07.1956.
    Dieses Datum wurde aber nachtraeglich durchgestrichen und es wurde
    der 11. September 1959 reingeschrieben.

    Auch scheint da als Taufdatum erst der 9. September und dann der 29.07. zu stehen.

    Ich stelle Euch mal das Bild rein damit Ihr es sehen koennt.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von ilandara; 30.06.2016, 23:23.
  • holtfeld28
    Benutzer
    • 23.03.2015
    • 37

    #2
    Hallo, ilandara,
    beim Taufeintrag lese ich: 9. S. p. Tr. = 9. Sonntag nach Trinitatis, das war der 29.7.1956.
    Viele Grüße
    Ulrike

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    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13449

      #3
      Hallo,

      das Taufdatum war der 9. S p T , der 9. Sonntag nach ( post) Trinitatis.

      Zum Hinzufügen von in Vertretung kann ich nur mutmaßen, dass erst bei einer Kontrolle ( interne Revision ) festgestellt wurde, dass der die Unterzeichnende gar nicht der hauptamtliche Standesbeamte war, und somit das i V in Vertretung hinzugefügt wurde, um der Form Genüge zu tun.

      Frdl. Grüße

      Thomas
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

      • awilde
        Erfahrener Benutzer
        • 17.12.2012
        • 265

        #4
        Hallo Ilandara,

        Goggle mal nach "liturgischer Kalender.

        LG
        Andreas

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        • ilandara
          Erfahrener Benutzer
          • 09.02.2015
          • 277

          #5
          Lieben Dank schonmal fuer Eure Antworten.
          Das mit der internen Revision macht Sinn, aber dann wuerde doch nicht das
          Anmeldedatum des Kindes nachtraeglich geaendert werden oder?
          Ich habe sowas schon oefter als Zusatzvermerk gesehen mit Datum,
          aber nie dass das Orginaldatum komplett gestrichen wurde.

          Kommentar

          • Kasstor
            Erfahrener Benutzer
            • 09.11.2009
            • 13449

            #6
            Hallo,

            was hat denn das mit dem Anmeldedatum zu tun?

            1959 hat man wohl festgestellt, dass Herr o Frau Harth oder wie der hieß 1956 gar nicht ordentlicher Standesbeamter war. Somit war das in dem Zustand vermutlich keine gültige Urkunde, was erst durch den Zusatz iV 1959 korrigiert wurde.

            So erkläre ich mir das jedenfalls. Ruf doch einfach den Standesbeamten deines Vertrauens an und lass dir das bestätigen.

            Frdl. Grüße

            Thomas
            FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

            Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

            Kommentar

            • AUK2013
              Erfahrener Benutzer
              • 21.05.2013
              • 907

              #7
              Hallo,

              handelt es sich hier um die behördliche Geburtsurkunde oder um Einträge im Familienbuch.
              Könnte hier das Familienbuch nachträglich bestätigt worden sein, nachdem die Familie die Geburt selbst eingetragen hat und erst nur die Taufe von der Kirche "abgestempelt" wurde.

              Gruß
              Arno
              >>>>>>>>>>>>>>>>>>

              Liebe Grüße

              Arno

              Kommentar

              • malu

                #8
                Hallo,

                da bei der Rubrik "Änderung der Eintragungen" das Wort "Keine" prangt und vor allem in der Rubrik "Vater" keine Änderung erfolgte, scheint es sich in der Tat nur um Formalien beim Zeichnungsrecht des Standesbeamten gehandelt haben.


                Also wieder mal kein Familiengeheimnis.


                LG
                Malu
                Zuletzt geändert von Gast; 01.07.2016, 08:31.

                Kommentar

                • ilandara
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.02.2015
                  • 277

                  #9
                  Hallo,
                  vielen Dank fuer Eure Antworten.

                  Kommentar

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