Hallo zusammen,
bei meinen seitherigen Forschungen habe ich verschiedenste Urkunden gesammelt,
Kopien aus Geburtsregistern sind mit "A" gekennzeichnet
Kopien aus Heiratsregistern mit "B"
Kopien aus Sterberegistern mit "C"
jetzt habe ich vom Standesamt (unterliegt noch der Schutzfrist) eine Heiratsurkunde meiner Großmutter (4. Heirat) angefordert und bekommen.
Diese ist am Rand mit "A" gekennzeichnet und auch anders als alle anderen, die ich seither habe.
Sie besteht aus 4 Seiten (sonst sind es nur 2 Seiten) das scheint mir keine Kopie aus einem Register zu sein, wie ich sie sonst bekommen habe.
erster Teil - Angaben zu den Brautleuten und Trauzeugen
zweiter Teil -
I. Eltern der Ehegatten
II. Angaben über die Ehegatten
III. Gemeinsame Kinder
IV. Uneheliche Kinder weiblicher Abkömmlinge
V. An Kindes Statt angenommene und für ehelich erklärte Kinder
VI. Raum für sonstige Eintragungen
kann mir jemand sagen um was für ein Register es sich da handelt ?
Ich habe bereits Kopien der ersten, der zweiten und der dritten Eheschließung, die sind aber alle anders
LG JoAchim
bei meinen seitherigen Forschungen habe ich verschiedenste Urkunden gesammelt,
Kopien aus Geburtsregistern sind mit "A" gekennzeichnet
Kopien aus Heiratsregistern mit "B"
Kopien aus Sterberegistern mit "C"
jetzt habe ich vom Standesamt (unterliegt noch der Schutzfrist) eine Heiratsurkunde meiner Großmutter (4. Heirat) angefordert und bekommen.
Diese ist am Rand mit "A" gekennzeichnet und auch anders als alle anderen, die ich seither habe.
Sie besteht aus 4 Seiten (sonst sind es nur 2 Seiten) das scheint mir keine Kopie aus einem Register zu sein, wie ich sie sonst bekommen habe.
erster Teil - Angaben zu den Brautleuten und Trauzeugen
zweiter Teil -
I. Eltern der Ehegatten
II. Angaben über die Ehegatten
III. Gemeinsame Kinder
IV. Uneheliche Kinder weiblicher Abkömmlinge
V. An Kindes Statt angenommene und für ehelich erklärte Kinder
VI. Raum für sonstige Eintragungen
kann mir jemand sagen um was für ein Register es sich da handelt ?
Ich habe bereits Kopien der ersten, der zweiten und der dritten Eheschließung, die sind aber alle anders
LG JoAchim
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