welches Dokument um Großtante/onkel zu finden?

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  • Krissy
    Benutzer
    • 28.04.2010
    • 20

    welches Dokument um Großtante/onkel zu finden?

    Hallo Ihr Lieben!

    Wenn ich die Daten meiner Urgroßeltern und Großeltern habe, welches Dokument müsste ich anfordern, das die Geschwister meiner Großeltern samt Geburtsdaten aufführt? Wäre das sowas wie ein Auszug aus dem Familienbuch? Sorry für die vielleicht etwas dusselige Frage, aber ich bin mir ganz unschlüssig, wie der nächste Schritt in meiner Forschung aussehen soll.

    Liebe Grüße,
    Kristina
  • Acanthurus
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2013
    • 1658

    #2
    Hallo Kristina,

    das ist der nicht ganz triviale Teil, da es hierzulande abseits von Mecklenburg-Schwerin und kleineren Bereichen keine flächendeckenden Volkszählungen gibt, in denen alle Haushaltsangehörigen registriert worden. Teilweise gibt es Urbevölkerungslisten oder eine Einwohnermeldekartei, aber diese oft auch nur in Städten und fragmentarisch.

    Der pragmatische Ansatz zur Recherche ist eher folgender:

    - Familiäre Überlieferung abklopfen, um erstmal Namen zu haben.
    - Suche in Adressbüchern, nach dem gleichen Familiennamen, teilweise zeigen sich dann Überschneidungen an einer Adresse oder andere "Verdächtige".
    - Heiratsregistereinträge der Eltern anfordern, teilweise erhalten die Hinweise auf Kinder.
    - Kirchliche Listen über die jeweiligen Kirchenarchive durchsuchen (Listen von Konfirmanden, Kommunikanten, aber auch die zu den Standesämtern parallel weitergeführten Taufregister; hier ist die Zugänglichkeit oft besser als bei Standesamtsunterlagen), mit den hier gewonnenen Daten dann zielgerichtet Geburtsurkunden anfordern, aus denen wiederum Eheschließung/Tod hervorgehen sollten.

    Grüße, A.

    Kommentar

    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 3017

      #3
      Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
      mit den hier gewonnenen Daten dann zielgerichtet Geburtsurkunden anfordern, aus denen wiederum Eheschließung/Tod hervorgehen sollten.

      Grüße, A.
      Die du meist wegen der Schutzfristen leider nicht bekommen wirst. Innerhalb der Schutzfristen dürfen nur direkte Vorfahren und Nachfahren, also Eltern, Kinder und Kindeskinder, aber keine Cousinen oder Onkels, diese einsehen.
      Bin selbst gerade an so einem Fall, da hilft manchmal nur der Kollege Zufall.
      Die Kinderdaten werden meist sogar abgedeckt wenn die Urkunden übersendet werden.
      Nicht zu viel Hoffnung machen daher.
      Gruß
      Zuletzt geändert von OliverS; 23.04.2016, 09:35.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

      Kommentar

      • Acanthurus
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2013
        • 1658

        #4
        Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
        Die du meist wegen der Schutzfristen leider nicht bekommen wirst.
        Das stimmt nicht. Zum einen wissen wir nicht, wann Krissys Großeltern und Urgroßeltern lebten, und über welche Zeiträume wir folglich sprechen, zum anderen existiert § 62 Abs. 3 PStG (https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html): Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.

        Grüße, A.

        Kommentar

        • OliverS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2014
          • 3017

          #5
          Tja, bring das mal sturen Beamten bei. Chemnitz z.B. keine Chance bisher, immer abgedeckt "weil die Kinder noch keine 30 J. tot sind die auf der Eheurkunde stehen..
          Heißt die Urkunde ja aber keine Nebeneinträge, so teilte man mir schon öfters mit. stimmt dann ja nicht, oder?
          Dauersuchen:

          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
          3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

          Kommentar

          • holsteinforscher
            Erfahrener Benutzer
            • 05.04.2013
            • 2532

            #6
            Moinsen Christina,
            wie hier schon angeklungen, stehen uns die Speerfristen/Datenschutzbestimmungen
            bei den Forschungsarbeiten im wege...leider!
            Nun kenne ich die Altersstruktur in deiner Familie nicht, aber ich schätze einmal,
            die Geburten liegen vor 1936 (80Jahre Frist), Sterbefälle vor 1986 (30 Jahre Frist).
            Somit düftes du ohne Probleme diese Ukrunden bekommen.
            Eine sehr gehaltvolle Quelle sind auch noch Traueranzeigen. Nicht selten findet man in den frühen Anzeigen die ganze Familie, ab und an sogar mit Wohnort,
            angegeben.
            Beste Grüsse von der Kieler-Förde
            Roland
            Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
            Roland...


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