Urkunden und andere Dokument von Nicht-Verwandten

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  • Pippaki
    Neuer Benutzer
    • 22.02.2016
    • 2

    Urkunden und andere Dokument von Nicht-Verwandten

    Guten Abend.

    Nach ca. 12 Jahren habe ich wieder Zeit meinem Hobby nachzugehen.

    Nun habe ich die folgende Frage:
    Ich habe erfahren dass meine Großmutter schon mal verheiratet war und in der Ehe ein Kind geboren war, das leider wenige Monate später verstarb. Der Mann fiel im 2. Weltkrieg. Ich habe die Geburtsurkunde des Kindes aber hatte keine weiteren Informationen.

    Jetzt habe ich über die Gräbersuchseite eventuell die Geburts-/Sterbedaten des Mannes gefunden und den Geburtsort.

    Meine Frage:
    Darf ich als, nicht-Verwandte überhaupt Dokumente beim Standesamt beantragen? Gibt es da eine Verjährungszeit oder ähnliches wie in England wo die Volkszählungen nach 100 Jahren veröffentlicht werden?

    Mich würden nämlich auch die Geschwister meines Opas interessieren, sie wurden alle vor über 100 Jahrnen geboren und deren Geburtsurkunde besitze ich. Würde gern wissen was weiter geschah, Heiraten, Kinder, ect...

    Vielen Dank
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2532

    #2
    Moinsen,
    Sperrfristen: Geburt 80 Jahre, Trauungen 110, Sterbe 30 Jahre.
    Abgesehen von evtl. Trauungen, sind diese Unterlagen schon
    Archivgut.
    Hier solltest du evtl. in Erfahrung brigen, ob diee Bücher noch im
    zuständigen StaA liegen, bzw. in welches Archiv sie abgegeben worden
    sind.
    LG. Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


    Kommentar

    • BenediktB
      Erfahrener Benutzer
      • 31.05.2006
      • 546

      #3
      Zitat von holsteinforscher Beitrag anzeigen
      Sperrfristen: Geburt 80 Jahre, Trauungen 110, Sterbe 30 Jahre.
      Hallo zusammen,

      da ist dir ein Zahlendreher unterlaufen:

      Geburten 110
      Trauungen 80
      Sterbefälle 30

      D.h. sind 30 Jahre seit dem Tod vergangen (was bei Kriegstoten i.d.R. der Fall ist), kann die Urkunde von jedermann ohne Verwandtschaftsnachweis angefordert werden.

      VG
      Mein Ancestry-Stammbaum

      Kommentar

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