Testament von 1941?

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  • angela82
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2009
    • 139

    Testament von 1941?

    Hallo ihr Lieben,

    ich war leider hier schon länger nicht mehr hier aktiv...

    Befasse mich, nachdem ich zeitlich wieder mehr Luft habe, wieder mehr mit meiner Familienforschung.

    Nun habe ich 3 Fragen zum Thema "Testament". Ich habe gehört, dass man diese zur Forschung auch heranziehen kann.

    1.) An wen muss ich mich wenden mit meiner Anfrage (alle Daten habe ich zu der Person, er ist 1941 verstorben).

    2.) Wie verhält es sich mit Sperrfristen diesbezüglich? 30 Jahre nach Tod (wie bei den Sterbeurkunden)?

    3.) Der betreffende Herr ist mit mir verwandt (Großonkel 2. Grades), aber nicht in direkter Linie. Ist das ein Problem?

    Er war bereits Witwer und seine Kinder sind ebenfalls wie seine Frau vor ihm verstorben. Seine Kinder waren kinderlos, es gibt keine Nachkommen.

    Ich vermute, dass es vielleicht Streitigkeiten wegen des Erbes in der Familie damals gab, weil der Herr wurde in unserer Familie "totgeschwiegen", deshalb interessiert mich das mit dem Testamentsinhalt.

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...

    Danke im Voraus!

    Liebe Grüße

    Angela
    Zuletzt geändert von angela82; 04.02.2016, 10:24.
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2532

    #2
    Moinsen Angela,
    hier im Forum gibt es zu diesem Thema schon einige Beiträge.
    Zuständig ist das Nachlassgericht.
    Es wird aber sehr schwierig werden, einsicht in das Testament
    zu nehmen, hier muss schon ein begründetes Interesse vorliegen.
    Wenn dann noch Interessen dritter Vorliegen (z.B. noch lebende
    Erben usw.), wirst du keine Infos/Einsichtnahem erhalten.
    LG. Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


    Kommentar

    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3265

      #3
      Hallo Angela,

      da das ALLES noch in der Datenschutzzeit ist, wirst Du keine Auskunft erhalten.
      Wenn die Familie mit Auskünften mauert,m auch dann nicht.

      Ich wäre in meiner Forschung so an einigen Daten interessiert,
      aber da ist leider nichts zu machen.

      Viele Grüße
      Gudrun

      Kommentar

      • angela82
        Erfahrener Benutzer
        • 01.02.2009
        • 139

        #4
        Hallo Roland!

        Vielen Dank für die Infos! Ich muss zu deinem Hinweis wegen Interessen Dritter sagen, die beiden aus meiner Sicht infrage kommenden Erben sind beide lange tot (Todesjahre 1945 bzw. 1990) und auch sie waren beide kinderlos und nicht verheiratet bzw. bereits Witwe.

        Wenn ich das dem Nachlassgericht so darlege, könnte es die Chance erhöhen Einsicht zu bekommen?!

        Ist "Familienforschung" ausreichend als ein berechtigtes Interesse in dem Fall?

        Falls sonst noch jemand was dazu beitragen möchte, freue ich mich natürlich auch weiterhin!

        Dankeschön!

        LG

        Angela

        Kommentar

        • angela82
          Erfahrener Benutzer
          • 01.02.2009
          • 139

          #5
          Hallo Gudrun,

          danke für deine Info!

          Meine Frage hierzu: Wie lange geht diese Datenschutzzeit denn in dem Fall?

          LG

          Angela

          Kommentar

          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3265

            #6
            Hallo Angela,

            den Datenschutz am Besten beim Nachlaßgericht erfragen.
            Wenn Du sehr viel Glück hast, nimmt es der Beamte dort
            mit dem Datenschutz (in diesem Fall) nicht so genau.

            Viel Erfolg bei Deiner Suche
            wünscht
            Gudrun

            Kommentar

            • angela82
              Erfahrener Benutzer
              • 01.02.2009
              • 139

              #7
              Vielen Dank! Ich werde dann mal das zuständige Nachlassgericht anschreiben und den Fall so schildern. In der Hoffnung, Einsicht zu bekommen.

              LG

              Angela

              Kommentar

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