Hallo,
nach ersten langsamen Erfolgen in Sachen Ahnenforschung hätte ich vor allem folgende Frage: Gibt es irgendwo eine Übersicht oder Datenbank darüber, zu welchem Kreis oder welcher Stadt eine Ortschaft in früheren Jahrhunderten mal gehört hat? Eine solche Übersicht wäre ja wirklich praktisch, weil man etwa bei einer 1880 geborenen dann nicht extra dem Standesamt schreiben müsste, damit dieses einen an die zuständigen Archive verweist.
Dann noch eine Frage allgemein zu dem Personenstandsgesetz: Die Fristen sind ja Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Das heißt also, wenn ein Vorfahre 1920 geboren wurde, 1940 geheiratet hat und 1970 verstorben ist, dann müsste ich mich bezüglich der Sterbeurkunde an das Stadtarchiv oder Kreisarchiv (kann ich selbst herausfinden welches?) wenden, aber bezüglich der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde an das Standesamt des letzten Wohnortes, ist das richtig?
Wie verhält es sich mit den Kirchenbüchern, also wenn beispielsweise mein Urgroßvater in einem Ort geboren wurde, der früher zu Kirchengemeinde A gehört hat, die jetzt aber nicht mehr eigenständig ist, sondern Teil von Kirchengemeinde B. Sind die Bücher dann noch bei A oder zentral bei B?
Befinden sich im Landesarchiv in Potsdam die vollständigen Unterlagen aller Stadtarchive und Kreisarchive und Brandenburg?
Und zum Schluss: Mein Ururgroßvater ist im Ersten Weltkrieg gefallen, existiert dann keine Sterbeurkunde? Und die Heiratsurkunde (laut Ahnenpass seines Sohnes von 1905) liegt weder vor bei dem Kreisarchiv mit der Geburtsurkunde seiner Frau, noch bei dem Stadtarchiv mit ihrer Sterbeurkunde. Seine eigene Geburt wurde noch nicht standesamtlich verfasst. Wie kann das sein, kann so eine Urkunde denn einfach wegkommen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
nach ersten langsamen Erfolgen in Sachen Ahnenforschung hätte ich vor allem folgende Frage: Gibt es irgendwo eine Übersicht oder Datenbank darüber, zu welchem Kreis oder welcher Stadt eine Ortschaft in früheren Jahrhunderten mal gehört hat? Eine solche Übersicht wäre ja wirklich praktisch, weil man etwa bei einer 1880 geborenen dann nicht extra dem Standesamt schreiben müsste, damit dieses einen an die zuständigen Archive verweist.
Dann noch eine Frage allgemein zu dem Personenstandsgesetz: Die Fristen sind ja Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Das heißt also, wenn ein Vorfahre 1920 geboren wurde, 1940 geheiratet hat und 1970 verstorben ist, dann müsste ich mich bezüglich der Sterbeurkunde an das Stadtarchiv oder Kreisarchiv (kann ich selbst herausfinden welches?) wenden, aber bezüglich der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde an das Standesamt des letzten Wohnortes, ist das richtig?
Wie verhält es sich mit den Kirchenbüchern, also wenn beispielsweise mein Urgroßvater in einem Ort geboren wurde, der früher zu Kirchengemeinde A gehört hat, die jetzt aber nicht mehr eigenständig ist, sondern Teil von Kirchengemeinde B. Sind die Bücher dann noch bei A oder zentral bei B?
Befinden sich im Landesarchiv in Potsdam die vollständigen Unterlagen aller Stadtarchive und Kreisarchive und Brandenburg?
Und zum Schluss: Mein Ururgroßvater ist im Ersten Weltkrieg gefallen, existiert dann keine Sterbeurkunde? Und die Heiratsurkunde (laut Ahnenpass seines Sohnes von 1905) liegt weder vor bei dem Kreisarchiv mit der Geburtsurkunde seiner Frau, noch bei dem Stadtarchiv mit ihrer Sterbeurkunde. Seine eigene Geburt wurde noch nicht standesamtlich verfasst. Wie kann das sein, kann so eine Urkunde denn einfach wegkommen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

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