Übersicht über frühere Kreise? (Und weitere Fragen)

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  • Zander7795
    Benutzer
    • 27.12.2015
    • 65

    Übersicht über frühere Kreise? (Und weitere Fragen)

    Hallo,
    nach ersten langsamen Erfolgen in Sachen Ahnenforschung hätte ich vor allem folgende Frage: Gibt es irgendwo eine Übersicht oder Datenbank darüber, zu welchem Kreis oder welcher Stadt eine Ortschaft in früheren Jahrhunderten mal gehört hat? Eine solche Übersicht wäre ja wirklich praktisch, weil man etwa bei einer 1880 geborenen dann nicht extra dem Standesamt schreiben müsste, damit dieses einen an die zuständigen Archive verweist.

    Dann noch eine Frage allgemein zu dem Personenstandsgesetz: Die Fristen sind ja Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Das heißt also, wenn ein Vorfahre 1920 geboren wurde, 1940 geheiratet hat und 1970 verstorben ist, dann müsste ich mich bezüglich der Sterbeurkunde an das Stadtarchiv oder Kreisarchiv (kann ich selbst herausfinden welches?) wenden, aber bezüglich der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde an das Standesamt des letzten Wohnortes, ist das richtig?

    Wie verhält es sich mit den Kirchenbüchern, also wenn beispielsweise mein Urgroßvater in einem Ort geboren wurde, der früher zu Kirchengemeinde A gehört hat, die jetzt aber nicht mehr eigenständig ist, sondern Teil von Kirchengemeinde B. Sind die Bücher dann noch bei A oder zentral bei B?

    Befinden sich im Landesarchiv in Potsdam die vollständigen Unterlagen aller Stadtarchive und Kreisarchive und Brandenburg?

    Und zum Schluss: Mein Ururgroßvater ist im Ersten Weltkrieg gefallen, existiert dann keine Sterbeurkunde? Und die Heiratsurkunde (laut Ahnenpass seines Sohnes von 1905) liegt weder vor bei dem Kreisarchiv mit der Geburtsurkunde seiner Frau, noch bei dem Stadtarchiv mit ihrer Sterbeurkunde. Seine eigene Geburt wurde noch nicht standesamtlich verfasst. Wie kann das sein, kann so eine Urkunde denn einfach wegkommen?



    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
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  • Philipp
    Erfahrener Benutzer
    • 19.07.2008
    • 842

    #2
    Hallo!

    Ich mache mal ganz vorsichtig den Anfang mit der Bitte an die hiesigen Mitstreiter, dieses gegebenenfalls noch zu verbessern.

    Sterbevorgang des Ururgroßvaters:
    Gewöhnlich wurde der Sterbevorgang im Standesamt des Wohnortes des Gefallenen erfasst.
    Dieses allerdings manchmal erst mit mehrmonatiger Verspätung.

    Die Standesamtsregister, die nicht mehr dem Datenschutz unterliegen, sind Archivgut.
    Wie die einzelne Gemeinde das handhabt, ist nach meinen Erfahrungen allerdings unterschiedlich. Ich hatte schon Vorgänge, da war das Archiv neben dem Standesamt oder das Standesamt hatte mangels Archiv die Unterlagen noch behalten. Andere Ämter geben sie ans Stadt- oder Kreisarchiv.
    Ich rufe meist vorher an, frage, wen ich fragen muss, wieviel es kostet usw.

    Die Standesämter sind örtlich zuständig. Die Register wurden nicht weitergegeben. Geburten sind also beim Standesamt, das für den Ort der Geburt zuständig war, registriert. Entsprechende gilt für Eheschließungen und Sterbefälle. Das kann, muss aber nicht der letzte Wohnort sein.

    Eine Gesamtübersicht im Netz ist mir nicht bekannt.
    Kollege Standesbeamter vor Ort hat ein antiquarisches Buch aus der Zeit des Kaiserreiches mit den Zuständigkeiten der Standesämter.
    Hilfreich ist auf jeden Fall Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reiches, müsste für 1910 als pfd-Datei vorliegen.
    Ansonsten müsste man sich mal durchs Netz wühlen. Für viele Regionen wurden schon entsprechende Übersichten erstellt.
    Die Zuständigkeiten haben sich aber bei einigen Ämtern in den Jahren geändert. Viele kleine Standesämter wurden - insbesondere bei Eingemeindungen oder Zusammenschlüssen - geschlossen, ihre Register abgegeben.
    Wie das speziell für Brandenburg aussieht - da muss ich passen.
    Ebenso die Frage nach dem Archivgut oder von wegen der Kirchen.
    Von Ost-Brandenburg weiß ich, dass die Unterlagen mitunter ein wenig verstreut sind.

    VG
    Philipp

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    • wowebu
      Erfahrener Benutzer
      • 29.01.2012
      • 659

      #3
      Hallo Zander7795,

      einen Teil kann ich Dir beantworten. Zu Frage eins kommen Michael Rademacher mit seiner "Deutschen Verwaltungsgeschichte" und "Ritters geographisch-statistisches Lexikon" in Frage. Da steht schon mal sehr viel drin.
      Zur zweiten Frage hast Du Recht; wenn es aber ein Vorfahre (Du also ein Nachkömmling bist) gelten die Sperrfristen für Dich persönlich nicht. Das mußt Du dann aber belegen. Das zuständige StA ist aber der Ort der jeweiligen Beurkundung; also nicht zwingend, wo die Person gelebt hat. Als Beispiel der Sterbeort ist ein Krankenhaus in einem anderen Stadtbezirk, als die Person gewohnt hat.
      Zu drei wird unterschiedlich gehandhabt. Am besten im Pfarramt anrufen.
      Verfilmte Kirchenbücher gibt es zum Bsp. hier:

      Zu viertens nein (dafür sind ja die jeweiligen Archive da).
      Als letztes wurden in der Regel die StÄ zu Hause vom Sterbefall informiert, gefallen am ..., in ... gegebenenfalls auch die Todesursache. Es gab manchmal auch keine Meldung, mir ist beides passiert. Eventuell auch nur ein Eintrag im Kirchenbuch.
      Das Heiratsregister muß in dem zuständigen Stadt- oder Kreisarchiv liegen, welches für den Ort zuständig ist wo die Eheschließung stattfand.
      Gruß Wolfgang

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      • Posamentierer
        Erfahrener Benutzer
        • 07.03.2015
        • 1187

        #4
        Hallo Zander,

        vielleicht hilft Dir in vielen Fällen auch diese Seite hier weiter:



        Noch einen schönen Abend
        Posamentieret
        Lieben Gruß
        Posamentierer

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        • AhnenHeike
          Erfahrener Benutzer
          • 03.04.2014
          • 250

          #5
          Zitat von Zander7795 Beitrag anzeigen
          Seine eigene Geburt wurde noch nicht standesamtlich verfasst. Wie kann das sein, kann so eine Urkunde denn einfach wegkommen?
          Hallo,

          Standesämter gibt es erst seit Oktober 1874. Vorher wurden alle Geburten in Kirchenbüchern registriert. Also ist er davor geboren, gibt es noch keinen standesamtlichen Eintrag.
          Leider sind aber auch einige Standesämter samt Unterlagen in den Kriegswirren abgebrannt und vernichtet worden - hauptsächlich in Ostpreußen.

          Gruß Heike
          Gebiete der Ahnenforschung:
          1. Ostpreußen: Kreise Ortelsburg, Neidenburg (FN: Lukaschik, Powierski, Abt, Lork, Grabowski)
          2. Westpreußen: Kreise Berent, Karthaus (FN: Klawitter, Felske, Skibbe, Jahnke, Muschke, Wohlfahrt, Kromke, Ziegert)

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          • Zander7795
            Benutzer
            • 27.12.2015
            • 65

            #6
            Ok also danke erstmal soweit für alle Antworten Mein Ururgroßvater wurde laut dem Ariernachweis meines Großvaters eigentlich 1882 geboren, aber das zuständige Standesamt hat keine Geburtsurkunde von ihm, wogegen die Geburt seiner Frau (ein Dorf weiter) von 1880 erfasst wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass eine falsche in den Ariernachweis geschrieben wurde und er eigentlich 1872 geboren ist, dann würde das erklären, warum die Geburt nicht erfasst wurde. Warum die Sterbeurkunde aber nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes liegt (der gleichzeitig der Geburtsort war) ist mir ein Rätsel.
            Suche nach:

            Zander im Raum Niederlausitz, v.a. Kreis Luckau
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            • Xtine
              Administrator

              • 16.07.2006
              • 30158

              #7
              Hallo,

              Zitat von Zander7795 Beitrag anzeigen
              Warum die Sterbeurkunde aber nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes liegt (der gleichzeitig der Geburtsort war) ist mir ein Rätsel.
              vermutlich ist er nicht dort verstorben. Die Sterbeurkunde liegt beim Standesamt des Sterbeortes, wenn dies nun z.B. ein Krankenhaus oder Altersheim in der Nachbargemeinde war, liegt die Urkunde dort. Allensfalls könnte ein Vermerk auf dem Geburtseintrag oder Heiratseintrag erfolg sein.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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              • holsteinforscher
                Erfahrener Benutzer
                • 05.04.2013
                • 2532

                #8
                Moinsen von der Kieler-Förde,
                ...Wie verhält es sich mit den Kirchenbüchern...:
                Hier ist es meist ratsam, die jeweiligen Kirchenbuchämter zu ermitteln und
                dort nach den jeweiligen KB's zu recherchieren.

                ...Befinden sich im Landesarchiv in Potsdam die vollständigen Unterlagen...:
                Hier kannst du gut den Bestand im Onlinekatalog nachschlagen. Hierbei darf
                man aber nicht davon ausgehen, dass es sich wirklich um den Gesamtbestand
                handelt....leider: Vielen Archiven fehlteinfach die nötige Zeit, um wirklich
                alles zu katalogisieren.

                LG. Roland
                Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                Roland...


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                • wowebu
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.01.2012
                  • 659

                  #9
                  Hallo Zander7795,

                  nimm es mir nicht übel, aber Du mußt schon die Antworten durchlesen, die Du bekommst.
                  ... aber das zuständige Standesamt hat keine Geburtsurkunde von ihm, ...
                  Warum die Sterbeurkunde aber nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes liegt
                  Entscheidend ist der Ort der Beurkundung, nicht der Wohnort seiner Mutter bei der Geburt und nicht sein Wohnort, sondern wo er verstorben ist.
                  Sinngemäß schrieb Christine dasselbe.
                  Normalerweise sind die Registerunterlagen Deines Ururgroßvaters archiviert, also im zuständigen Archiv anfragen.
                  Wenn Du begründet der Meinung bist, dass er doch 1872 geboren bist, dann schaue in das entsprechende Kirchenbuch.
                  Zuletzt geändert von wowebu; 27.01.2016, 11:29. Grund: Ergänzung
                  Gruß Wolfgang

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