Todesursache des Großvaters unter Datenschutz?

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  • mariechen_im_garten
    Erfahrener Benutzer
    • 23.11.2014
    • 1610

    Todesursache des Großvaters unter Datenschutz?

    Hallo liebe Forscher! Ich bin wieder da! Nach einem Jahr Pause möchte ich wieder weiterforschen - und habe gleich eine Frage.

    Nachdem ich auf die Digitalisierung der Kirchenbücher gewartet habe, um den Eintrag meines Großvaters zu finden -mir war bekannt, dass er 1942 oder 1943 in einem Krankenhaus im Bereich Alsergrund verstorben war- und diese aber nur bis 1938 digitalisiert wurden, habe ich das zuständige Standesamt in Wien angeschrieben - und sofort war die Antwort da - das genaue Todesdatum des Großvaters und das Krankenhaus war gefunden - altes AKH in Wien.

    Ich erhielt außerdem die Auskunft, dass kein Eintrag über das Begräbnis oder Friedhof vorhanden sei und dass die Todesursache aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben wird.

    Darauf bezieht sich jetzt meine Frage: Darf die Todesursache wirklich nicht weitergegeben werden?

    Liebe Grüße Mimi

    (Mein alter Beitrag zu diesem Thema:
    http://forum.ahnenforschung.net/show...en+gro%DFvater)
    Liebe Grüße Mimi
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 17252

    #2
    Hallo,
    wenn Du die direkte Abstammung gegenüber dem Amt nachweisen kannst, mit beglaubigten Kopien entsprechender Dokumente, (sowie eventuell einer etwaighen Vollmacht Deines entsprechenden Elternteils), solltest Du eigentlich berechtigt sein die Todesursache gesagt zu bekommen.
    Gruss
    P.S. das Amt weiß ja nicht ob die noch lebenden Kinder des Verstorbenen damit einverstanden wären, dass die Todesursache ihres Vater an die Öffentlichkeit käme; so mein Verständnis von Datenschutz
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 23.01.2016, 15:22.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • mariechen_im_garten
      Erfahrener Benutzer
      • 23.11.2014
      • 1610

      #3
      Hallo Anna Sara, danke für deine Antwort! Vielleicht gibt es noch eine Meinung dazu?
      Liebe Grüße Mimi

      Kommentar

      • ilandara
        Erfahrener Benutzer
        • 09.02.2015
        • 277

        #4
        Am besten waere es vielleicht wenn Du direkt bei deren Stelle zum Datenschutz anrufst und fragst?



        Viele Gruesse
        ilandara

        Kommentar

        • mariechen_im_garten
          Erfahrener Benutzer
          • 23.11.2014
          • 1610

          #5
          Hallo Ilandara! Ja das klingt gut - aber es handelt sich um dasselbe Standesamt, von dem ich die Auskunft erhalten habe. Liebe Grüße Mimi
          Liebe Grüße Mimi

          Kommentar

          • ilandara
            Erfahrener Benutzer
            • 09.02.2015
            • 277

            #6
            Ja deswegen sollst Du ja dort mal anfragen. Die werden wohl am besten wissen warum deren Beamte so vorgehen.

            Kommentar

            • mariechen_im_garten
              Erfahrener Benutzer
              • 23.11.2014
              • 1610

              #7
              Ja, das werd ich machen, danke!
              Liebe Grüße Mimi

              Kommentar

              • Suchende/r
                Benutzer
                • 20.01.2015
                • 29

                #8
                Hallo,

                Durch das (neue) Personenstandsgesetz 2013 wurden die Schutzfristen in Österreich von generell 100 Jahren auf 30 Jahre bei Todesfällen (und 75 Jahren bei Eheschließungen) herabgesetzt. Ein Nachweis einer Verwandtschaft oä ist da nicht erforderlich.

                https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20008228 § 52 Abs. 5

                Vielleicht hat das Standesamt noch die alte Regelung im Kopf und bemüht deshalb die 100-Jahres-Frist. Ich würde es einfach mit einem Verweis auf die neue Rechtslage probieren, vielleicht sogar im Ansuchen den gesamten § 52 zitieren. Bin gespannt, was dann passiert ...

                Kommentar

                • Tunnelratte
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.03.2014
                  • 727

                  #9
                  .... aber die Sperrfristen gelten doch nicht für direkte Abkömmlinge (es geht um den Großvater) odr ist das in Ö anders ?
                  wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

                  Kommentar

                  • Aras
                    Benutzer
                    • 02.06.2015
                    • 45

                    #10
                    1. Ist es natürlich fraglich ob du direkter Nachkomme bist. Müsstest ggü. den Ösis das nachweisen. Nur so nebenbei bemerkt: Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Abkommen, wodurch diese auch nicht-legalisierte deutsche Personenstandsurkunden akzeptieren müssen.

                    2. Wenn man schon von Datenschutz spricht, dann ist es ja das Recht auf informationelle Selbstbestimmung um das es geht. Die Information der Todesursache ist ja kein personenstandsrechtliche Angelegenheit und könnte tatsächlich nicht von der Sperrfrist umfasst sein. Man müsste also nachweisen, dass der Erbe des Verstorbenen als Rechteinhaber dieses Selbstbestimmungsrechts mit der Bekanntgabe der Information an dich einverstanden ist.

                    Kommentar

                    • offer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.08.2011
                      • 1909

                      #11
                      Vielleicht hilft dieser Link zum Postmortalen Persönlichkeitsrecht weiter,
                      obwohl er nur auf Deutschland bezogen ist?
                      This is an offer you can't resist!

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