Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

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  • Paul Rentsch
    Neuer Benutzer
    • 20.12.2015
    • 4

    Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

    Guten Tag
    Ich will eine Offline-Stammbaum-Version auf eine Internet-Plattform stellen.
    Dazu habe ich zwei Fragen:
    Welche Daten darf ich nach Schweizer-Recht ohne Rückfrage bei lebenden Personen verwenden (Geburtsdatum, Geburtsort, Beziehungsdaten zu Ehegatten und Ex-Ehegatten)?
    Muss für Bilder, welche die Eltern mit ihren Nachkommen als Kinder oder Jugendliche zeigt, grundsätzlich von allen noch lebenden Abgelichteten die Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt werden und wenn ja, auch wenn das Bild lediglich mit dem Personenblatt der Mutter verlinkt ist?
    Ich frage das, weil mir ein Bruder aus persönlichen Gründen untersagen will, dass er auf einer von mir administrierten Familienseite im Stammbaum zu finden sei.

    Für Antworten bin ich sehr dankbar, denn ich finde bisher keine eindeutige Antworten und bin mit einer Strafandrohung konfrontiert.

    Freundliche Grüsse und einen guten Rutsch heute Nacht :-))
    Paul
  • Garfield
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2006
    • 2219

    #2
    Hallo

    Ich bin kein Experte betreffend Schweizer Recht, aber da ich auch einen Stammbaum im Internet veröffentlicht habe und mich mal ein wenig um Fotorecht gekümmert habe, versuche ich eine Antwort zu geben.


    Zitat von Paul Rentsch Beitrag anzeigen
    Welche Daten darf ich nach Schweizer-Recht ohne Rückfrage bei lebenden Personen verwenden (Geburtsdatum, Geburtsort, Beziehungsdaten zu Ehegatten und Ex-Ehegatten)?
    Meines Wissens dürfen reine standesamtliche Daten (Geburt, Heirat, Tod) veröffentlicht werden (ich kann aber nicht sagen, auf welcher Grundlage von welchem Gesetzesartikel, das habe ich nur mal so gelesen). Da mache Leute das aber nicht mögen, würde ich sicherheitshalber komplett auf die Veröffentlichung von Daten lebender Personen verzichten. Dies wurde mir hier auch so geraten, als ich wegen einem sehr umfangreichen gedruckten Stammbaum gefragt habe. Sowohl auf meiner Webseite wie bei der Druckversion für andere Verwandte sind nun bei lebenden Personen nur noch die Namen eingetragen, die Daten sind gelöscht.

    Zitat von Paul Rentsch Beitrag anzeigen
    Muss für Bilder, welche die Eltern mit ihren Nachkommen als Kinder oder Jugendliche zeigt, grundsätzlich von allen noch lebenden Abgelichteten die Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt werden und wenn ja, auch wenn das Bild lediglich mit dem Personenblatt der Mutter verlinkt ist?
    Das Alter der Abgelichteten Person spielt überhaupt keine Rolle, es gilt das Recht am eigenen Bild. Wenn eine abgelichtete Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, darf das Foto nicht veröffentlicht werden. Ob im Internet oder gedruckt, spielt keine Rolle und auch nicht, ob der Name der abgelichteten Person ebenfalls veröffentlicht ist. Es muss! nach Schweizer Recht sogar vor der Veröffentlichung eine Einwilligung geholt werden, nicht erst dann, wenn jemand nicht damit einverstanden ist. Auch wenn viele (ich inklusive), das nicht so eng sehen und Fotos erst dann entfernen, wenn sich jemand beschwert.
    Ich nehme an, dass das Recht am eigenen Bild erlischt, wenn die abgelichtete Person nicht mehr lebt, solange sie nicht in entwürdigender Weise dargestellt ist.
    Einzige Ausnahme sind meines Wissens Fotos von Menschenmengen an öffentlichen Anlässen, wo nicht erwartet werden kann, dass alle abgelichteten Personen gefragt werden können (zB ein Foto von einem Schausteller, wo im Hintergrund Zuschauer zu sehen sind).

    Zitat von Paul Rentsch Beitrag anzeigen
    Ich frage das, weil mir ein Bruder aus persönlichen Gründen untersagen will, dass er auf einer von mir administrierten Familienseite im Stammbaum zu finden sei.
    Ich würde mal meinen, er darf das. Ich würde schauen, inwieweit sich da ein Kompromiss finden lässt, ob er damit einverstanden ist, dass nur sein Name ohne Daten und Partner/Kinder zu finden ist. Meiner Meinung nach sollte es dir nämlich erlaubt sein, wahrheitsgetreu wenigstens "einen Bruder" im Stammbaum zu veröffentlichen, damit da keine falschen Tatsachen (Unterschlagung des Bruders) drin sind.

    Zitat von Paul Rentsch Beitrag anzeigen
    Für Antworten bin ich sehr dankbar, denn ich finde bisher keine eindeutige Antworten und bin mit einer Strafandrohung konfrontiert.
    Wie gesagt, ist ein Kompromiss möglich? Hast du bei der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern schon nach Erfahrungen gefragt? Vielleicht könnten die zu einem Experten betreffend Schweizer Recht und Ahnenforschung vermitteln.

    Ich persönlich gebe mir beim Veröffentlichen von Stammbaum und privaten Fotos grosse Mühe, dass die Personen nicht per Google auffindbar sind. Das heisst, noch lebende Personen werden möglichst nicht mit dem Namen angeschrieben, selbst Fotoalben wie "Konfirmation von XY" schreibe ich nur mit dem Vornamen oder sogar nur mit "mein Cousin" an. Je nach Familienname, da der in meinen Domainnamen drin ist und damit relativ weit oben in Googleresultaten erscheint.
    Beim Stammbaum hatte ich als lebende Personen nur mich, meine Eltern und meine Grosseltern drin, jeweils den Familiennamen nur als Initiale und alle anderen lebenden Personen habe ich komplett raus gelöscht. So war die Verbindung zu verstorbenen Ahnen gegeben, ohne dass man die Namen der noch lebenden Personen googlen konnte. Fotos hat es auch nur von verstorbenen Personen im Stammbaum drin.
    Zugegebenermassen ist das im Falle des Stammbaums nicht ganz befriedigend, weshalb ich diesen demnächst löschen und eher etwas in Textform über die Familie veröffentlichen werde.

    Viel Glück bei deinem Projekt!
    Viele Grüsse von Garfield

    Kommentar

    • dorsch
      Erfahrener Benutzer
      • 24.12.2011
      • 295

      #3
      Zitat von Paul Rentsch Beitrag anzeigen
      Ich frage das, weil mir ein Bruder aus persönlichen Gründen untersagen will, dass er auf einer von mir administrierten Familienseite im Stammbaum zu finden sei.

      [...] und bin mit einer Strafandrohung konfrontiert.
      Dann scheint das Verhältnis zwischen euch ziemlich zerrüttet und ein Kompromiss - aus welchen Gründen auch immer - nicht im Rahmen des Möglichen zu sein. Also solltest du tatsächlich vorsichtig sein!

      Ihn ganz unterschlagen kannst du irgendwie auch schlecht - aber vllt. ihn ohne Namensnennung auf dem Blatt der Mutter als "Sohn" eintragen. Wenn du weiter nichts dazu schreibst, keinen Namen, kein Geburtsdatum und -ort, kann er sich nicht beschweren, denn es verweist ja nichts auf ihn persönlich. (Du könntest ja noch einen dritten gefunden haben, von dem er nichts weiß - ab und zu passiert das, in unserer Familie auch.) ... Würde ich so sehen. ...

      LG
      DorSch
      „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

      Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

      Kommentar

      • Paul Rentsch
        Neuer Benutzer
        • 20.12.2015
        • 4

        #4
        Guten Abend Garfield und guten Abend Dorsch
        Danke für Eure Antworten. Sie helfen mir weiter.

        Herzliche Grüsse
        Paul Rentsch

        Kommentar

        • holsteinforscher
          Erfahrener Benutzer
          • 05.04.2013
          • 2532

          #5
          Moinsen Paul,
          ich kann dir nur einen guten Rat geben:
          Halte dich mit der Datenfreiheit an die Sperrfristen, die es wohl
          auch in der Schweiz gibt. In Deutschland: 80 Jahre nach Geburt,
          110 Jahre nach Heirat, 30 Jahre nach Ableben.
          Oder du musste die daten soweit anonymisieren, dasss lebende
          Personen unkänntlich bleiben.
          Zwar ärgerlich, aber es gibt oftmals Menschen, die nicht so freizügig
          mit ihren Daten umgehen, wie wir es gerne wünschten.
          Ferner gibt es Onlineplattformen, die solche Fristen automatisch ein-
          halten.
          LG. Roland
          Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
          Roland...


          Kommentar

          • anika
            Erfahrener Benutzer
            • 08.09.2008
            • 2611

            #6
            Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

            Hallo Roland

            Die Sperrfristen in Deutschland
            Geburt 110 Jahre
            Heirat 80 Jahre
            Tod glaube ich 40 Jahre

            anika
            Ahnenforschung bildet

            Kommentar

            • AlAvo
              • 14.03.2008
              • 6277

              #7
              Zitat von anika Beitrag anzeigen
              Hallo Roland

              Die Sperrfristen in Deutschland
              Geburt 110 Jahre
              Heirat 80 Jahre
              Tod glaube ich 40 Jahre

              anika
              Hallo Anika,

              mit Verlaub, es wurde nach der Rechtslage in der Schweiz gefragt, nicht nach der in Deutschland.


              Viele Grüße
              AlAvo

              Ps.: Die Sperrfrist bei Personenstandsdaten zu Sterbefällen in Deutschland beträgt übrigens 30 Jahre.
              War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

              Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

              Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


              Kommentar

              • anika
                Erfahrener Benutzer
                • 08.09.2008
                • 2611

                #8
                Datenschutz,

                Hallo AlAvo
                Mit Verlaub zurück.

                Ich hatte nur auf einen Beitrag von Roland geantwortet

                Zitat: Halte dich mit der Datenfreiheit an die Sperrfristen, die es wohl auch in der Schweiz gibt.

                In Deutschland:
                80 Jahre nach Geburt,
                110 Jahre nach Heirat,
                30 Jahre nach Ableben.

                Meine Antwort bezog sich nicht auf Schweizer Angaben sondern dienten lediglich der Korrektur, der Falschaussage zu Deutschen Sperrfristen

                anika
                Ahnenforschung bildet

                Kommentar

                • PrauseRode
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.11.2015
                  • 323

                  #9
                  Hallo,

                  ich kann dein Ansinnen, Namen und Daten von lebenden Personen zu veröffentlichen nicht so ganz nachvollziehen. Du hast deinen Thread ganz treffend
                  Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
                  genannt. Und selbstverständlich veröffentlicht man deshalb über lebende Personen erst mal grundsätzlich gar nichts, und als Ausnahme, wenn derjenige zustimmt, kann man dann Daten veröffentlichen, wobei ich mich frage, ob das denn sooo wichtig ist. Da stehen dann eben im Stammbaum in den ersten drei, vier Generationen lauter 'Living', und die gehen eben niemanden etwas an. Links zu anderen Stammbäumen findet man auf dieser Ebene sowieso nicht, die Verwandten dritten, vierten Grades kennst Du, und wenn jemand weitläufiger mit dir verwandt ist und dich finden will muss er sowieso weiter oben im Baum einsteigen.
                  Klar wäre es schön, den mühsam aufbereiteten Baum mit Fotos, Dokumenten, Lebensläufen und allem Pipapo in voller Pracht zu präsentieren, aber das geht eben nicht öffentlich, sondern nur privat. Und ich finde das auch gut und richtig so.
                  Liebe Grüße

                  Volker

                  Gesucht:
                  FN Prause, Bialystok, Polnisch-Kamnitz (Kamenica Polska), Neulomnitz (Nova Lomnica)
                  FN Rode, Raum Dresden
                  FN Flügel, Raum Gefrees
                  /Zell, Fichtelgebirge

                  Mit PC geht alles viel schneller - es dauert halt nur ein bisschen länger ...

                  Kommentar

                  • holsteinforscher
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.04.2013
                    • 2532

                    #10
                    Nochmals der Küstenfunk,
                    schau doch einmal auf die Seite:
                    Zivilstands- und Bürgerrrechtsdienst des Kantons Bern.
                    Hier findet man einige Infos (auch zu Sperrfristen der Zivilstandsregister)
                    für Familienforscher in der Schweiz [ www.be.ch/zivilstandsamt ].
                    Vielleicht finden sich hier ja noich brauchbare Hinweise.
                    LG. Roland
                    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                    Roland...


                    Kommentar

                    • Dominik
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.06.2011
                      • 1016

                      #11
                      @ prauserode

                      treffender kann man das gar nicht formulieren!

                      beste grüße,

                      dominik
                      Liebe Grüße

                      Dominik

                      Kommentar

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