Guten Tag
Ich will eine Offline-Stammbaum-Version auf eine Internet-Plattform stellen.
Dazu habe ich zwei Fragen:
Welche Daten darf ich nach Schweizer-Recht ohne Rückfrage bei lebenden Personen verwenden (Geburtsdatum, Geburtsort, Beziehungsdaten zu Ehegatten und Ex-Ehegatten)?
Muss für Bilder, welche die Eltern mit ihren Nachkommen als Kinder oder Jugendliche zeigt, grundsätzlich von allen noch lebenden Abgelichteten die Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt werden und wenn ja, auch wenn das Bild lediglich mit dem Personenblatt der Mutter verlinkt ist?
Ich frage das, weil mir ein Bruder aus persönlichen Gründen untersagen will, dass er auf einer von mir administrierten Familienseite im Stammbaum zu finden sei.
Für Antworten bin ich sehr dankbar, denn ich finde bisher keine eindeutige Antworten und bin mit einer Strafandrohung konfrontiert.
Freundliche Grüsse und einen guten Rutsch heute Nacht :-))
Paul
Ich will eine Offline-Stammbaum-Version auf eine Internet-Plattform stellen.
Dazu habe ich zwei Fragen:
Welche Daten darf ich nach Schweizer-Recht ohne Rückfrage bei lebenden Personen verwenden (Geburtsdatum, Geburtsort, Beziehungsdaten zu Ehegatten und Ex-Ehegatten)?
Muss für Bilder, welche die Eltern mit ihren Nachkommen als Kinder oder Jugendliche zeigt, grundsätzlich von allen noch lebenden Abgelichteten die Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt werden und wenn ja, auch wenn das Bild lediglich mit dem Personenblatt der Mutter verlinkt ist?
Ich frage das, weil mir ein Bruder aus persönlichen Gründen untersagen will, dass er auf einer von mir administrierten Familienseite im Stammbaum zu finden sei.
Für Antworten bin ich sehr dankbar, denn ich finde bisher keine eindeutige Antworten und bin mit einer Strafandrohung konfrontiert.
Freundliche Grüsse und einen guten Rutsch heute Nacht :-))
Paul
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