Datenschutz?! Erläuterung erbeten

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  • Xenic
    Erfahrener Benutzer
    • 10.12.2015
    • 231

    Datenschutz?! Erläuterung erbeten

    Ich beziehe mich hier auf den Beitrag Focke13 zum Thema Schriftübersetzung einer Geburtsurkunde.
    Zitat von focke13 Beitrag anzeigen
    Hallo
    nach der Lösung würde ich empfehlen die Personenbezogenen Daten wieder zu löschen da 1906 noch unter Datenschutz steht.
    mfg
    focke13
    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsregister Jahr, aus dem der Text stammt: 1906 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Putbus/Stralsund Hallo zusmamen, ich brauche bitte nocheinmal eure Hilfe bei einzelnen Textzeilen: Also einiges wusste ich, einiges ist sehr unsicher, bitte überprüft meine Übersetzungen auch. Liebe Grüße


    Er meinte dass sich 1906 im Bereich des Datenschutzes steht?!
    Kann mir das jemand erläutern? Was Datenschutz ist, ist mir wohl bewusst aber was hat es mit dem Jahrgang auf sich?
    Was genau muss ich wissen als Neuling?
    Wer nicht fragt kann nur raten!
  • KaRos
    Erfahrener Benutzer
    • 27.02.2015
    • 205

    #2
    Hallo Xenic,

    bei den Personenstandsunterlagen vom Standesamt gibt es bestimmte Schutzfristen, innerhalb dieser Frist dürfen die Unterlagen nur die Angehörigen einsehen.

    Schutzfristen:
    Geburten 110 Jahre
    Heiraten 80 Jahre
    Sterbeeinträge 30 Jahre

    Allerdings sind wir hier ja nicht im Archiv und wenn du ein naher Verwandter bist und die Person schon tot, sollte das m. E. nicht so ein großes Problem sein. In dem Fall entscheidest du dann, wieviel du preisgibst.
    LG KaRos
    ------------
    Suche Roschow (deutschlandweit), Kanzenbach (Stettin & Berlin), Eigler (Kr. Greifenhagen & Berlin), Pehlke (Brosowen/ Engelstein), Sickel (Sondershausen), Haacker (Dassow), Beier (Münsterberg/Schlesien), Hohlbein (Mühlhausen/Thüringen), Erdmann (Klein Neuendorf), Gabriel (Prov. Posen), Rusch (Kolbatz), Mund(t) (Neumark, Kr. Greifenhagen)

    Kommentar

    • K4rlsson
      Benutzer
      • 27.11.2015
      • 7

      #3
      In Österreich gibt es z.B eine Frist von 100 Jahren für Taufbucheinträge.

      D.h. Taufbucheinträge dürfen erst nach 100 Jahren öffentlich gemacht werden.

      Dasselbe gilt für Trauungseinträge mit einer Frist von 75 Jahren.

      So heißt es z.B. in den Nutzungsbedingunen auf der Website matriken.graz-seckau.at:
      Matrikenbücher, die gesetzlich geschützte Daten enthalten, stehen nicht zur Verfügung. Geburts- und Taufbücher sind deshalb mindestens 100 Jahre gesperrt. Trauungs- und Sterbebücher stehen in den meisten Fällen bis 1938 zur Verfügung. Auskünfte an berechtigte Personen, an Ämter und Behörden werden im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen erteilt.

      Kommentar

      • malu

        #4
        Servus Xenic,

        die Frage ist doch eher die, ob Dir jemand einen Strick daraus drehen / Schadenersatz von Dir einfordern
        kann, weil Du diesen Geburtseintrag aus dem Jahr 1906 in diesem Forum coram publico hast werden lassen.

        Müsste jemand sein, dessen Rechte verletzt wurden bzw. das Persönlichkeitsrecht von der 1906 geborenen Person geerbt hat.

        Etwas für Voll-Juristen: please us

        VLG
        Malu

        Kommentar

        • Aras
          Benutzer
          • 02.06.2015
          • 45

          #5
          Diese "Schutzfristen" gelten für die Standesämter zur Aufbewahrung der Daten im Register und nicht für Privatpersonen. (§ 5 PStG).
          Mit Datenschutz hat das garnix zu tun. Bezüglich des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Person könnte es Probleme geben. Denn das Persönlichkeitsrecht schließt auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Person ein, also welche Informationen eine Person über sich veröffentlichen will. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Menschen endet aber mit dem Tod.

          Die Person ist 1906 geboren. Ich gehe mal davon aus, dass diese Person bereits verstorben ist. Man müsste also überprüfen ob ein postmortales Persönlichkeitsrecht im Wege steht.



          Also müssten die Abkömmlinge der betreffenden Person eine bestehende Schutzbedürftigkeit dieser Information geltend machen um so einen Strick daraus drehen zu können.

          Kommentar

          • Xenic
            Erfahrener Benutzer
            • 10.12.2015
            • 231

            #6
            Das nenne ich mal umfassende Antworten, vielen Dank dafür.
            Und wie handhabt ihr das selber bei solchen Einträgen die eure Familie betreffen?

            Ja es ist Familie, es ist mein Urgroßvater also ein naher Verwandter und daher finde ich das nicht so dramatisch und er ist auch schon tot, leider.
            Wer nicht fragt kann nur raten!

            Kommentar

            • Silke Schieske
              Erfahrener Benutzer
              • 02.11.2009
              • 4496

              #7
              Hallo Xenic,

              Schutzfrist OK, aber diese besagt auch, dass du als Nachkomme in gerader Linie jeder Zeit ohne die Frist einhalten zu müssen Urkunden anfordern kannst. Dieses gilt für Eltern, Großeltern, Urgroßeltern.......

              Also ich habe bisher für alle in gerader Linie Urkunden bekommen. Das einzigste wäre, dass man ggf eine Kopie seiner eigenen Geburtsurkunde und die des Ausweises beifügt.

              LG Silke
              Wir haben alle was gemeinsam.
              Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

              Kommentar

              • Aras
                Benutzer
                • 02.06.2015
                • 45

                #8
                Zitat von Xenic Beitrag anzeigen
                Und wie handhabt ihr das selber bei solchen Einträgen die eure Familie betreffen?
                Daten von lebenden Personen werden nicht veröffentlicht und gut.

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator

                  • 16.07.2006
                  • 30182

                  #9
                  Hallo Xenic,

                  wir halten es hier normalerweise so, daß Daten lebender Personen nicht veröffentlich werden, allerhöchstens die Jahreszahl. Allerdings sollte jeder vorher selbst abgeklärt haben, ob die betreffenden Personen damit einverstanden sind hier genannt zu werden
                  .
                  Bei Daten verstorbener Personen muß man sehen, wie lange diese schon verstorben sind. Ist die Person vor mehr als 30 Jahren verstorben sehen wir keine Probleme mehr. Vor Ablauf dieser Zeit muß man auch mal den Einzelfall betrachten, denn evtl. werden in den Urkunden ja noch Personen genannt, die evtl. noch leben.

                  Bei einer Geburtsurkunde von 1906 kann man eigentlich davon ausgehen, daß die Person bereits verstorben ist, ebenfalls die darin genannten Eltern.
                  Wir sehen da dann nicht unbedingt einen Grund die Urkunde zu löschen. Man müsste dann ja konsequenterweise auch die Transkription löschen, sonst macht es keinen Sinn.

                  Wer allerdings vorsichtig sein will und Angst hat, daß Rückschlüsse auf die eigene Person geschlossen werden können, der sollte derartige Urkunden garnicht erst einstellen. Denn auch wenn wir das ganze Thema löschen würden, Google und Co haben es längst entdeckt und gespeichert!
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • Ruven
                    Benutzer
                    • 16.02.2014
                    • 43

                    #10
                    Hallo Christine,

                    Denn auch wenn wir das ganze Thema löschen würden, Google und Co haben es längst entdeckt und gespeichert!
                    Richtig! Aber MUSS das wirklich so sein? Wir betreiben doch Ahnenforschung, für die sich bestimmt nicht alle im Internet interessieren. Warum also nicht Bereiche innerhalb des Forum NUR für registrierte Teilnehmer bereitstellen? Jeder der sich wirklich für das Thema Ahnenforschung interessiert wird sich ja anmelden und somit auch die dortigen Daten und Diskussionen finden ... Suchmaschinen können diese Bereiche allerdings nicht sehen ... und damit auch nicht indexieren.

                    Aber ... wird jetzt kommen ;-) ... dann werden ich und meine Daten doch gar nicht gefunden! Sind ja schließlich nicht von Suchmaschinen erfasst!

                    Doch, die Daten werden gefunden! Aber eben nur von den wirklich interessierten Besuchern!

                    Und schon gehen wir alle selber etwas sensibler mit den Daten anderer um! Derzeit werden die Daten eher einfach ins Internet geschleudert ... mit der Hoffnung das sich da draussen jemand findet der genau danach sucht oder etwas dazu sagen kann. Ich bezweifele das dies der richtige Weg ist.

                    Das ist aber nur meine ganz persönliche Ansicht ;-)

                    Tschüß, Ruven - Allen einen schönen 4.Advent

                    PS: Wenn ich nicht irre können hier aber nur Dokumente oder Bilder als registriertes Mitglied hochgeladen und auch abgerufen werden. Auf diese haben dann aber Suchmaschinen keinen Zugriff! Wenn ich nicht irre ...

                    Kommentar

                    • Xtine
                      Administrator

                      • 16.07.2006
                      • 30182

                      #11
                      Hallo Ruven,

                      Zitat von Ruven Beitrag anzeigen
                      Warum also nicht Bereiche innerhalb des Forum NUR für registrierte Teilnehmer bereitstellen?
                      diesen Bereich gibt es doch schon lange
                      Das Forum "Suche nach vermutlich noch lebenden Personen" ist nur für registrierte Nutzer sichtbar.

                      Da aber viele "Interessierte" ja erstmal nur mit Google u. Co. suchen, ob sie überhaupt was finden und von uns erst richtig mit dem Virus Ahnenforschung infiziert werden müssen, wollen wir das Forum nicht gänzlich absperren. Jeder, der sich hier registriert, wird deutlich darauf hingewiesen, daß wir ein öffentliches Forum sind! So kann also auch jeder selbst entscheiden, ob und was er hier posten will oder nicht.

                      Zitat von Ruven Beitrag anzeigen
                      PS: Wenn ich nicht irre können hier aber nur Dokumente oder Bilder als registriertes Mitglied hochgeladen und auch abgerufen werden. Auf diese haben dann aber Suchmaschinen keinen Zugriff! Wenn ich nicht irre ...
                      Ja, da hast Du Recht. Anhänge sehen ebenfalls nur registrierte Nutzer.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

                      Kommentar

                      • Garfield
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.12.2006
                        • 2220

                        #12
                        Zitat von Aras Beitrag anzeigen
                        Man müsste also überprüfen ob ein postmortales Persönlichkeitsrecht im Wege steht.

                        Das postmortale Persönlichkeitsrecht bezieht sich aber nur auf urbeherrechtlich geschützte Dinge (für Ahnenforscher nicht besonders oft relevant) und für "besonders schützenswerte Daten", wie zB Angaben zur Religion oder Krankenakten. Reine standesamtliche Angaben wie Geburts-, Heirats- und Todesdaten sind nach dem Tod der betreffenden Person nicht mehr geschützt.
                        Viele Grüsse von Garfield

                        Kommentar

                        • Anna Sara Weingart
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.10.2012
                          • 17271

                          #13
                          Hallo.
                          Entscheidend ist auch noch, ob mit einer Veröffentlichung vor dem Ende der gesetzlichen Schutzfrist-Vorgaben dem Ansehen oder der Würde der Person oder der Familie, bzw. den Nachkommen, objektiv gesehen, Schaden zugefügt wird oder nicht. Gruss
                          Viele Grüße

                          Kommentar

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