Verschollenheitsgesetz - 1930?

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  • Micha_L
    Benutzer
    • 27.12.2012
    • 33

    Verschollenheitsgesetz - 1930?

    Hallo zusammen,

    nachdem die Suche nach meinen quasi unbekannten Uropa bis dato weniger erfolgreich verlief (http://forum.ahnenforschung.net/show...718#post755718), ein neuer Versuch:

    Das 1939 eingeführte Verschollenheitsgesetz räumte wohl die Möglichkeit ein, jemand nach längerer Abwesenheit für tot erklären zu lassen. In meinem konkreten Fall erfolgte dieser Akt bereits zwischen 1927 und 1931 in der Danziger Ecke.

    Kennt sich jemand von euch mit den Gesetzen von damals aus und kann mir sagen,

    a.) wie das Gesetz damals hieß bzw. welcher formale Akt notwendig war und
    b.) wo solche Fälle gelagert sind?


    Grüße und danke

    Michael
  • StefOsi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2013
    • 4163

    #2
    Hallo,

    nur ein kurzer Einwand. Kannst du ausschließen das der Uropa bei der Novemberrevolution 1918/1919 z.b. in Danzig ums Leben kam? Auch angesichts der damaligen politischen Lage danach, ist es ja theoretisch möglich das es keine Unterlagen gibt.

    Kommentar

    • Philipp
      Erfahrener Benutzer
      • 19.07.2008
      • 842

      #3
      Hallo!

      Das Verschollenheitsrecht wurde in Deutschland in den §§ 13 bis 20 BGB geregelt.
      Es folgte eine Kriegsverschollenenverordnung vom 18.04.1916, geändert durch Regelung vom 20.02.1925 (RGBl I 15).





      Viele Grüße
      Philipp

      Kommentar

      • Micha_L
        Benutzer
        • 27.12.2012
        • 33

        #4
        Zitat von StefOsi Beitrag anzeigen
        Hallo,

        nur ein kurzer Einwand. Kannst du ausschließen das der Uropa bei der Novemberrevolution 1918/1919 z.b. in Danzig ums Leben kam? Auch angesichts der damaligen politischen Lage danach, ist es ja theoretisch möglich das es keine Unterlagen gibt.
        Hallo StefOsi,

        das kann ich prinzipiell nicht ausschließen. Die ganzen mir bekannten Geschichten (verschwunden, womöglich noch ein paar Jahre Kontakt gehabt, später für tot erklären lassen usw.) kennen wir alle nur aus zweiter Hand, sprich niemand lebt mehr, der damals dabei war und das mitbekommen hat. Von dem her muss ich mich auf die Erzählungen verlassen, kann aber auch nicht ausschließen, dass er bei der Novemberrevolution ums Leben gekommen ist.

        Und wenn dem so ist - selbst dann müssten bei irgendeiner Behörde die Akten lagern, die ermöglich haben, dass meine Uroma 1931 wieder heiraten konnte bzw. zuerst einmal ihr erster Mann für tot erklärt wurde... das ist für mich der springende Punkt bzw. noch einzige Ausgangspunkt, da alle anderen Suchmöglichkeiten im Sande verlaufen sind.


        Grüße

        Michael

        Kommentar

        • Micha_L
          Benutzer
          • 27.12.2012
          • 33

          #5
          Verschollenheitsrecht

          Zitat von Philipp Beitrag anzeigen
          Hallo!

          Das Verschollenheitsrecht wurde in Deutschland in den §§ 13 bis 20 BGB geregelt.
          Es folgte eine Kriegsverschollenenverordnung vom 18.04.1916, geändert durch Regelung vom 20.02.1925 (RGBl I 15).





          Viele Grüße
          Philipp
          Hallo Philipp,

          vielen Dank für deine Hinweise, das ist doch schon einmal etwas und untermauert die Erzählungen meiner Verwandtschaft - im Sinne von ja, es ist möglich, dass das mit den zehn Jahren Wartezeit gestimmt hat, bevor sie meinen Uropa für tot haben erklären lassen können.

          Somit bleibt die Frage, bei welcher Institution das "Aufgebotsverfahren" gestartet wurde und wo ggf. die Unterlagen noch heute lagern?

          Hat irgendjemand eine Idee, wo man hier anfangen muss? Zumindest heute scheint das Amtsgericht zuständig zu sein.

          Insofern @ ALLE: Welches Amtsgericht war um 1930 in den Orten Schönwarling, Zugdam, Langfuhr (Danzig) für Aufgebotsverfahren zuständig und wo lagern die Unterlagen heute?

          Jeder noch so kleine Tipp kann mir hier viel helfen.


          Grüße und vielen Dank!

          Michael
          Zuletzt geändert von Micha_L; 28.12.2015, 18:18. Grund: Amtsgericht für Schönwarling, Zugdam, Langfuhr, Danzig

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