Hallo zusammen,
nachdem die Suche nach meinen quasi unbekannten Uropa bis dato weniger erfolgreich verlief (http://forum.ahnenforschung.net/show...718#post755718), ein neuer Versuch:
Das 1939 eingeführte Verschollenheitsgesetz räumte wohl die Möglichkeit ein, jemand nach längerer Abwesenheit für tot erklären zu lassen. In meinem konkreten Fall erfolgte dieser Akt bereits zwischen 1927 und 1931 in der Danziger Ecke.
Kennt sich jemand von euch mit den Gesetzen von damals aus und kann mir sagen,
a.) wie das Gesetz damals hieß bzw. welcher formale Akt notwendig war und
b.) wo solche Fälle gelagert sind?
Grüße und danke
Michael
nachdem die Suche nach meinen quasi unbekannten Uropa bis dato weniger erfolgreich verlief (http://forum.ahnenforschung.net/show...718#post755718), ein neuer Versuch:
Das 1939 eingeführte Verschollenheitsgesetz räumte wohl die Möglichkeit ein, jemand nach längerer Abwesenheit für tot erklären zu lassen. In meinem konkreten Fall erfolgte dieser Akt bereits zwischen 1927 und 1931 in der Danziger Ecke.
Kennt sich jemand von euch mit den Gesetzen von damals aus und kann mir sagen,
a.) wie das Gesetz damals hieß bzw. welcher formale Akt notwendig war und
b.) wo solche Fälle gelagert sind?
Grüße und danke
Michael
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