Hallo, habe ich als Adoptivkind ein Recht auf Urkunden meiner leiblichen Eltern?
In meiner Abstammungsurkunde sind beide ja namentlich erwähnt und nun möchte ich gern vom Standesamt die Heirats- bzw. Geburtsurkunden der beiden. Beide Elternteile leben noch, Kontakt gibt es keinen. Kann das Amt mir diese Urkunden verwehren und wenn nicht gibt es ein Gesetz auf das ich mich beim Standesamt berufen kann um diese Urkunden zu erhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß Jens
In meiner Abstammungsurkunde sind beide ja namentlich erwähnt und nun möchte ich gern vom Standesamt die Heirats- bzw. Geburtsurkunden der beiden. Beide Elternteile leben noch, Kontakt gibt es keinen. Kann das Amt mir diese Urkunden verwehren und wenn nicht gibt es ein Gesetz auf das ich mich beim Standesamt berufen kann um diese Urkunden zu erhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß Jens
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