Urkunden der leiblichen Eltern

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  • Jens
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2008
    • 633

    Urkunden der leiblichen Eltern

    Hallo, habe ich als Adoptivkind ein Recht auf Urkunden meiner leiblichen Eltern?
    In meiner Abstammungsurkunde sind beide ja namentlich erwähnt und nun möchte ich gern vom Standesamt die Heirats- bzw. Geburtsurkunden der beiden. Beide Elternteile leben noch, Kontakt gibt es keinen. Kann das Amt mir diese Urkunden verwehren und wenn nicht gibt es ein Gesetz auf das ich mich beim Standesamt berufen kann um diese Urkunden zu erhalten?
    Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß Jens
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 30158

    #2
    Hallo Jens,

    §62 PStG sagt:
    § 62
    Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht


    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
    Ob Du als adoptiertes Kind, rein rechtlich, da als Abkömmling zählst, solltest Du vielleicht lieber mit dem Standesamt oder einem Anwalt klären.
    Ich denke, das Problem wird auch sein, daß die Eltern noch leben.

    Oder Du fragst mal in einem speziellen Adoptionsforum nach.

    P.S. Diesen beiden Beiträgen (hier und hier) nach, solltest du wohl Auskunft erhalten.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Friederike
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 7902

      #3
      Hallo,

      hier hat ein Mitglied Wichtiges zum Personenstandsgesetz zusammengefasst, u.a.
      zu dem hier genannten Thema: http://forum.genealogy.net/index.php...etz#post269118

      Demnacht hast du ein Recht auf die Geburtsurkunden deiner noch lebenden leiblichen
      Eltern.
      Viele Grüße
      Friederike
      ______________________________________________
      Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
      Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
      __________________________________________________ ____

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 30158

        #4
        Hallo,

        und hier ist das Urteil vom OLG München dazu.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Jens
          Erfahrener Benutzer
          • 29.03.2008
          • 633

          #5
          Habt vielen Dank für Eure Hilfe. Ich würde sagen, pack ich es mal an.

          Danke und liebe Grüße, Jens

          Kommentar

          • Aras
            Benutzer
            • 02.06.2015
            • 45

            #6
            Hier das komplette Urteil.
            Angehängte Dateien

            Kommentar

            • Atakocko
              Benutzer
              • 24.10.2015
              • 26

              #7
              Hallo Jens,
              schau mal hier nach: http://www.adoption-unser-weg.de/ind...d=23&Itemid=63
              Gruß aus dem schönen Saarburg (liegt in Rheinland-Pfalz)
              Jürgen gen. Atakocko
              P.S. Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten.

              Kommentar

              • Jens
                Erfahrener Benutzer
                • 29.03.2008
                • 633

                #8
                Habt vielen Dank für Eure Hilfe. Morgen packen wir es an. Werde zu gegebener Zeit dann berichten wie es uns ergangen ist.

                Gruß, Jens

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator

                  • 16.07.2006
                  • 30158

                  #9
                  Wir drücken die Daumen!
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

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