Urgroßvater unbekannt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Blubbi
    Benutzer
    • 22.11.2015
    • 53

    Urgroßvater unbekannt

    Hallo zusammen!
    Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit Ahnenforschung und stehe vor einem Problem. Vielleicht kann mir hier jemand Tipps geben?

    Zwar habe ich schon einige hundert meiner Ahnen gefunden, aber einer meiner Urgroßväter ist mir immer noch nicht bekannt.

    Meine Urgroßmutter, 2005 gestorben, wollte meiner Großmutter bis an ihr Lebensende nicht verraten, wer ihr Vater ist. Inzwischen ist auch meine Großmutter gestorben und ich versuche, dieser Frage nach zu gehen...

    Meine Großmutter ist im Mai 1936 in Frankfurt am Main geboren. Ergo müsste sie etwa im August 1935 gezeugt worden sein. Aus dem Arbeitsbuch meiner Urgroßmutter geht lediglich hervor, dass sie zu der Zeit (im Alter von 17 Jahren) irgendwo in oder in der Nähe von Frankfurt als Hausgehilfin gearbeitet hat. Sie war nicht verheiratet und ich habe sonst auch keine Hinweise auf Personen, mit denen sie Kontakt hatte.
    In der Geburtsurkunde meiner Großmutter ist kein Vater eingetragen.

    Habe ich bei dieser Sachlage auch nur den Hauch einer Chance, Hinweise auf meinen Urgroßvater zu finden?

    Viele Grüße
    Blubbi
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3266

    #2
    Hallo Blubbi,

    wenn Deine Großmutter den Vater verschwiegen hat, dann gibt es kaum eine Möglichkeit an dessen Namen zu kommen.
    Ich würde alle Urkunden, kirchlich, standesamtlich und in den zuständigen Archiven
    durchsuchen. Wenn da nichts auftaucht, dann ist es halt so, wie es ist.

    Viel Glück
    wünscht
    Gudrun

    Kommentar

    • Lisa Nabel
      Benutzer
      • 29.08.2015
      • 86

      #3
      Hallo Blubbi,

      das Problem kenne ich.
      Meine Oma wurde ebenfalls unehelich geboren, ihre Mutter behielt den Namen des Vaters bis zum Tod für sich. Es gibt auch keine schriftlichen Unterlagen dazu.

      Meine Oma wurde damals in der Landeshebammenschule in Stuttgart geboren. Da war eine Einrichtung dabei, in der man als alleinstehende Mutter sein Kind zur Welt bringen konnte.
      Diese Unterlagen liegen mir alle vor - geholfen hat es nichts. Die Uroma behauptete felsenfest, der Mann habe ihr einen falschen Namen gesagt
      Auch in der Geburtsurkunde steht nichts, genauso wenig wie in den Unterlagen zum Unterhalt (meine Oma lebte die ersten Jahre bei Pflegeeltern).

      Auch meine Uroma arbeitete als Dienstmädchen. Wir wissen auch in welchem Haushalt sie zu dieser Zeit tätig war. Aber jetzt noch Kontakt aufnehmen? Und was sagt man da den Nachfahren? Mein Vater vermutet, dass der Dienstherr möglicherweise der Vater meiner Oma sein könnte, oder sein Sohn. Ansonsten bleibt natürlich ein Kollege. Oder tatsächlich die Nummer mit dem falschen Namen, wobei die bei uns in der Familie niemand glaubt.

      Eine Möglichkeit wäre für Dich, mal zu schauen wo genau Deine Oma geboren wurde - vielleicht gab es da auch so eine Einrichtung für ledige Mütter.
      Ansonsten wie Gudrun schon gesagt hat - dann hat man leider Pech und stößt ziemlich schnell in dieser Linie an einen toten Punkt.

      Liebe Grüße
      Lisa
      Zuletzt geändert von Lisa Nabel; 22.11.2015, 19:30.
      immer auf der Suche nach:

      Kreis Zwickau: Nabel, Vogel, Eichler, Tetzner, Werner
      Hamburg/Lüderitz, Swakopmund, Windhoek: Hinz
      Kreis Chemnitz: Göhring, Lehmann

      Kommentar

      • MAV
        Benutzer
        • 07.09.2010
        • 38

        #4
        Hallo Blubbi,

        meine Großmutter hat meinen Vater 1934 außerehelich geboren und mein Großvater ist unbekannt. Damals hat in solchen Fällen das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind von Amts wegen übernommen. Das Jugendamt war damals auch schon eine Kreisbehörde und die Pflegschaftsakte für meinen Vater fand sich im zuständigen Kreisarchiv.

        Diese Geschichte spielte sich zwar in Württemberg ab, das Verfahren sollte aber gesamtdeutsch so gelaufen sein. Insofern kann es sich lohnen, in Frankfurt (im Stadtarchiv?) nachzuforschen, ob eine Akte angelegt wurde. Darin kannst Du finden, ob nach dem Kindsvater geforscht wurde und ob Unterhaltszahlungen geleistet wurde. Ja, da ging es ums Geld und bevor der Staat einspringen musste, wurde versucht, einen zahlenden Verantwortlichen zu finden.

        Bei mir hats nichts genützt. Trotz dass ich die Akte einsehen konnte, kenne ich meinen Großvater väterlicherseits nicht.

        Gruß Micha

        Kommentar

        • dorsch
          Erfahrener Benutzer
          • 24.12.2011
          • 295

          #5
          Hallo, Blubbi,

          ich schließe mich Lisa und MAV an, besonders Lisas Fragen "Aber jetzt noch Kontakt aufnehmen? Und was sagt man da den Nachfahren?" , denn für den Hausgebrauch würde auch ich ganz schwer auf den Dienstherrn tippen, aber nachweisen wird sich das nicht lassen.

          Wenn du mehr zum Umgang mit Dienstmädchen vor der Mitte des 20. Jh. wissen willst, guck mal hier http://forum.ahnenforschung.ne/showthread.php?t=66274 oder hier:http://peterkamber.de/files/baz/150789.pdf

          Gruß
          Doro

          „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

          Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

          Kommentar

          • ajnat
            Erfahrener Benutzer
            • 18.11.2011
            • 124

            #6
            Ja das würde ich auch so versuchen: Evtl. im zuständigen Staatsarchiv die Vormundschaftsakten sichten möglicherweise enthalten die eine Vaterschaftsannerkennung zwecks der Alimentierung?

            Kommentar

            • dorsch
              Erfahrener Benutzer
              • 24.12.2011
              • 295

              #7
              Hallo, ajnat,

              das halte ich für unwahrscheinlich, denn eine Vaterschaftsanerkennung wäre mit Sicherheit nachgetragen worden. Blubbi schreibt aber ja "In der Geburtsurkunde meiner Großmutter ist kein Vater eingetragen." Allgemein wurde das so geregelt, dass der Dienstherr, sofern er überhaupt eine Verantwortung sah, der Frau eine einmalige Abfindung auf die Hand zahlte, als Schweigegeld sozusagen, gerade damit sie ihn aus den Akten heraushält. Falls, was unwahrscheinlich ist, eine regelmäßige Zahlung für das Kind erfolgte, dann ganz sicher auch streng inoffiziell und unter der Hand. Allgemein üblich waren aber eher Rausschmiss und Leugnung jeder Beteiligung an der Vaterschaft (ohne die Möglichkeit eines Gentests als Gegenbeweis war das für den wohlhabenden und damit gut reputierten Dienstherrn gegenüber der sozial schwach gestellten Frau eine leichte Sache, denn allein die Tatsache der unehelichen Schwangerschaft "bewies" ja sowieso schon ihre mangelnde Moral !), bestenfalls die stillschweigende Einmalzahlung.
              „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

              Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

              Kommentar

              • Blubbi
                Benutzer
                • 22.11.2015
                • 53

                #8
                Besten Dank für die Anregungen!
                Meine Oma ist bis an ihr Lebensende davon ausgegangen, dass der unbekannte Dienstherr ihr Vater ist. Erscheint plausibel zu sein.
                Ich werde dann wohl das Archiv in Frankfurt kontaktieren und hoffe, dass sich da etwas finden lässt...

                Kommentar

                • Asphaltblume
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.09.2012
                  • 1501

                  #9
                  Und dann gab es noch die "Einrede des Mehrverkehrs" ("exceptio plurium"), d.h. der beklagte mutmaßliche Kindsvater gab an, dass die Frau ja im gleichen Zeitraum noch mit anderen Männern Verkehr gehabt hätte, und schwupps war er aus der Nummer raus, vor allem, wenn ein, zwei Kumpel noch bestätigten, dass sie auch... Mit den damaligen Kenntnissen ließ sich der leibliche Vater dann ja nicht eindeutig ermitteln.
                  Und ein Kind galt mit seinem unehelichen Vater als rechtlich nicht verwandt, das wurde erst Ende der 1960er Jahre geändert.
                  Gruß Asphaltblume

                  Kommentar

                  • sascha68
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.02.2016
                    • 130

                    #10
                    Hallo Blubbi,
                    such doch mal nach dem Taufeintrag deiner Oma im Kirchenbuch.
                    Manch eifriger Pfarrer schrieb bei Angaben zum Vater das hin,
                    was er in der Beichte erfahren hat. Jedenfalls hatte ich das ungeheuere
                    Glück als ich vor dem gleichen Problem stand.

                    Viele Grüße,
                    Sascha

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X