Hallo,
ich stelle diese Frage hier unter Allgemeines, weil mir im Moment nicht klar ist, ob es in eines der Unterforen gehört.
Die Mods möchten bitte verschieben, wenn es so ist.
Anhand einer Geburtsurkunde von 1911 - München - habe ich festgestellt, dass die Kindsmutter erst 15 Jahre alt war.
In der Geburtsurkunde wird sie als Ehefrau des Kindsvaters bezeichnet.
Ist dann anzunehmen, dass sie und der Vater tatsächlich bereits verheiratet waren (ich weiß, dass sie es zumindest bei den weiteren Kindern waren) oder ist das kein Beweis?
LG und danke Lili
ich stelle diese Frage hier unter Allgemeines, weil mir im Moment nicht klar ist, ob es in eines der Unterforen gehört.
Die Mods möchten bitte verschieben, wenn es so ist.
Anhand einer Geburtsurkunde von 1911 - München - habe ich festgestellt, dass die Kindsmutter erst 15 Jahre alt war.
In der Geburtsurkunde wird sie als Ehefrau des Kindsvaters bezeichnet.
Ist dann anzunehmen, dass sie und der Vater tatsächlich bereits verheiratet waren (ich weiß, dass sie es zumindest bei den weiteren Kindern waren) oder ist das kein Beweis?
LG und danke Lili
Kommentar