Wo oder wie finde ich außereheliche Kinder

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  • september26
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2015
    • 196

    Wo oder wie finde ich außereheliche Kinder

    Ich hatte einen sehr lebenslustigen umtriebigen Großvater. Mit seiner Ehefrau hatte er zahlreiche Kinder die alle in der Eheurkunde verzeichnet sind. Aber er war außerehelich aktiv. Wie viele Kinder aus diesen Beziehungen hervorgingen, ist nicht bekannt. Was bekannt ist, dass er 2 Kinder nach dem Tod seiner Ehefrau anerkannte und erneut heiratete. Diese Frau war jünger als sein ältetes Kind und bekam ebenfalls Kinder. Leider vor der Heirat mit meinem Großvater.
    Die Sperrfrist für die zweite Ehe ist noch nicht abgelaufen, Auskunft bekomme also nicht.
    Wo wurde die Geburt dieser Kinder vermerkt? In der Geburts- und Sterbeurkunde meines Großvaters ist nichts vermerkt.

    Vielen Dank für Hinweise

    september26
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4487

    #2
    Hallo September26,

    Also uneheliche, später vom Ehemann und Vater ligitimierte Kinder stehen meist auf der Eheurkunde der Eltern, oder auch im Taufeintrag. So du weißt wo diese geboren/getauft wurden.

    Auf der Heiratsurkunde der Urgroßeltern meines Mannes wurde dies dann erst als Randvermerk dokumentiert, dass die ersten beiden Kinder auch seine waren.
    Bei einem Bruder meines 3xUrgroßvaters fand ich einen Nachtrag im Kirchenbuch dazu.

    LG Silke
    Zuletzt geändert von Silke Schieske; 28.10.2015, 19:36.
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

    Kommentar

    • MH54321
      Erfahrener Benutzer
      • 09.09.2014
      • 414

      #3
      Hallo September26,

      es stimmt, die Eheurkunde deines Großvaters mit der zweiten Frau bekommst du so einfach nicht.

      Allerdings haben Geschwister das Recht, Geburtsurkunden ihrer Geschwister zu beantragen. Leben denn noch Nachfahren deines Großvaters aus der ersten Ehe? Dein Vater/deine Mutter, Onkel, Tante? Von einem dieser Personen könntest du dir eine Vollmacht geben lassen, dann kommst du so an die Geburtsurkunden der Kinder aus der zweiten Ehe.

      Eine andere Möglichkeit ist wenn sowohl dein Großvater als auch die zweite Ehefrau bereits 30 Jahre verstorben sind. In dem Fall beide Sterbeurkunden vorlegen und du bekommst dann im Normalfall auch die Heiratsurkunde der zweiten Ehe.

      LG,

      mh.
      Suche FN Hansmann (Hohenberg-Krusemark), FN Gruss/Gruß/Gruhs (Groß Rodensleben, Dreileben), FN Heindorf(f) (Stendal, Tangerhütte, Celle), FN Frey (Königsberg, Borchersdorf, Ostpreuss.)

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      • Aras
        Benutzer
        • 02.06.2015
        • 45

        #4
        Zitat von september26 Beitrag anzeigen
        In der Geburts- und Sterbeurkunde meines Großvaters ist nichts vermerkt.

        Vielen Dank für Hinweise

        september26
        Meinst du mit der Geburtsurkunde eine Urkunde der Geburt oder den Registerauszug? Hast du einen beglaubigten Registerauszug beantragt?

        Kommentar

        • september26
          Erfahrener Benutzer
          • 13.09.2015
          • 196

          #5
          die Kinder aus der ersten Ehe haben keinen Kontakt zu ihren Halbgeschwistern aus der zweiten Ehe und wollen auch keinen Kontakt. Daher komme ich nicht weiter. Und weil die Sperrfristen nicht abgelaufen sind, komme ich auch weiter.

          Das Standesamt hat mir die Fotokpoie des Aufgebotsverzeichnis der ersten Ehe zugeschickt, inklusive der Nebeneinträge. Das heißt die in dieser Ehe geborenen Kinder und der Tod der Ehefrau.
          Die Standesämter, die für die Geburt und den Tod meines Großvaters zuständig sind, weigern sich konsequent eine Fotokopie der Originaleinträge zu machen. Ob dort etaws vermerkt ist, kann ich nicht sagen.

          Mein Problem ist, das mein Großvater zwei unehelich geborene Kinder erst nach dem Tod seiner ersten Ehefrau und vor der Heirat mit seiner zweiten Ehefrau anerkannte. Mit keiner dieser Mütter war er jemals verheiratet. Namen zu diesen Kindern oder Müttern sind nicht bekannt.

          Die Kinder der zweiten Ehefrau wurden vor der (zweiten) Hochzeit geboren. Werden diese Kinder nachträglich im Aufgebotsverzeichnis/Eheeintrag des Standesamtes eingetragen?

          Was ist mit den beiden unehelichen Kindern? Werden die in der Geburts/Sterbeurkunde meines Großvaters vermerkt? Bekomme ich deswegen keine Fotokopie des Originaleintrages?

          Kommentar

          • Aras
            Benutzer
            • 02.06.2015
            • 45

            #6
            Wahrscheinlich ist das der Grund. Du solltest mE schriftlich die beglaubigte Kopie seines Geburtsregistereintrages beantragen. Darauf hast du Anspruch.

            Wie du vorgehen kannst habe ich auch in einem Thread beispielhaft gezeigt.
            Ich hab mehrfach versucht mir Kopien meiner Geburtssammelakte vom Standesamt Leipzig erteilen zu lassen. Leider verweigert mir das Standesamt dies. Ich habe deswegen bereits beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf Anweisung an das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung gestellt. Ich frage mich aber derzeit ob ihr bereits


            Im Grunde genommen darf dir die Auskunft nicht verweigert werden, da die Gründe zum Versagen einer solchen Urkundenerteilung in § 63 und 64
            abschließend aufgelistet sind. D.h. man kann dir nicht die Auskunft aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen verweigern, da 1. du einen Anspruch auf die Urkunde hast und 2. das Datenschutzgesetz nicht greift, da hier das Personenstandsgesetz als Spezialgesetz das Datenschutzgesetz ersetzt.

            Du solltest also schriftlich die beglaubigte Kopie des Geburtsregistereintrages beantragen und bei Ablehnung um einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern. Dann kannst du ggf. erstmal den Datenschutzbeauftragten hinzuziehen oder gleich beim Amtsgericht die Anweisung der Amtshandlung durch das Standesamt beantragen.

            Fakt ist nunmal, dass die beglaubigte Kopie des vollständigen Geburtsregistereintrages eine Personenstandsurkunde ist (§ 55 Abs. 1 Satz 1 PStG). Du hast als Abkömmlich Anspruch auf die Erteilung der Personenstandsurkunde deines Großvaters (§ 62 Abs.1 Satz 1). Es gibt keine Gründe nach § 63 und § 64 PStG die für eine Ablehnung der Erteilung der Personenstandsurkunde sprechen. Somit muss also auf Antrag die Urkunden deines Großvaters erteilt werden.

            Kannst ja gleich auch noch die Sammelakten anfordern. Vielleicht findest du dort noch mehr.

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            • september26
              Erfahrener Benutzer
              • 13.09.2015
              • 196

              #7
              Hab vielen Dank für die Info, ich hab den Beitrag mit Spannung gelesen und befürchte nun gleiche Schritte unternehmen zu müssen.
              Ist es nur mein Eindruck, dass die größeren Standesämter sich öfter mal quer stellen? Bei den kleineren Standesämtern oder Archiven hab ich schnell, vollständig und problemlos die Urkunden erhalten.
              Könnte ich bitte noch eine Erklärung bekommen was eine Sammelakte ist.
              Dankeschön!!!!!!!!!

              september26

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              • awilde
                Erfahrener Benutzer
                • 17.12.2012
                • 264

                #8
                Zitat von september26 Beitrag anzeigen
                ...Könnte ich bitte noch eine Erklärung bekommen was eine Sammelakte ist.



                Hallo an alle,

                hier ein PDF-Dokument in welchem genau erläutert ist was bei den jeweiligen standesamtlichen Unterlagen je nach Jahrgang zu erwarten ist inklusive Inhalt der "Randvermerke" und Inhalt der "Sammelakten":

                http://www.hamburg.de/contentblob/3830588/data/personenstandsunterlagen-infoblatt.pdf

                Viele Grüße

                Andreas
                Zuletzt geändert von awilde; 02.11.2015, 16:47. Grund: Korrektur

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                • september26
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.09.2015
                  • 196

                  #9
                  total genial
                  Vielen Dank!!!!

                  september26

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