Hab mich endl. entschlossen meine Halbgeschwister zu finden. Mein Vater Jochen Rolf Behrens hat in Wolfen gewohnt, ist aber verstorben. Ich weiß nicht genau wann, ist wohl in den Jahren 1984- 1987 geschehen. Ich hab ihn selbst nie kennengelernt, denn als ich 1/2 Jahr alt war hat sich meine Mutter von ihm getrennt. Zu meiner Mutter hab ich keinen Kontakt mehr. Ich weiß aber, dass mein Vater noch mehr Kinder gezeugt hat. Ich hab leider nicht mehr Angaben.Kann mir jemand helfen?
Halbgeschwister gesucht
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Hallo Susan,
erstmal willkommen hier im Forum
Also so wirklich helfen ist bei Deiner Ausgangslage natürlich schwierig - zumal ja nicht einmal klar ist - was Deine Halbgeschwister für Nachnamen haben.
Also ich habe mal ins online Telefonbuch geschaut: Behrens in Wolfen und dabei festgestellt, daß es zwar 3 Wolfen aber nur 2 Behrens in allen drei Wolfen gibt. Handy-Nummern.
http://www.dastelefonbuch.de/?kw=behrens&ci=Wolfen&cmd=search&cifav=0&sp=49&akt ion=34&cilist=1&ort_ok=1&cil=c106927|15082015000&c il=c1537|09780112166&cil=c14223|09780143079
Versuch doch mal einen Anruf - bzw. der Mann hat auch `ne Adresse angegeben - den könntest Du also auch anschreiben.
Ich wünsch Dir viel Erfolg
Christine
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Hallo Susan,
herzlich willkommen hier bei uns im Forum.
Hier wird Dir geholfen, wenn es geht.
Versuch als erstes die Sterbeurkunde Deines Vaters zu bekommen. Die Sterbeurkunde bekommst Du an dem Ort des Ereignisses. Da steht der Melder des Todes drauf und das könnte ein Verwandter sein.
Dann würde ich an den Behrends in Wolfen einen kleinen Brief schreiben. Wenn Du Anrufst, kann es Dir passieren, daß ihm gar nichts einfällt, geht mir auch oft so. So sieht er genau, was Du willst und kann sich die Antworten überlegen.
Viel Glück
wünscht
Gudrun
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Der Todeszeitraum umfasst nur wenige Jahre, so dass man beim Standesamt Wolfen eine Sterbeurkunde beantragen kann. Wenn dank dieser das Sterbedatum und den letzten Wohnort hat, kann man beim Amtsgericht - Nachlaßgericht - als Rechtsnachfolger der staatlichen Notariats nachfragen, wer gesetzlicher Erbe geworden wäre, wenn er nicht testamentarisch verfügt hätte oder wenn kein zu verteilender Nachlass vorhanden war.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
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