Geburtsregistereinträge (i.S.v. standesamtlichen Urkunden) von 1921 befinden sich noch in der Sperrfrist (Polen 100 Jahre / Deutschland 110 Jahre)
und sind der Allgemeinheit nicht zugänglich.
Laut http://www.christoph-www.de/kbsilesia2.html liegen die Personenstandsregister ab 1907 im poln. Standesamt Olawa (dt. Ohlau).
Direkte Verwandte (ich weiß gerade nicht bis zu welchen Verwandtschaftsgrad es in Polen möglich ist) können beim zuständigen Standesamt auch vor Ablauf der Sperrfrist anfragen. I.d.R. ist es erforderlich, dass man die Anfrage in polnischer Sprache stellt. Hilfe dazu gibt es hier im Forum - einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Hinsichtlich der Kirchenbücher ist es relevant, ob ev., kath. oder Militärangehöriger, siehe dazu auch http://www.christoph-www.de/kbsilesia2.html
Allg. ist es in Preußen ab 1875 schwierig, da zum Oktober 1874 die Standesämter die Aufgabe der Registrierung übernommen haben.
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