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  • Mathias_M
    Neuer Benutzer
    • 31.07.2011
    • 4

    #16
    Hallo Eva,

    nach über einem Jahr hoffe ich, dass du den Thread noch liest.

    Ich suche nach einer Wilhemine Balz (ev) aus Hagen. Ist dir eine Familie Balz bei der Forschung aufgefallen?

    Weiterhin suche ich Hinweise auf eine Katharina Elisabeth Breer (oder Beier) *1758 in Hagen (Westhofen) verheiratet mit einem Fleithner (?) Hier fehlen mir Eltern oä.
    Sie taucht in meinem Stammbaum auf, nachdem sie nach Hoinkhausen gegangen ist.

    Danke & Grüße
    Mathias

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    • niffel
      Benutzer
      • 11.07.2011
      • 31

      #17
      willkommen, eva

      welche FN suchst DU denn in Schlesien, dort bin ich auch am suchen...!



      niffel
      ...morgen wird heute schon gestern sein...

      ------------------------------------------------------------
      suche alles zu
      ENDLER, aus Polsnitz/Krs. Waldenburg, Schlesien
      HILDEBRAND, der Bäcker aus Barterode
      THIEDE, Militär
      KAHLE, aus Mielenhausen

      Kommentar

      • Bernhardo
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2011
        • 1396

        #18
        Zitat von Eva Mai Beitrag anzeigen
        Hallo Nils,

        da diese Personen alle nach 1874 gestorben sind, musst du zum Standesamt.
        Ruf dort an und vereinbare ein Termin.Du bekommst einen Termin ausserhalb der Sprechzeiten.Eine Standesbeamtin sucht dir dann die Sterbedaten und Urkunden heraus.( So war es bei mir )
        Wenn du vor 1874 suchst,kannst du natürlich selber ins Kirchenarchiv gehen und suchen.Das Kirchenarchiv ist an den Elbershallen.Dort solltest du auch einen Termin vereinbaren. Tel:02331-9082150 ( Frau Schewe ).



        Gruß
        Eva
        Hallo Eva,

        da liegst du aber ganz falsch!
        Beim Standesamt liegen die Unterlagen ganz sicher nicht!
        Denn das Standesamt muss sich an bestimmte Fristen halten.

        Hierzu ein Auszug aus dem Personenstandsgesetz von 2009:

        Nach § 5 Abs. 5 PStG werden die Personenstandsregister während der folgenden Fristen bei Standesämtern weitergeführt:

        Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre

        Geburtenregister 110 Jahre

        Sterberegister 30 Jahre

        Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG). Ob dies z.B. die Staatsarchive, Personenstandsarchive (in Nordrhein-Westfalen) oder kommunale Archive sein werden, wird von den (je nach Bundesland unterschiedlichen) archivrechtlichen Vorschriften (§ 7 PStG) abhängen (siehe den Abschnitt in diesem Artikel sowie den Artikel Archivgesetz)
        Mit dem Ende der genannten Fristen (also nicht erst nach der tatsächlichen Abgabe an das Archiv) gelten für die Benutzung die archivrechtlichen Vorschriften (§ 61 Abs. 2). Da diese in der Regel gegenüber dem PStG kürzere oder zumindest gleiche Sperrfristen vorsehen, werden in der Praxis nach Ablauf der oben genannten Fristen die Register für die genealogische Forschung frei zur Verfügung stehen.

        Ab dem 1. Januar 2009 stehen damit also zur Verfügung

        Eheregister bis 1928
        Geburtenregister bis 1898
        Sterberegister bis 1978

        Gruß Bernhard
        Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
        Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
        Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
        Kirchspiel Rheinswein
        Folgende Namen:

        Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

        Mitglied im VFFOW
        Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

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