Hallo allerseits,
Welchen Hintergrund hatte der Gütergemeinschaftsausschluss in der Ehe
per Ehevertrag um 1874/77 in Preußen?
Bei Kaufleuten könnte ich mir vorstellen, dass dies eventuell für Beide unter Umständen Sinn macht aber bei Tagelöhnern?
Ich lese aktuell die öffentlichen Anzeiger der Amtsblätter der Provinz Posen, dort sind viele dieser
Anzeigen veröffentlicht. Ganz und gar kapiere ich den Sinn noch nicht.
Beispiele z.B. hier: ab Seite 11 bzw. 75. (Datei-Format djvu)
--> http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/docm...=rss&id=363597
Ab wann war eine Ehefrau in Preußen 1877 großjährig, ab 21 Jahren?
Denn häufig wird auf die zukünftige Großjährigkeit der Ehefrau verwiesen, demnach waren die Ehefrauen noch nicht 21 Jahre alt?
Viele Grüße
Juergen
Welchen Hintergrund hatte der Gütergemeinschaftsausschluss in der Ehe
per Ehevertrag um 1874/77 in Preußen?
Bei Kaufleuten könnte ich mir vorstellen, dass dies eventuell für Beide unter Umständen Sinn macht aber bei Tagelöhnern?
Ich lese aktuell die öffentlichen Anzeiger der Amtsblätter der Provinz Posen, dort sind viele dieser
Anzeigen veröffentlicht. Ganz und gar kapiere ich den Sinn noch nicht.
Beispiele z.B. hier: ab Seite 11 bzw. 75. (Datei-Format djvu)
--> http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/docm...=rss&id=363597
Ab wann war eine Ehefrau in Preußen 1877 großjährig, ab 21 Jahren?
Denn häufig wird auf die zukünftige Großjährigkeit der Ehefrau verwiesen, demnach waren die Ehefrauen noch nicht 21 Jahre alt?
Viele Grüße
Juergen
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