Bezeichnung in Heiratseinträgen "älteste" oder "jüngste" (Geburtenreihenfolge)

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  • vogbb
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2014
    • 318

    Bezeichnung in Heiratseinträgen "älteste" oder "jüngste" (Geburtenreihenfolge)

    Hallo in Forum,

    ich beschäftige mich zur Zeit mit meinen Urahnen im Zeitraum 1700 bis 1800 und versuche aus den mir vorliegenden Quellen einzelne Personen in Familien zu zuordnen.

    Für den Zeitraum 1694 bis ca. 1748 gibt es Aufzeichnungen nur für Geburten. Darin werden die Vatersnamen (Bei Doppelungen wird die Zuordnung noch schwieriger) genannt. Vereinzelt stehen auch die Kindsnamen da. Wenn keine Kindsnamen dastehen, wurde lediglich das Geschlecht vermerkt. In Einzelfällen steht nur die Bezeichnung Kind da. Wenn Zwillinge geboren sind, steht meistens 2 Söhne oder 2 Töchter.

    Als weitere Quelle nutze ich noch die örtlichen Heimatglocken aus dem Jahr 1914 - 1918.

    Zuerst habe ich mir die Aufzeichnung aus dem o.g. Zeitraum vorgenommen. Die Kinder, wo der gleiche Vatersname angegeben wurde, in der Reihenfolge der Geburt aufgeschrieben.

    Dann einzelne gefundene KB Einträge (meistens Heirat) und die Aufzeichnungen aus den Heimatglocken.

    Ich muss dazu sagen, der Ahn war Schulmeister und Kantor (1736 - 1786) und 50 Jahre in seiner Tätigkeit. Deshalb auch die Heimatglocken als Quelle.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Ich habe 2 Heiratseinträge (1753 und 1780) sowie einen Auszug aus den Heimatglocken für die Verehelichung der Töchter des Ahnen. Die Töchter wurden in den Einträgen immer als "älteste" bezeichnet.

    Kann das sein, dass älteste Kind eines Geschlechts verstorben ist, dann das nächstgeborene lebende Kind in den Heiratseinträgen als "älteste" benannt wurde?

    Was meint ihr dazu?

    Danke für die Tipps. Gruß von vogbb
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