Ihr Lieben,
könnt Ihr mir bitte "geistig" weiterhelfen???
Wanda Kalinke (3/4 Jahre alt) geht am 05.11.1890 mit ihren Eltern und Geschwistern an Bord der "München" (Hapag Lloyd) und stirbt am 20.11.1890 kurz vor Rio de Janeiro, wo die "München" am 21.11. ankommt.
"Für mich" ist somit klar, dass Wanda auf "deutschem Boden" gestorben ist; insofern meine ich, dass es auch eine "deutsche" Sterbe-Urkunde geben müsste. - Es müsste zudem einen Eintrag im Log-Buch gegeben haben, was allerdings ja weniger "amtlich" ist. In der Passagierliste ist ihr Tod auch vermerkt, auch das ist aber nicht "amtlich".
Meiner Ansicht nach ist für solche Fälle heute das Standesamt I in Berlin zuständig, dort habe ich nachgefragt. Sie haben "so was" nicht und verweisen mich an das zuständige Standesamt/Archiv der Heimatgemeinde. - Ich kann verstehen, dass man der Heimatgemeinde "Nachricht" gegeben hat; es kann aber doch "an sich" nicht sein, dass die Heimatgemeinde aufgrund einer "Nachricht" aus Deutschland selbst eine Sterbe-Urkunde ausgestellt hat, oder???
Im Landesarchiv Berlin habe ich vorsichtshalber auch angefragt, nichts zu wollen dort. Eine Antwort aus dem Archiv Bremen steht noch aus, wobei das auch nur eine "Notlösung" war ...
Mache ich irgendwo einen Denkfehler??? - Habt DANK im Voraus!
könnt Ihr mir bitte "geistig" weiterhelfen???
Wanda Kalinke (3/4 Jahre alt) geht am 05.11.1890 mit ihren Eltern und Geschwistern an Bord der "München" (Hapag Lloyd) und stirbt am 20.11.1890 kurz vor Rio de Janeiro, wo die "München" am 21.11. ankommt.
"Für mich" ist somit klar, dass Wanda auf "deutschem Boden" gestorben ist; insofern meine ich, dass es auch eine "deutsche" Sterbe-Urkunde geben müsste. - Es müsste zudem einen Eintrag im Log-Buch gegeben haben, was allerdings ja weniger "amtlich" ist. In der Passagierliste ist ihr Tod auch vermerkt, auch das ist aber nicht "amtlich".
Meiner Ansicht nach ist für solche Fälle heute das Standesamt I in Berlin zuständig, dort habe ich nachgefragt. Sie haben "so was" nicht und verweisen mich an das zuständige Standesamt/Archiv der Heimatgemeinde. - Ich kann verstehen, dass man der Heimatgemeinde "Nachricht" gegeben hat; es kann aber doch "an sich" nicht sein, dass die Heimatgemeinde aufgrund einer "Nachricht" aus Deutschland selbst eine Sterbe-Urkunde ausgestellt hat, oder???
Im Landesarchiv Berlin habe ich vorsichtshalber auch angefragt, nichts zu wollen dort. Eine Antwort aus dem Archiv Bremen steht noch aus, wobei das auch nur eine "Notlösung" war ...
Mache ich irgendwo einen Denkfehler??? - Habt DANK im Voraus!
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