Bei Ausübung des Ehrenamtes zu Schaden gekommen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1415

    Bei Ausübung des Ehrenamtes zu Schaden gekommen

    Guten Morgen oder Mahlzeit,
    ich kann über eine kleine Begebenheit zum Thema ehrenamtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Volkszählungen berichten: Der Kriminalschutzmann a.D. Wilhelm Witte (62 Jahre alt), machte sich am 01.12.1910 in der Dämmerung auf den Weg, die Zählpapiere der Volkszählung einzusammeln. Leider bemerkte er in der Dunkelheit nicht, dass die Tür zur Kellertreppe offenstand. So stürzte er geradewegs in die Tiefe. Bewußtlos lag er da bis Hausbewohner ihn fanden und nach Hause brachten. Der gerufene Arzt riet ihm, sich im Krankenhaus untersuchen zu lassen. Nun wurde er mittels Röntgenstrahlen untersucht, sein rechter Oberarm war gebrochen und auch sonst hatte er diverse Probleme davongetragen. Erhebliche Kosten kamen auf ihn zu, einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hätte er nur dem Hauswirt gegenüber geltend machen können, aber der wies jegliche Schuld von sich. Nun beriet die Stadtverordnetenversammlung von Berlin darüber, wie man dem Witte angemessen helfen könne. Man hatte sich von der Bedürftigkeit und Notlage überzeugt und gewährte ihm schließlich einmalig 200.-- Mark.
    So gefährlich konnte das Ehrenamt während einer Volkszählung noch 1910 sein!

    Grüße Dorothea -

    Vielleicht habt Ihr ja auch dgl. Geschichtchen?

    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
    --------------------------------------------------------



  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2419

    #2
    Achje, der Arme.
    Liebe Grüße von Luise

    Kommentar

    Lädt...
    X