Konsequenzen uneheliche Geburt 19. Jahrhundert

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 419

    Konsequenzen uneheliche Geburt 19. Jahrhundert

    Hallo, hat sich schon mal jemand mit den Konsequenzen einer unehelichen
    Geburt im Zeitraum 1800-1900 beschäftigt?
    Mich würde interessieren was eine uneheliche Geburt für die Mutter,den Vater
    und das Kind für Auswirkungen hatte. Ich denke dabei an die Gesellschaft, an
    die Kirche sowie an den Staat, z.B. Schule, Ausbildung, Militär, Heirat usw.
    Konnte der Makel durch "legitimieren" bei Hochzeit der Eltern beseitigt werden?
    Was muß man sich unter "nachträglich legitimiert" vorstellen? Ein Verwaltungsakt?
    kirchlich oder staatlich? Was war danach besser?
    Ich bin auf ein uneheliches Geschwisterpaar gestoßen, bei Heirat der Eltern
    1867 wurde das Mädchen legitimiert, der Sohn aber nicht, war es für Mädchen
    schlechter illegitim zu sein?
    Fragen über Fragen, wer weiß was?
    Gruß aus Bayern
    kornmandl
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!
  • memo
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 315

    #2
    In meiner Familie finden sich zwei Ahnen, die unehelich geboren wurden.

    1) Ein verheirateter Mühlenbesitzer schwängerte die Tochter des Kothsassen in einem Nachbardorf. Der Kothsassenhof gehörte dem Müller. Zunächst trug der Junge, der 1810 geboren wurde, den Namen der Mutter. In der Taufurkunde steht keine Angabe zum Vater. Bei seiner Heirat 1839 (mit der Tochter eines Arbeiters, Bürgers und Feldhüters) hieß er immer noch so, allerdings gefolgt von "genannt <Name des Vaters>". Hier stehen genaue Angaben zum Vater. Es schließt sich die Bemerkung an, dass der Vater ihn als sein Kind anerkannt habe. Die folgende Generation hieß dann nach dem Mühlenbesitzer. Wenn auch die Mühle an die ehelichen Kinder vererbt wurde, so muss doch ein Kontakt da gewesen sein, denn mein Vorfahr erwähnte die väterliche Mühle bei Erinnerungen an die Kindheit, lernte zunächst auch das Müllerhandwerk, wurde Mühlenmeister, pachtete sich eine Mühle, gab sie jedoch wieder auf und wurde Korn- und Mehlhändler.

    2) Die Tochter eines Ackermanns Altsitzer bekam 1830 von einem unbekannten (Gerüchte sagen: verheirateten) Mann einen Sohn und starb 5 Tage später im Kindbett. Das Kind wurde von den Großeltern aufgezogen. Der Onkel des Kindes erbte den Hof. Der Junge wurde Lehrer und heiratete 1865 eine Lehrerswitwe.

    Gruß,
    Mechthild

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    • Dorothea
      Erfahrener Benutzer
      • 01.03.2008
      • 1407

      #3
      Zitat von kornmandl Beitrag anzeigen
      .................
      Ich bin auf ein uneheliches Geschwisterpaar gestoßen, bei Heirat der Eltern
      1867 wurde das Mädchen legitimiert, der Sohn aber nicht, war es für Mädchen
      schlechter illegitim zu sein?
      Fragen über Fragen, wer weiß was?
      Gruß aus Bayern
      kornmandl
      Hallo kornmandl,
      wenn Du sagst, das Mädchen wurde legitimiert, dann nehme ich doch stark an, dass das Mädchen auch die Tochter desjenigen war, der sie legitimiert hat, das muß für den Jungen ja nicht ebenfalls zutreffend sein, er kann ja das Kind eines anderen Mannes gewesen sein und wurde somit auch nicht legitimiert. Solche Fälle gab und gibt es ja mehr als genug. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein leiblicher Vater seine Tochter legitimiert und seinen Sohn nicht, das gibt für mich jedenfalls nicht viel Sinn.
      Gruß Dorothea -

      Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
      --------------------------------------------------------



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      • Hemaris fuciformis
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 1906

        #4
        Hallo

        so ähnlich wie Dorothea sehe ich das auch - bei zwei Beispielen aus meiner Forschung standen aber die jeweiligen Väter bereits in der Geburtsurkunde, obwohl die Kinder erstmal den Nachnamen der Mutter bekamen. Der eine Vater konnte bei Geburt des ersten Kindes noch nicht heiraten, weil er noch nicht eingebürgert war - bei Hochzeit wurde dies Kind aber natürlich legitimiert.

        Aus Wilhelm ABC wurde dann Wilhelm XYZ durch nachfolgende Ehe legitimiert

        Vor 1800 war das übrigens kein Thema - da hießen die Kinder meines Wissens immer nach dem Vater - egal ob ehelich oder nicht.

        Wenn Du die Geburtsurkunden zu Deinen Fällen hast, wird sich die Frage wohl klären lassen.

        Beste Grüße
        Christine

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        • Kitage
          Erfahrener Benutzer
          • 08.02.2009
          • 384

          #5
          Hallo,
          ich habe zwei Fälle von nachträglichem Legitimieren.
          In Fall 1 wurde bei Eheschließung eine Bemerkung direkt unter dem " Ja-Wort" auf der Heiratsurkunde gemacht ( 1/2 n. Geburt).

          In Fall 2 stand der Vater nicht mit in der Geburtsurkunde. Bei Eheschließung 6 Jahre nach der Geburt passierte auch nichts. Erst 12 Jahre nach der Geburt erscheint das Ehepaar beim Standesbeamten, der Vater erklärt das Kind " als von ihm erzeugt". Warum dies erst nach solanger Zeit geschehen ist, kann ich auch nicht sagen.
          Dies scheint aber ein reiner Verwaltungsakt gewesen zu sein. Die Erklärung steht als Randvermerk auf der Geb.-Urkunde.

          Liebe Grüße
          Kirsten

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          • usi46
            Benutzer
            • 30.03.2009
            • 96

            #6
            Uneheliche Geburten

            Hallo!
            Wenn jemand unehelich geboren wurde,war das sicher eine Schande.
            Meine Großmutter geb.1888 war wohl auch ein uneheliches Kind.Habe vom kath. Pfarramt in Plauten Ostpr.eine Geburtsbestätigung meiner Oma bekommen,es ist kein Vater angegeben.So kann ich wohl nie den Namen meines "Urgroßvaters" erfahren???Tolles Geheimnis..So kann man auch bei der Suche behindert werden.
            Mit frdl. Grüßen Ursula Bühler

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            • gudrun
              Erfahrener Benutzer
              • 30.01.2006
              • 3265

              #7
              Hallo Ursula,

              was steht denn auf der Standesamtgeburtsurkunde? Was steht bei der Heiratsurkunde vom Standesamt und von der Kirche?

              Was steht bei den Urkunden Deiner Urgroßmutter? Vielleicht steht ja da etwas über die Tochter?

              Vielleicht bekommst Du ja doch noch einen Hinweis auf den Vater.

              Viele Grüße
              Gudrun

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              • usi46
                Benutzer
                • 30.03.2009
                • 96

                #8
                Uneheliche Geburten

                Hallo Gudrun!
                Genau da liegt mein Problem.Aus Polen (Plauten) habe ich nur,das Anna Kutschki (meine oma) am 29.3.1888 in Paulen Ksp.Plauten geboren wurde.

                ihre Mutter war Euphrosine Kutschki, Tochter von Johann Kutschki und Anna geb. Poschmann.

                Ein Ahnenpass sagt genau das Gleiche.Mehr hab ich leider nicht.Kenne doch meine Fam. mütterlicherseits nicht,wurde nie drüber gesprochen,meine Mutter verstarb 1949,kurz vor meinem 3.Geburtstag,ich war die
                jüngste,wir waren sehr viel Kinder.Die Kleinen wurden alle irgendwohin aufgeteilt.Habe dadurch kaum Bezug zu Jemand.Daher weiß ich leider nichts.So habe ich beschlossen,alles allein zu finden.mit frdl.Grüßen Ursula

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                • Fehrle
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.01.2008
                  • 375

                  #9
                  Meine Urgrossmutter war eine Wirtstochter mit einem unehelichen Kind
                  Die Familiengeschichte sagt, dass sie (um doch noch unter die Haube zu kommen) eine mehr als reichhaltige Mitgift bekam. Von der damaligen Tochter gibt es nur den Hinweis, dass sie in einem Arzthaushalt gearbeitet hat und später an Leukämie starb. Sonst weiss die Familie nichts über sie.Auch im Stammbuch meines Urgrossvaters ist sie nicht erwähnt.
                  Suche alles zu den FN Moisel /Reichenberg, Kutscheidt/ Essen, Reiner/ Tuttlingen und Fehrle / Steisslingen

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