Vormund?

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    • 29.03.2015
    • 62

    Vormund?

    Es ist vielleicht nicht ganz das richtige Forum hier für meine Frage, aber kann mir bitte jemand erklären warum man früher einen Vormund brauchte?

    In dem konkreten Fall war es so, dass der Mann im Krieg gefallen war und die Frau mit drei Kindern alleine zu Hause war. Aus Erzählungen weiß ich, dass die Kinder ihre Hausaufgaben bei dem sogenannten Vormund abgeben mussten und auch das Geld wurde durch den sogenannten Vormund eingeteilt.

    War das immer so oder hatte es in dem Fall konkret mit der Mutter der Kinder zu tun?

    Wäre super, wenn mich einer aufklären könnte!

    Lieben Gruß
    Tanja
    Family - where life begins and love never ends
  • Artsch
    Erfahrener Benutzer
    • 14.07.2013
    • 1933

    #2
    Hallo Tanja,

    eine Frau war über sehr lange Zeit im vorigen Jahrhundert nicht voll geschäftsfähig.
    Kaum zu glauben, aber wahr.

    Beste Grüße
    Artsch

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      Benutzer
      • 29.03.2015
      • 62

      #3
      Vormund

      Hallo Artsch,

      danke für deine schnelle Antwort.
      Und das ist die einfache Erklärung dahinter?

      Es klingt so normal und nicht wie etwas, wofür man sich hätte schämen müssen!?

      Liebe Grüße
      Tanja
      Family - where life begins and love never ends

      Kommentar

      • Artsch
        Erfahrener Benutzer
        • 14.07.2013
        • 1933

        #4
        Hallo Tanja,

        das einzige wofür man sich schämen könnte (möchte), ist die damalige Rückständigkeit der Gesetze.
        Der Großteil der Menschen empfanden dies als Normalität und wahrscheinlich sogar als nötig.
        Es war ein harter Weg zu den Rechten der Frau von heute.

        Beste Grüße
        Artsch

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          Benutzer
          • 29.03.2015
          • 62

          #5
          Vormund

          Nochmals besten Dank Artsch.

          Vielleicht steckte auch etwas anderes dahinter, warum die Mutter sich für den Vormund schämte. Denn die Frage der Kinder nach dem warum, wurde immer mit "Fragt nicht" beantwortet.

          Aber das wird man so wohl nicht mehr herausfinden können.

          Danke für deine schnelle Hilfe und einen schönen Abend noch!

          LG Tanja
          Family - where life begins and love never ends

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          • AnnaKukka
            Benutzer
            • 17.09.2012
            • 88

            #6
            Hallo Tanja,

            schämte sich die Frau für den Vormund als Person oder für ihre Situation? Ich habe eine Frau in der Familie gehabt, deren Mann auch im Krieg gefallen war und sie war nun mit den Kindern allein. Zwar hatte sie keinen Vormund, aber sie schämte sich, weil sie nun allein mit den Kindern dastand. Obwohl sie gar nichts dafür konnte.

            Viele Grüße

            AnnaKukka

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15111

              #7
              Hallo,
              da dürfte mehr dahinterstecken, als allein die Tatsache, dass der Mann tod und die Frau alleine war.
              Damit ihr im 20.Jht. die Geschäftstüchtigkeit aberkannt werden konnte, müssten der Mutter doch "Verfehlungen" nachgewiesen worden sein.

              Um welche Jahre geht es eigentlich?
              Gruss
              Viele Grüße

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              • Artsch
                Erfahrener Benutzer
                • 14.07.2013
                • 1933

                #8
                Hallo zusammen,

                mir stellt sich noch die Frage, wer war der Vormund?
                War es einer aus der Familie, oder von der Behörde (Gemeinde bzw. von der Stadt) eingesetzter Vormund?
                Es scheint mir eher so, als hätte es da jemand mit der Machtausübung sehr genau genommen, (oder nehmen müssen).

                Beste Grüße
                Artsch

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                • elwetritsche
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.03.2013
                  • 917

                  #9
                  Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                  Damit ihr im 20.Jht. die Geschäftstüchtigkeit aberkannt werden konnte, müssten der Mutter doch "Verfehlungen" nachgewiesen worden sein.
                  Hallo Anna Sara,

                  Erst seit dem Grundgesetz 1949 waren Frauen und Männer gleichgestellt.

                  Frauen wurden in Deutschland erst 1957 voll geschäftsfähig.
                  Sogar noch bis 1977 brauchten sie die Genehmigung ihrer Ehegatten um einen Beruf ausüben zu dürfen.

                  Die Vormundschaft über die Halbweisen war also üblich und nicht auf irgendwelche "Verfehlungen" der Frauen zurückzuführen.

                  Andere frauenspezifische Forderungen und Anträge scheiterten in diesen Jahren, so auch der Versuch einer Reform der Gleichberechtigung in der Ehe. Weiterhin blieb die deutsche Ehefrau in allen familiären Angelegenheiten von ihrem Mann abhängig. Er verfügte über ihren Körper, ihr Vermögen und über ihr Gehalt. Erst am l.Juli 1958 tritt das sog. Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Als wichtigste Änderung gelten die Streichung des Alleinentscheidungsrechts des Mannes in der Ehe, die Einschränkung väterlicher Vorrechte in der Kindererziehung (erst 1979 vollständig beseitigt) und das Recht der Frauen, ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst zu verwalten.


                  So hieß es noch 1966 in dem "Bericht der Bundesregierung über die Situation der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft":
                  "Pflegerin und Trösterin sollte die Frau sein; Sinnbild bescheidener Harmonie, Ordnungsfaktor in der einzig verläßlichen Welt des Privaten; Erwerbstätigkeit und gesellschaftliches Engagement sollte die Frau nur eingehen, wenn es die familiären Anforderungen zulassen."
                  Der Frauentraum vom großen Neubeginn nach 1945 stellte sich schon Mitte der 60er Jahre als eben nur ein solcher heraus - EIN TRAUM -.
                  https://www.lpb-bw.de/publikationen/...ra/frauen3.htm

                  Und dass die Vorfahrin von Tanja sich schämte lag durchaus am damaligen Zeitgeist.
                  In Dokus und Reportagen über die Nachkriegszeit wird immer wieder mal darüber berichtet das es fast eine Schande war, Halbwaise zu sein. Auch wenn der Vater für Führer und Vaterland im Krieg gefallen war.
                  Aber die Mutter war deshalb Alleinerziehende und das gehörte sich einfach nicht.
                  Liebe Grüße
                  Elwe

                  Mit ihren Feld- (Rheinhessen), Wald- (Westerwald) und Wiesen- (Kreis Groß-Gerau) Ahnen.

                  Kommentar

                  • Anna Sara Weingart
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2012
                    • 15111

                    #10
                    Hallo,
                    dies sind doch alles nur Mutmaßungen und allgemeine Bemerkungen ohne konkrete Belege.
                    Ich sehe da leider keinerlei Zitate aus der Rechtsprechung!

                    Das der Vater Herr im Hause war ist mir bekannt.
                    Du sagst aber wenig zu unserem Fall. (alleinstehende Mutter)

                    Meine Oma hat 1945-1960 4 Kinder alleine groß gezogen; ich weiß nichts von Einschränkung ihrer Mündigkeit.


                    Gruss
                    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.05.2015, 17:13.
                    Viele Grüße

                    Kommentar

                    • Artsch
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.07.2013
                      • 1933

                      #11
                      Hallo zusammen,

                      das mit der Vormundschaft war gesetzlich geregelt. Wenn der Vater fehlte, brauchte man einen männlichen Vormund.

                      In meiner Verwandtschaft verneinte die Mutter eine Vormundschaft ihres Kindes, (wohl aus Scham) vom Sohn dieser Frau erfuhr ich, daß die Vormundschaft sein Großvater ausübte. Also wurde dieses nicht so gerne ausgesprochen. In diesem Fall war dem Gesetz genüge getan, die Frau bestimmte was gemacht wurde, der Vormund unterschrieb und sie selbst hat es nicht so empfunden, daß sie ihre Sachen nicht selbst regeln könnte.

                      Wenn die Soldaten in den Krieg zogen, machten viele ein Testament, (selbst die Ehelosen) und setzten für den Fall des Falles einen Vormund für ihre Kinder ein. Diesem Testament mußte entsprochen werden, wenn es zum Wohle der Kinder war. Vielleicht wurde dies vom Dritten Reich forciert.


                      Beste Grüße
                      Artsch
                      Zuletzt geändert von Artsch; 09.05.2015, 21:10. Grund: Rechtschreibung

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                      • Anna Sara Weingart
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2012
                        • 15111

                        #12
                        Zitat von Artsch Beitrag anzeigen
                        ....Wenn der Vater fehlte, brauchte man einen männlichen Vormund...
                        Hallo,
                        das galt aber so nicht für Witwen.
                        Dass man unverheirateten Müttern nicht die volle Vormundschaft über ihre Kinder zugestand war darin begründet, dass man das Kindswohl vor der unmoralischen Lebensweise ihrer Mutter schützen wollte!

                        -------------------------------------------
                        hier einige ZITATE:

                        "Im 1794 in Kraft getretenen preußischen ALR waren aus der väterlichen Gewalt entlassene Frauen, Geschiedene und Witwen allgemein vertragsfähig. Das ALR nahm die Geschlechtsvormundschaft vom Grundsatz her nicht mehr auf."

                        "Die Rechtsstellung der außerehelichen Mutterschaft im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR):....Die Mutter konnte neben Verwandten prinzipiell Vormund werden"

                        "Das BGB setzt einen Weg fort, den die ZPO bereits 1877/79 eingeschlagen hatte, die in § 51 a. F. bestimmte: Die Prozessfähigkeit einer Frau wird dadurch, dass sie Ehefrau ist, nicht beschränkt."

                        "Das BGB kannte schon in seiner ursprünglichen Fassung die Geschlechtsvormundschaft nicht mehr"

                        "am 18. Juni 1957 trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft.... Zu eigener Erwerbstätigkeit sollte die Frau indes nur berechtigt sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie, mithin im Haushalt vereinbar war. .... Hinter all diesen Regelungen steckte weiterhin der Gedanke, dass die Frau in der Ehe vom Mann versorgt werde."

                        "Schon 1959 wurde das alleinige gesetzliche Vertretung- u. Stichentscheidungsrecht des Vaters bei der elterlichen Gewalt für Verfassungswidrig erklärt.



                        Gruss
                        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.05.2015, 19:48.
                        Viele Grüße

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                        • Artsch
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.07.2013
                          • 1933

                          #13
                          Hallo Anna Sara,

                          hier geht es um eine Kriegswitwe, also frühestens ab 1939.

                          Das es ab 1959 andere Gesetze gab, bestreitet ja niemand.
                          In der Sowjetischen Besatzungszone waren aber andere Gesetze, da gehörten die Kinder nicht den Eltern sonderm dem Staat, obwohl dort im Gegensatz zur BRD die Volljährigkeit bei 18 Jahren lag. Bayern zum Beispiel hat das Grundgesetz gar nicht voll anerkannt.
                          Selbst als es diese Gesetzesänderung gab, (mit vielen Einschränkungen) war der Weg bis zur Umsetzung noch lang und noch länger der Weg in den Köpfen und in der Bevölkerung nicht so sehr bekannt. Es wurde mehr gearbeitet als gelesen!
                          Hier im Forum gibt es noch mehr zum Thema. Einfach mal die Suchfunktion bemühen.
                          Im Dritten Reich kam die Frauenbewegung zum Erliegen. Das hat der Gleichberechtigung Jahrzehnte gekostet.

                          Beste Grüße
                          Artsch

                          Kommentar

                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 15111

                            #14
                            Hallo,
                            ich hatte Zitate gebracht in der Hoffnung, Du würdest zu Deiner Argumentationshilfe ebenfalls nach solchen suchen.
                            So bleiben Deine Darstellungen leider wirkungslos, und ich verstehe auch den Sinn dahinter nicht.

                            Gruss
                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • Artsch
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.07.2013
                              • 1933

                              #15
                              Hallo Anna Sara,

                              Leider liegen deine Zitate außerhalb der gefragten Zeit.
                              Im Dritten Reich haben die Frauen einen deutlichen Rückschritt ihrer Rechte erleben müssen. Dieses konnte lange nicht wieder aufgeholt werden.

                              Beste Grüße
                              Artsch

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