Geburtsort Flugzeug / Schiff

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  • Laurin
    Erfahrener Benutzer
    • 30.07.2007
    • 5739

    Geburtsort Flugzeug / Schiff

    Hallo zusammen,

    gestern abend saßen wir in Familienrunde zusammen und es kam das Thema der ungewöhnlichsten Geburtsorte auf, so z.B.:

    - Parkplatz = Gemeinde, auf deren Gebiet der Parkplatz liegt
    - Eisenbahn = Gemeindegebiet, welches der Zug zum Zeitpunkt der Geburt passierte

    Zwei Fragen blieben offen:
    - Geburt im Flugzeug
    - Geburt auf einem Schiff auf hoher See

    Was wird in diesen Fällen als Geburtsort angegeben?
    Wer kennt auch andere ungewöhnliche Geburtsorte und was wird dafür angegeben?
    Freundliche Grüße
    Laurin
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4700

    #2
    Hallo Gerhard,

    als Geburtsort bei Geburten auf Schiffen und Luftfahrzeugen wird in der Regel der Ort amtlich beurkundet, an dem Mutter und Kind wieder festen Boden unter den Füßen hatten. So verfährt z.B. auch Deutschland, allerdings mit dem Vermerk "auf der Reise von ... nach ...". Dazu gibt es jedoch keine festen internationalen Regeln und wird durchaus sehr unterschiedlich gehandhabt.

    Auch was die darauffolgende Frage der Staatsbürgerschaft betrifft, ist es sehr unterschiedlich. In der Regel haben die Kinder erstmal die Staatsbürgerschaft(en) der Eltern. Da es aber Länder gibt, die nicht (nur) nach dem Abstammungsprinzip, sondern auch nach dem Hoheitsprinzip verfahren, kann es zu einer weiteren Staatsbürgerschaft kommen. Das wären zum einen die Staatsbürgerschaft des Landes, unter deren Flagge das Schiff oder Flugzeug unterwegs ist oder auch die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem das Kind zuerst festen Boden unter den Füßen hatte.

    Es gibt aber wie gesagt keine einheitliche internationale Regelung, wie verfahren wird.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Laurin
      Erfahrener Benutzer
      • 30.07.2007
      • 5739

      #3
      Hallo Hina,

      vielen Dank für Deine Erläuterungen.
      Freundliche Grüße
      Laurin

      Kommentar

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