Geburten - Nur Name des Vaters genannt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • SteffenHaeuser
    Erfahrener Benutzer
    • 06.02.2015
    • 940

    Geburten - Nur Name des Vaters genannt

    Hallo!

    Wie geht ihr damit um, wenn bei Geburts-Matrikeln nur der Name des Vaters genannt ist, aber nicht der der Mutter, ihr jedoch ein "passendes" Hochzeitsmatrikel habt (z.B. so: Hochzeit 1615, 1616 Geburt des "relevanten" Kindes mit nur Name des Vaters genannt, in den Folgejahren Geburt mehrerer Kinder mit jeweils nur Name des Vaters genannt).

    a) Ehepartnerin als Mutter eintragen
    b) Mutter nicht eintragen
    c) Mutter eintragen, aber eine Notiz, daß Mutterschaft nicht gesichert ist
    d) Mutter nur eintragen, wenn bei Hochzeit des Kindes ein "Legitimer Nachkomme von xy" steht
    e) Notiz, falls die Bemerkung "Legitimer Nachkomme" fehlt
    f) Irgendwas ganz Anderes?

    ?

    Danke ;-) (Hintergrund: Ich forsche viel in der Umgebung Abertham, und in Eintragungen im 17ten Jahrhundert wird dort fast immer nur der Name des Vaters genannt - u.U. noch der des taufenden Priesters aber nur selten der der Mutter ;-) ).

    Gruß,
    Steffen
  • Bia
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2010
    • 334

    #2
    Hallo Steffen,

    wird bei den Heiraten der Kinder auch nur der Vater genannt oder gar keine Eltern?
    Viele Grüße
    Bianca

    Kommentar

    • Melanie_Berlin
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2007
      • 1300

      #3
      Ich kenne das aus Mecklenburg im 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts auch so und trage immer die Frau, die vorher geheiratet wurde als Mutter ein. Eine "Mutter"schaft ist ja sicherer als eine Vaterschaft. Und meist steht im Text ja "eheleibliches Kind des..." und dann ergibt sich die Mutter doch daraus.
      Viele Grüße,
      Melanie

      Kommentar

      • Melanie_Berlin
        Erfahrener Benutzer
        • 31.12.2007
        • 1300

        #4
        Um aber auf Nummer sicher zu gehen, würde ich trotzdem alle Trauungen weiterhin durchsehen, weil der Mann auch ein zweites Mal geheiratet haben kann.
        Viele Grüße,
        Melanie

        Kommentar

        • tvogel17
          Erfahrener Benutzer
          • 29.03.2010
          • 490

          #5
          Hallo Steffen,

          also einigermaßen sicher kannst Du Dir mit der Mutter sein, wenn diese in einem Zeitraum nach den Kindstaufen gestorben ist. Aber selbst das eben mit der Einschränkung, daß es unter Umständen gleichnamige Personen im Ort gegeben hat.
          Ansonsten trage ich als Bemerkung beim Kind halt ein "Mutter nicht genannt" oder "Mutter ergibt sich aus Eheschließung...". Dann kann das jeder nachvollziehen.
          Evtl. wird die Mutter ja zwischendurch mal bei einem Geschwisterkind davor/danach genannt.
          Vorsichtig werden sollte man, wenn zwischen den Kindstaufen mal mehr als drei oder vier Jahre vergehen. Da könnte dann auch eine Neuverheiratung "reinpassen".

          Gruß

          Thomas

          Kommentar

          • SteffenHaeuser
            Erfahrener Benutzer
            • 06.02.2015
            • 940

            #6
            @Melanie_Berlin

            >Ich kenne das aus Mecklenburg im 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts auch so und >trage immer die Frau, die vorher geheiratet wurde als Mutter ein. Eine "Mutter"schaft >ist ja sicherer als eine Vaterschaft. Und meist steht im Text ja "eheleibliches Kind >des..." und dann ergibt sich die Mutter doch daraus.

            In manchen Zeitperioden ist das mit dem "eheleiblichen Kind", aber in manchen Zeitperioden machen sie das nicht, weder bei den Geburten noch bei den Hochzeiten der Kinder, manchmal wird wirklich nur der Name des Vaters genannt (und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern über eine längere Zeitperiode hinweg).

            Eine weitere Hochzeit ist nicht das "Risiko", die Hochzeiten sind relativ umfänglich dokumentiert, ich weiß in den für mich relevanten Fällen die Namen und Zeiten für alle Hochzeiten. Das "Risiko" ist eher, daß es sich um ein außereheliches Kind handeln könnte. Wobei ich vermute, daß es in dem Fall eher der Mutter (ohne Nennung des Vaters) zugeordnet werden würde, und nicht dem Vater ohne Nennung der Mutter (was irgendwie unlogisch wäre ^^).

            Was die Zuordnung der Personen angeht, bin ich mir in den vorliegenden Fällen auch relativ sicher.

            Ich bin bisher so verfahren, daß ich die Dame, wie von Dir geschildert, als Mutter eintrage, aber (wobei ich glaube, ich hab das nicht konsequent jedesmal gemacht ^^) meist eine Notiz "Mutterschaft nicht 100% erwiesen, geht nur aus Hochzeit und Kindsgeburt hervor" hinzugefügt.

            Es war aber auf jeden Fall interessant für mich, wie andere in diesen Fällen verfahren.

            Danke für alle Antworten!

            Gruß,
            Steffen Häuser

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4922

              #7
              Wenn ich sicher den Namen der gegenwärtigen Ehefrau weiß, dann trag ich die eben als Mutter ein. Oft ergibt sich der Name aus Einträgen wo diese als Taufpatin auftrat.

              Außereheliche Kinder waren von verheirateten Männern waren in meinem Forschungsbereich eher selten.

              Schwieriger ist der Fall, wo man keine mehr Taufen hat und bei Hochzeiten nur die Väter genannt wurden. Selbst wenn man den Namen einer Ehefrau des Vaters weiß, ist man da natürlich unsicher, ob er nicht nochmal verheiratet war.
              Gruß
              gki

              Kommentar

              • Melanie_Berlin
                Erfahrener Benutzer
                • 31.12.2007
                • 1300

                #8
                Zitat von SteffenHaeuser Beitrag anzeigen
                Das "Risiko" ist eher, daß es sich um ein außereheliches Kind handeln könnte. Wobei ich vermute, daß es in dem Fall eher der Mutter (ohne Nennung des Vaters) zugeordnet werden würde, und nicht dem Vater ohne Nennung der Mutter (was irgendwie unlogisch wäre ^^).
                Genau so wäre es dann. :-)
                Viele Grüße,
                Melanie

                Kommentar

                Lädt...
                X