Erbberechtigung der Frau

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  • wmh61
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2009
    • 119

    Erbberechtigung der Frau

    Hallo, kann mir einer etwas über die Erbberechtigung der Frauen sagen?
    Ab welchem Jahr waren Frauen in Thüringen berechtigt Haus und Hof zu übernehmen
    Gruß Monika
  • roi
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2006
    • 373

    #2
    Leider kenne ich mich in Thüringen nicht aus. In Norddeutschland kam es mindestens seit sem 17. Jahrhundert, wahrscheinlich aber viel früher, ständig vor, dass Töchter einen Hof übernahmen. Wie bei den Männern auch erfolgte die Übergabe meist nach der Heirat. Weder ein alleinstehender Mann noch eine alleinstehende Frau hätten den Hof übernehmen können. Ich kenne auch eine Reihe von Fällen, wo Töchter den Hof übernahmen, obwohl es lebende Brüder gab. Oft hatten die aber schon woanders eingeheiratet.
    Es würde mich sehr wundern, wenn es in Thüringen sehr viel anders gewesen wäre.

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    • wmh61
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2009
      • 119

      #3
      Danke roi, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Ich denke, dass es für Thüringen auch zutrifft.

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      • anika
        Erfahrener Benutzer
        • 08.09.2008
        • 2611

        #4
        Erbberechtigund der Frau

        Hallo
        Ich kenne es im Münsteland bei meinen Ahnen so, das es Erbberechtigte Frauen gab und das der Mann bei der Heirat den Namen der Frau oder des Hofes übernahm.
        anika
        Ahnenforschung bildet

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        • wmh61
          Erfahrener Benutzer
          • 14.02.2009
          • 119

          #5
          jetzt wird´s ja ganz verrückt. in welcher zeit war das ungefähr?
          monika


          Zitat von anika123 Beitrag anzeigen
          Hallo
          Ich kenne es im Münsteland bei meinen Ahnen so, das es Erbberechtigte Frauen gab und das der Mann bei der Heirat den Namen der Frau oder des Hofes übernahm.
          anika

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          • anika
            Erfahrener Benutzer
            • 08.09.2008
            • 2611

            #6
            Erbberechtigte Frauen

            Hallo Monika
            1887 heiratete die Urgroßmutter meines Mannes als Hoferbin.Zu diesem Zeitpunkt lebte auch noch ein Bruder der aber an der Landwirtschaft kein Interesse hatte.
            In der Väterlichen Linie heiratete der Bruder des Ururgroßvaters um 1850
            eine Hoferbin und übernahm ihren Familiennamen. Die Nachfahren aus dieser Linie führen bis heute den Familiennamen der Hoferbin.
            Wie es in Thüringen um die Zeit war weiß ich nicht meine Familie stammt aus dem Münsterland.
            anika
            Ahnenforschung bildet

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            • wmh61
              Erfahrener Benutzer
              • 14.02.2009
              • 119

              #7
              Hallo Arnika. Danke für die ausführliche Information.

              Ich suche Daten speziell vom 17./18. Jahrhundet. Dabei geht es um eine Ehe die vollzogen wurde um den Hof vor der Kirche zu retten. Es war üblich, dass das Hab und Gut an die Kirchen übergeben wurde, wenn es keinen Erben gab.

              Vielleicht weiss ja jemand etwas über solche Vereinbarungen.

              lg monika

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              • roi
                Erfahrener Benutzer
                • 15.11.2006
                • 373

                #8
                Monika, weißt du, ob diese Vorfahren Freie oder Leibeigene waren? Freie konnten ihren Hof ja vererben, wie sie wollten. Eigenhörige mussten einen Hof (der bei uns im Münsterland oft der Kirche gehörte) mit jeder Generation von neuem "gewinnen", das heißt, eine Gebühr bezahlen. Bei uns war es üblich, wenn keine Hoferben (gleich welchen Geschlechts) da waren, in der Verwandschaft nach geeigneten Kandidaten zu schauen. Wenn es keine gab, konnte der Besitzer des Hofes den Hof mit einem ganz neuen Paar besetzen (die bekamen hier dann auch den Namen des Hofes).
                Ich wusste nicht, dass die Kirche (protestantisch?) in Thüringen so viel Land besaß, aber ich habe auch hier gehört, dass Ländereien an die Kirche (hier katholisch) vermacht wurden. Ich glaube aber, dass das dann eher freiwillig war.

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                • Christian Weiser
                  Benutzer
                  • 20.01.2009
                  • 10

                  #9
                  In meiner Familie gibt es eine zwölfjährige Tochter die den Hof des Vaters im Jahre 1787 laut Erkaufurkunde erbt. Sie hatte allerdings zu dieser Zeit einen Vormund. Wie lange sie diesen Vormund hatte habe ich noch nicht feststellen können. Belegt ist allerdings, daß sie auch später noch, nach der Heirat Erbzinsen auf ihren Namen beim Lehnsherrn bezahlte. Die Stücke also ihr gehörten und nicht dem Ehemann.

                  Dies bezieht sich übrigens aufs thüringische Vogtland um Auma/Triebes. Hier gab es allerdings auch ganz andere Besonderheiten beim Erbrecht.



                  Grüße
                  Christian
                  http://christian-weiser.de/

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                  • wmh61
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.02.2009
                    • 119

                    #10
                    Es handelt sich um protestantisch. Näheres weiss ich leider nicht dazu.
                    Ich bin erst am Anfang meiner Recherchen und habe nur mündliche Überlieferungen als Anhaltspunkt.

                    Ich werde mir im Archiv die entsprechenden Erb-Huldigungen herraus suchen lassen. Vielleicht komme ich damit weiter.

                    lg monika

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                    • roi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.11.2006
                      • 373

                      #11
                      Das ist auf jeden Fall eine gute Idee, Monika. Solche Akten klären diese Sachverhalte im allgemeinen sehr gut. Das ist der Punkt, wo man nur mit Kirchenbüchern nicht weiter kommt.

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