Standesämter und Archive - Erfahrungen mit dem neuen Gesetz

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  • afgün
    Erfahrener Benutzer
    • 30.11.2007
    • 396

    Standesämter und Archive - Erfahrungen mit dem neuen Gesetz

    Moin,

    mich interessiert mal, was es bisher für Erfahrungen gibt mit dem neuen Personenstandsgesetz - genauer gesagt: mit seiner Umsetzung - und vor allem wie Ihr ggf. gegen skandalöse Handhabung vorgeht (falls sich mal wieder jemand entgegen dem Gesetz als Hüter der Daten aufspielt als ginge es um seinen persönlichen Blutalkoholwert im Dienst ... pardon, war nur so'n Beispiel).

    Mir ist klar, dass es anfangs (will nicht sagen: Anfänger-)Schwierigkeiten geben kann, dass zu entscheiden ist, ob die Papiere "den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme" angeboten werden und dass es z.B. Zeit braucht, um Akten zu transportieren, aufzustellen u.ä. ;-)
    Aber was tut man, wenn am Ort entschieden ist, dass und in welches Archiv die Personenstandsregister bei Ablauf der entsprechenden Fristen umgelagert werden sollen um entsprechend dem Gesetz zur Verfügung zu stehen, der dort Zuständige aber schlicht erklärt, dass da niemand dran kommt ... "aus Datenschutzgründen - Sie könnten ja sonst auch Daten von anderen sehen, und wir können nicht daneben stehen und aufpassen, um das zu verhindern" - wurde so schon mal irgendwo gegen die Einsichtnahme von Kirchenbüchern argumentiert?
    "Sie können uns 'nen Auftrag zur Suche geben, das kostet dann xxx /ich glaub er hat gesagt 18€ pro angefangene halbe Stunde/ zuzüglich Kopierkosten usw." ... mach das mal z.B. bei einem Dutzend Geschwistern Deiner Oma, wo Du nur gerne die genauen Namen und Geburtsdaten finden möchtest ... und ob es evtl. noch weitere gab als schon bekannt ...
    Wenn sowas durchgeht, werden doch 'der Gesetzgeber' und wir von den praktizierenden Verwaltungsleuten nur vera....t.
    Ist solches Verhalten dann nur auf die betreffende Stadt/Gemeinde beschränkt (letztlich sind die ja zuständig) oder gibt es bundesland-typische Vorgehensweisen ?
    'Mein' obiger Fall spielt in Thüringen (wo ich noch weitere Orte auf der Liste habe), steht mir in anderen Bundesländern (Hessen, NRW, Rh-P ...) ähnliches bevor?

    Würde mich über entsprechenden Erfahrungsaustausch freuen.

    Vielen Dank,
    freundliche Grüße aus Südhessen,
    G.
  • Merle
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2008
    • 1267

    #2
    Hallo zusammen,

    ich möchte dieses Thema mal aufgreifen, weil ich mich zur Zeit über dieses neue Gesetz ziemlich ärgere. Natürlich ist es positiv, daß man nun auch außerhalb der direkten Linie forschen kann, aber die Umstellung bringt doch auch einiges andere mit sich.

    - Das Standesamt Aachen hat die Unterlagen ans Stadtarchiv abgegeben. Da diese aber keinen Platz haben, gibt es keine Möglichkeit der eigenen oder beauftragten Recherche. Das ändert sich frühestens ab Sommer 2010 nach dem Umzug in ein neues Gebäude.

    - Das Personenstandsarchiv Brühl hat zwar die Zweitschriften, aber hier können die Unterlagen (aus dem entsprechenden Zeitraum) nicht selbst recherchiert werden. Die Rechercheaufträge kosten zwar nicht die Welt, dauern aber viele Wochen.

    - Das Standesamt Herzogenrath hat die Unterlagen noch da, gibt aber keinerlei Kopien daraus, weil diese ja nun unter das Archivgesetz fallen. Man dürfe nicht, so sei das Gesetz! Man wisse nicht, wie es weitergeht, ich solle immer wieder mal nachfragen.

    - Das Staatsarchiv Hamburg hat die Unterlagen da, momentan können diese aber nur in wichtigen Einzelfällen (rechtliches Interesse) eingesehen werden. Familienforschung zählt in der Regel nicht dazu. Erst ab dem 1.7. kann dann selbst recherchiert werden.

    - In Berlin sind die Unterlagen nach wie vor bei den Standesämtern. Diese nehmen pro Auftrag 30 Euro (vermutlich auch wenn man das genaue Datum weiß).

    Ich weiß ja, daß Ahnenforscher Geduld haben müssen .... Aber momentan hänge ich an so vielen Enden fest, daß es mir sehr schwer fällt.

    Habt Ihr positivere Erfahrungen gemacht?

    Gruß
    merle

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    • Aida
      Erfahrener Benutzer
      • 19.12.2008
      • 374

      #3
      Auch bei den Meldeämtern werden Nachfragen sehr unterschiedlich behandelt. Die Daten meiner Urgroßmutter hätte ich in Bergisch-Gladbach nur bekommen, wenn ich Schulden hätte glaubhaft machen können... Woanders habe ich ohne Probleme und gegen eine recht geringe Gebühr die Sterbedaten eines Großonkels übers Meldeamt bekommen. In Köln kostet die gleiche Recherche dreifach soviel - und ich bin nicht sicher, ob ich die erweiterte Auskunft bekomme.
      Die Standesamtdokumente von Köln sollen ab März im Hist. Archiv einsehbar sein. Werde dies demnächst ausprobieren und hoffe, dass ich fündig werde.

      Christel

      Kommentar

      • Dorothea
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2008
        • 1407

        #4
        Hallo G. (afgün) und hallo insgesamt,
        wir hatten im Unterforum-Berlin uns auch schon einmal ausgetauscht zum neuen PStG: http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=19461
        möglicherweise auch an anderen Stellen. Ich stimme natürlich allen zu, die bisher überhaupt noch nicht an die Unterlagen kommen konnten, an die sie nunmehr eigentlich kommen sollten, das ist extrem ärgerlich, wenn man sich auf etwas gefreut hat und dann doch nicht ran kann. Ich hatte jedoch Glück, dass ich ja kürzlich meine erste Urkunde zu meinem Großonkel erhielt, auch wenn sie extrem teuer war, mit mehr als 30.--€, immer noch besser, als sie gar nicht zu erhalten.
        Zum Punkt, dass wir uns etwa gar vorgestellt haben könnten, dass, wenn die Akten ins Archiv kommen, wir dann auch selbst Einsicht nehmen dürfen, das, denke ich, ist eher eine falsche Hoffnung gewesen. Bei meinem letzten Archivbesuch in Berlin habe ich mich mal nach den Zweit-Büchern (der Standesämter) zu Personenstandseinträgen erkundigt, auch die sind für jegliche Ausleihe in den Lesesaal gänzlich gesperrt. Da dürfen ausschließlich Standesbeamte ran, für den Fall, dass vielleicht ihr Erstbuch verlorengegangen ist oder dgl. Was meint Ihr, wie mich das wurmt, ich würde so gerne mal heimlich in der Nacht im Archiv sein und diverse Jahrgänge durchschauen, um endlich hinter gewisse Sterbedaten zu kommen,...
        ---
        Eine Neuigkeit habe ich noch: Ich habe kürzlich zwei weitere Urkunden angefordert, (nach dem neuen PStG), diesmal ist es die Prignitz. Ich hatte verg. Woche einen freundlichen Anruf und man teilte mir mit, ja, die Geburtsurkunde zu meiner Großtante könne man mir schicken, weil sie ja schon mehr als 30 Jahre tot sei. Geboren ist die Gute 1905, ich bin davon ausgegangen, dass ich ihre Urkunde eher nicht bekommen würde, theoretisch hätte ich ja erst 110 Jahre nach ihrer Geburt die Urkunde erhalten können, aber da sie schon mehr als 30 J. tot ist, geht es. Wann sie gestorben war, wußte ich noch gar nicht, sie war an völlig anderem Ort gestorben und das StA dort hat aber korrekt an den Geb.-Ort gemeldet. So bekomme ich nun auch noch das Sterbedatum dazu. Schön, das hat mich erfreut und da diese Akte nun auch noch nicht im Archiv ist, bekomme ich das noch für etwas um die 10.--€. Meine weitere andere Anforderung ist schon ein Archivfall, Eheurkunde, hier bin ich noch nicht sicher, ob die Ehe dort stattfand, aber auch zu diesem Fall wurde mir schnelle Bearbeitung vesprochen. Ich denke, unsere Erfahrungen werden mindestens so unterschiedlich sein, wie wir verschiedene Bundesländer mit ihren Länderhoheiten haben. Die einen sind eben immer besser in ihrer Organisation als die anderen, die herumtrödeln und/oder neue Gesetze nur schwerfällig umsetzen. Letzeres ist ärgerlich, die anderen Fälle sind Grund zur Freude, wenn man Urkunden erhält, die man früher nie erlangen durfte.
        Dorothea -

        Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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        • Merle
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2008
          • 1267

          #5
          Hallo zusammen,

          ich hatte mir wirklich vorgestellt, daß die Urkunden alle ins Archiv kommen und man dort entweder selbst suchen darf oder daß man einen Suchauftrag stellen kann, der aber von den Kosten her auch nicht so rasend teuer ist. Aber wie Dorothea schon sagt, offenbar ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden und viel schlimmer noch, jede Stadt handhabt es unterschiedlich.

          Schade ist bei mir, daß es sich auch noch um die direkte Linie handelt. Da kann ich mich noch nicht mal trösten, daß ich die Urkunden vorher ja gar nicht bekommen hätte .

          Gruß
          merle

          Kommentar

          • Dorothea
            Erfahrener Benutzer
            • 01.03.2008
            • 1407

            #6
            Hallo Ihr,
            nachdem ich eine ziemliche Weile nach diesem Beitrag gesucht habe, habe ich ihn nun endlich wiedergefunden. Ich muß eine Neuigkeit anbringen, daher habe ich diesen Beitrag noch einmal hervorgeholt. Am 02.03.09 habe ich hier geschrieben, dass zwei, unabhängig von mir befragte Mitarbeiter des entspr. Archives bei uns in Berlin mir die Auskunft gaben, die Zweitbücher der StÄ seien "gesperrt" für Otto Normalbenutzer. Nun, da ich dgl. nicht so gerne hinnehme, habe ich vergangene Woche eine erneute, gezieltere Anfrage gestellt, dergestalt, dass ich sagte, es gäbe ja das neue PSt-Gesetz und ich möchte an die Sterbeeinträge, dreißig Jahre nach dem Tode sei dies ja nunmehr möglich. Ja, plötzlich war dies gar keine Frage mehr. Nun habe ich schon zwei Tage lang bestimmte Jahre o.g. Bücher durchgesehen, weil ich noch einige Sterbedaten suche. Eine grauenvolle Arbeit, wenn man z.B. das Jahr 1944 dabei hat.

            Allein, schwarz auf weiß zu lesen, wie ganze Familien durch den Bombenhagel ausgelöscht wurden, zu lesen, wie ständig Menschen Selbstmord begingen, Männer sich erhängten, Frauen sich vergifteten, etc., ect., das kann einen schon mitnehmen, wenn man nicht ganz abgestumpft ist.
            ---
            Fakt: Man kann an diese Bücher also doch heran! Es gibt sie allerdings derzeit in der Regel nur zu den Jahren 1933/34 bis 1944/45 Zweitbücher (Sterbeeinträge) für verschiedene StÄ.
            Dorothea -

            Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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            • mhf
              Benutzer
              • 19.04.2009
              • 28

              #7
              hi,
              ich habe beim stadtarchiv dessau telefonisch angefragt wie der ablauf wäre, da ich mir nicht mal sicher bin, ob meine ururgroßeltern tatsächlich dort verstorben sind.

              die angefangene halbe stunde kostet 20€, und man darf nicht selber einsicht nehmen.
              auf der seite.
              unter http://www.stadtarchiv.dessau.de/for...tensatzung.pdf punkt 7 wäre das ein beamter höheren dienstes.

              ich frage mich, kann diesen auftrag kein sonstiger bediensteter machen? und warum kann ich nicht selbst nachschauen?

              mfg
              mattias
              dresden, mügeln & mahlis (sachsen) 1830-1840
              heidel, humbsch, schirmer & mörbitz

              stradow (brandenburg) 1840
              malik, müller, graßmehl & during

              rumburg, glasert & groß-mergthal (nordböhmen)
              kindermann, thöner, weiss & warzel

              hillmersdorf, proßmarke, dübrichen & kirchhain (brandenburg)
              kuhl, franke, manigk, kube, schwarze, bunge

              guschau, witzen & raudenberg (neumark)
              rieger, petsching, zech & donath

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              • Mats
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2009
                • 3390

                #8
                Vom Stadtarchiv Minden habe ich die Auskunft bekommen:

                persönliche Einsichtnahme in Standesamtsunterlagen nicht erlaubt aus Gründen des Datenschutzes!

                Zitat: "da könnten Randvermerke drauf sein"
                Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                also ist heute der richtige Tag
                um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                Dalai Lama

                Kommentar

                • Merle
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.07.2008
                  • 1267

                  #9
                  Hallo zusammen,

                  das mit den Randbemerkungen ist wohl so zu verstehen, daß zwar die Geburts- oder Heiratsurkunden möglicherweise nicht mehr in die "Sperrzeit" fallen, aber evtl. die darauf in Randbemerkungen vermerkten anderen Geschehnisse wie z.B. Geburten oder Heiraten. Aber bei Sterbeurkunden dürfte dies nicht auftreten, daher dürfte doch hierbei nichts gegen eine persönliche Einsichtnahme sprechen.

                  Gruß
                  merle

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                  • Dorothea
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.03.2008
                    • 1407

                    #10
                    Hallo Ihr,
                    ich habe einige Randvermerke zur Kenntnis genommen - auch auf Sterbeurkunden, die sind dann z.B. dergestalt, dass nach Erstellung der Urkunde noch andere Erkenntnisse und/oder Berichtigungen hinzukamen, die so wesentlich waren, dass sie ergänzt werden mußten. Z.B. ist am 30.10. 1943 der Bäcker, Gefreite ...gefallen. Der Nebeneintrag lautete: Die Packerin...hat am 4.Mai 1944 mit Wirkung vom 29.Okt. 1943 mit dem Gefallenen die Ehe geschlossen.
                    Wenn schon für Hitler gekämpft und gefallen, dann sollte es nicht auch noch mehr uneheliche Kinder geben, als nötig.
                    Grüße Dorothea

                    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
                    --------------------------------------------------------



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